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JIU-JITSU<br />
Ein besonderer Fall in der<br />
Ersten Hilfe ist immer der Verkehrsunfall.<br />
Hier kommt es darauf<br />
an, zunächst die Unfallstelle<br />
zu sichern und danach den oder<br />
die Verletzten aus dem Gefahrenbereich<br />
der Straße zu bergen.<br />
Erst hiernach ist der Notruf<br />
abzuschicken und die weiteren<br />
Sofortmaßnahmen einzuleiten.<br />
Die Eigensicherung geht<br />
vor. Abschließend wurden im<br />
Rahmen des Lehrgangs auch die<br />
rechtlichen Fragen in der Ersten<br />
Hilfe besprochen. Zu nennen ist<br />
die zentrale Norm des § 323c<br />
StGB, die eine unterlassene<br />
Hilfeleistung unter Strafe stellt.<br />
Zu beachten ist hierbei jedoch,<br />
dass sich der Ersthelfer nicht<br />
selbst in Gefahr begeben muss;<br />
z.B. braucht der Ersthelfer, der<br />
Nichtschwimmer ist, nicht den<br />
Ertrinkenden zu retten. Hier<br />
ist das Absetzen des Notrufes<br />
völlig ausreichend, gleiches gilt<br />
für die Rettung eines Hilflosen<br />
aus einem brennenden Haus.<br />
Alles in allem war der Erste-<br />
Hilfe-Lehrgang mit Dieter Mäß<br />
eine gelungene Auffrischung,<br />
Vertiefung und Erweiterung<br />
des vorhandenen Wissens der<br />
Teilnehmer in der Ersten Hilfe.<br />
Hierfür geht der besondere<br />
Dank an Dieter Mäß, der aus<br />
seiner langjährigen Erfahrung<br />
und Praxis schöpfen konnte.<br />
„Der höchste Lohn für unsere<br />
Bemühungen ist nicht das, was<br />
wir dafür bekommen, sondern<br />
das, was wir dadurch werden.“<br />
(John Ruskin)<br />
Andreas Dolny<br />
Oben: Herz-Lungen-Reanimation<br />
an der Übungspuppe<br />
Mitte: Eine Wunde wird behandelt<br />
Links: Dieter Mäß und die Teilnehmer<br />
des Erste-Hilfe-Lehrgangs<br />
Fotos: Carsten Kruhs<br />
56 4/2009 der budoka