3ureohph - IT-Dienstleistungszentrum Berlin
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ç Zu 5.: Mit Beginn des Ausbildungsjahres<br />
2000/2001 wurde auf Initiative<br />
der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales<br />
und Frauen bei der TÜV-Akademie<br />
eine Klasse zur Ausbildung von Fachinformationen<br />
mit 18 jungen Mädchen<br />
und Frauen eingerichtet. Die Ausbildung<br />
wird aus Mitteln des Bund-<br />
LänderProgramms zur Schaffung zusätzlicher<br />
Ausbildungsplätze finanziert.<br />
Der Senat fördert außerdem betriebliche<br />
Ausbildungsplätze für Mädchen und<br />
junge Frauen in mit weiblichen Auszubildenden<br />
gering besetzten Berufen mit<br />
einem Zuschuss von bis zu 15 000 DM.<br />
Zu 6.: <strong>IT</strong>-Kompetenzen als Schlüsselqualifikation<br />
werden in fast allen Frauenprojekten<br />
aus dem Bereich Arbeitsmarkt/Berufliche<br />
Bildung gefördert.<br />
Zusätzlich werden 13 % der Fördermittel<br />
für Modellmaßnahmen zur beruflichen<br />
Beratung und Qualifizierung von Frauen<br />
gezielt und ausschließlich für Modellmaßnahmen<br />
der <strong>IT</strong>-Qualifizierung verwendet.<br />
Einige dieser Maßnahmen sind<br />
auf besonders benachteiligte Zielgruppen,<br />
wie z. B. Migrantinnen oder Sozialhilfeempfängerinnen<br />
ausgerichtet. Ab<br />
2001 werden schulbegleitende Orientierungsangebote<br />
für Mädchen und junge<br />
Frauen nichtdeutscher Herkunftssprache<br />
in den Bereichen „Neue Medien,<br />
Kommunikations- und<br />
Informationstechnologien“ im Projekt<br />
„Job Werkstatt“ des Technischen<br />
Jugendfreizeit- und Bildungsvereins gefördert.<br />
Zu 7.: Angaben zur Beteiligung von<br />
Frauenträgern in allen Maßnahmen und<br />
Programmen sind im Sinne des gendermainstreaming<br />
durch die programmdurchführenden<br />
Stellen zu machen.<br />
Zu 8.: Der Senat ist der Auffassung, dass<br />
Mädchen und Frauen nichtdeutscher<br />
Herkunftssprache bei der Entwicklung<br />
von Qualifizierungsmaßnahmen in den<br />
Bereichen Informationstechnik und<br />
Neue Medien besonders berücksichtigt<br />
werden müssen. So werden in der Abteilung<br />
Frauenpolitik der Senatsverwaltung<br />
für Arbeit, Soziales und Frauen<br />
Migrantinnenprojekte gefördert mit dem<br />
Ziel, Möglichkeiten zu bieten, Kenntnisse<br />
und Fähigkeiten zu erweitern und<br />
berufliche Perspektiven zu nutzen. In<br />
diesem Zusammenhang werden Einführungs-<br />
und Aufbaukurse auf den Gebieten<br />
der Kommunikations- und<br />
Informationstechnologien angeboten.<br />
Die Kurse stoßen bei Migrantinnen der<br />
verschiedenster Altersstufen auf ein großes<br />
Interesse.<br />
Die Abteilung, der Ausländerbeauftragten<br />
der Senatsverwaltung für<br />
Arbeit, Soziales und Frauen finanziert<br />
im Rahmen ihrer Projektförderung<br />
insbesondere Bildungsangebote für<br />
Frauen und Mädchen nichtdeutscher<br />
Herkunft, darunter auch speziell Computer-Kurse<br />
wie beispielsweise im<br />
Frauenladen Al Dar.<br />
<strong>Berlin</strong>, den 10. Mai 2001<br />
In Vertretung<br />
Dr. Friedrich-Wilhelm Dopatka<br />
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales<br />
und Frauen u<br />
Ohne Informationen<br />
keine Bürgerbeteiligung<br />
In einer kleinen Anfrage (Nr. 14/<br />
1773 ) beschäftigte sich der Abgeordneten<br />
Dr. Peter-Rudolf Zotl<br />
(PDS) mit dem Thema „Bürgerinnen<br />
und Bürger müssen sich Informationen<br />
teuer erkaufen oder: Ohne Informationen<br />
keine Bürgerbeteiligung“ Er fragte<br />
den Senat:<br />
1. Wie ist der Stand der Auswertung der<br />
Umfrage zu Anwendungserfahrungen<br />
und –problemen mit dem <strong>Berlin</strong>er<br />
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)?<br />
2. Welche Ergebnisse liegen vor, und<br />
wie gedenkt der Senat mit diesen Ergebnissen<br />
umzugehen?<br />
3. Inwieweit wurden bei der Umfrage<br />
Fragen nach der Höhe der anfallenden<br />
Verwaltungsgebühren berücksichtigt?<br />
2/01 2 31<br />
4. Welche Kriterien - nach denen bei<br />
Amtshandlungen die Gebühr für Akteneinsicht<br />
zu bemessen ist - werden in § 5<br />
Verwaltungsgebührenordnung<br />
(VgebVO) definiert (bitte alle auflisten)?<br />
5. Wie wird der Umfang der Amtshandlung<br />
(als ein Kriterium) gemessen?<br />
6. Wie und durch wen werden Schwierigkeiten,<br />
die sich bei der Durchführung<br />
der Amtshandlung ergeben (ein weiteres<br />
Kriterium), definiert?<br />
7. Wer legt die Höhe der Verwaltungsgebühren<br />
im Einzelfall fest?<br />
8. Welche Ermessensspielräume existieren<br />
bei der Festlegung der Verwaltungsgebühren?<br />
9. Haben Bürgerinnen und Bürger die<br />
Möglichkeit, wenn dringende Gründe<br />
vorliegen, eine Verringerung der<br />
Verwaltungsgebühren zu erwirken?<br />
10. Ist der Senat mit mir einer Auffassung,<br />
dass eine wesentliche Voraussetzung<br />
für die Beteiligung von Bürgerinnen<br />
und Bürgern an politischen<br />
Entscheidungsprozessen der Erhalt von<br />
Informationen ist, und wenn ja, wird<br />
nicht durch die Erhebung von<br />
Verwaltungsgebühren für eine Akteneinsicht<br />
Bürgerinnen und Bürgern der<br />
Zugang zu wesentlichen Informationen<br />
erschwert bzw. verhindert?<br />
11. Wie steht der Senat Überlegungen<br />
gegenüber, eine teilweise oder gänzliche<br />
Befreiung von Verwaltungsgebühren für<br />
Akteneinsicht in bestimmten Fällen für<br />
Bürgerinnen und Bürgern sowie Initiativen<br />
vorzunehmen, dafür aber z. B. Vertreter<br />
von Unternehmen gestaffelt mit<br />
einer höheren Gebühr zu belasten?<br />
Die Kleine Anfrage wurde im Namen<br />
des Senats von <strong>Berlin</strong> wie folgt beantwortet:<br />
Zu 1. bis 3.: Die Auswertung der Umfrage<br />
ist abgeschlossen. Der Senat verweist<br />
auf die „Auswertung der landesweiten<br />
Umfrage zum Gesetz der è<br />
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