18. Arbeiten mit mehreren gSyS - Datenbeständen - Olbert Software

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14.12.2012 Aufrufe

Sie haben folgende Möglichkeiten: • "Untersuchung erfolgreich" Der Feuerwehrangehörige ist in vollem Umfang atemschutztauglich. Wenn Sie diese Funktionstaste drücken, werden Sie in einem Fenster nach dem Untersuchungstermin gefragt. Nach Eingabe des Datums wird der Untersuchungstermin und der Termin zur nächsten Untersuchung direkt in die Personalstammdaten übernommen. Der nächste Termin wird gemäß den Vorgaben nach G26 errechnet. Beachten Sie, daß bei Feuerwehrangehörigen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, gSYS davon ausgeht, daß bei diesen Personen die letzte Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. Im Übergangsbereich zum 51. Lebensjahr kann dies zu "Härtefällen" führen. So muß z.B. ein Feuerwehrmann, der am 01.03.90 50 Jahre alt wird und dessen letzte Untersuchung zu diesem Termin mehr als ein Jahr zurückliegt, bis zum 01.03.90 wieder zum Arzt. Viele Feuerwehren interpretieren die G26 jedoch so, daß dieser Feuerwehrmann erst am 01.03.91, also mit 51 Jahren wieder zum Arzt muß, sofern die drei-Jahres-Frist nicht vorher greift. Falls dies auch in Ihrer Feuerwehr so praktiziert wird, können Sie dies durch entsprechende Veränderung in den Personalstammdaten (letzte Untersuchung) realisieren. • "Eingeschränkt tauglich" Diese Funktion benötigen Sie, wenn der Arzt zwar die Atemschutztauglichkeit attestiert, den Zeitraum bis zur nächsten Untersuchung allerdings verkürzt. Falls Sie diese Taste drücken, werden Sie in einem Fenster zur Eingabe des Untersuchungstermins und zur Eingabe des nächsten Termins aufgefordert. gSYS übernimmt diese Angaben in den Personalstamm, ohne eine automatische Berechnung des nächsten Untersuchungstermins durchzuführen. • "Nachuntersuchung" Diese Funktion benötigen Sie, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen eine endgültige Aussage zur Tauglichkeit momentan nicht machen kann und den Feuerwehrangehörigen zu einem bestimmten Termin nochmals untersuchen will. Das Betätigen des Buttons "Nachuntersuchung" bewirkt, daß der Vermerk "J" für "Ja" in der Spalte "Nachuntersuchung" erscheint. Die Personalstammdaten werden hierbei nicht verändert ( Siehe auch Kapitel 10.2.3 "Drucken (Atemschutz)" ). Durch erneutes Anklicken des Buttons „Nachuntersuchung“ kann ein "J" wieder in ein "N" zurück verwandelt werden. • "Keine weitere Verwendung" Wurde ein Feuerwehrangehöriger "atemschutzuntauglich " geschrieben, so geben Sie dies über den Button "Keine weitere Verwendung" ein und bestätigen Sie die Abfrage mit "J". Es erfolgt automatisch eine Übernahme in den Personalstamm. Seite 84

10.3. Taucher 10.4. Höhenrettung 10.5. g25 Prüfung Dieser Programmteil ist analog dem Programmteil 10.2 Atemschutz zu bedienen. Dieser Programmteil ist analog dem Programmteil 10.2 Atemschutz zu bedienen. Dieser Programmteil ist analog dem Programmteil 10.2 Atemschutz zu bedienen. Seite 85

Sie haben folgende Möglichkeiten:<br />

• "Untersuchung erfolgreich"<br />

Der Feuerwehrangehörige ist in vollem Umfang atemschutztauglich. Wenn Sie<br />

diese Funktionstaste drücken, werden Sie in einem Fenster nach dem<br />

Untersuchungstermin gefragt.<br />

Nach Eingabe des Datums wird der Untersuchungstermin und der Termin zur<br />

nächsten Untersuchung direkt in die Personalstammdaten übernommen.<br />

Der nächste Termin wird gemäß den Vorgaben nach G26 errechnet.<br />

Beachten Sie, daß bei Feuerwehrangehörigen, die das 50. Lebensjahr<br />

vollendet haben, gSYS davon ausgeht, daß bei diesen Personen die letzte<br />

Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. Im Übergangsbereich<br />

zum 51. Lebensjahr kann dies zu "Härtefällen" führen. So muß z.B. ein<br />

Feuerwehrmann, der am 01.03.90 50 Jahre alt wird und dessen letzte<br />

Untersuchung zu diesem Termin mehr als ein Jahr zurückliegt, bis zum<br />

01.03.90 wieder zum Arzt. Viele Feuerwehren interpretieren die G26 jedoch so,<br />

daß dieser Feuerwehrmann erst am 01.03.91, also <strong>mit</strong> 51 Jahren wieder zum<br />

Arzt muß, sofern die drei-Jahres-Frist nicht vorher greift. Falls dies auch in<br />

Ihrer Feuerwehr so praktiziert wird, können Sie dies durch entsprechende<br />

Veränderung in den Personalstammdaten (letzte Untersuchung) realisieren.<br />

• "Eingeschränkt tauglich"<br />

Diese Funktion benötigen Sie, wenn der Arzt zwar die Atemschutztauglichkeit<br />

attestiert, den Zeitraum bis zur nächsten Untersuchung allerdings verkürzt.<br />

Falls Sie diese Taste drücken, werden Sie in einem Fenster zur Eingabe des<br />

Untersuchungstermins und zur Eingabe des nächsten Termins aufgefordert.<br />

gSYS übernimmt diese Angaben in den Personalstamm, ohne eine<br />

automatische Berechnung des nächsten Untersuchungstermins durchzuführen.<br />

• "Nachuntersuchung"<br />

Diese Funktion benötigen Sie, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen eine<br />

endgültige Aussage zur Tauglichkeit momentan nicht machen kann und den<br />

Feuerwehrangehörigen zu einem bestimmten Termin nochmals untersuchen<br />

will. Das Betätigen des Buttons "Nachuntersuchung" bewirkt, daß der Vermerk<br />

"J" für "Ja" in der Spalte "Nachuntersuchung" erscheint. Die<br />

Personalstammdaten werden hierbei nicht verändert<br />

( Siehe auch Kapitel 10.2.3 "Drucken (Atemschutz)" ).<br />

Durch erneutes Anklicken des Buttons „Nachuntersuchung“ kann ein "J"<br />

wieder in ein "N" zurück verwandelt werden.<br />

• "Keine weitere Verwendung"<br />

Wurde ein Feuerwehrangehöriger "atemschutzuntauglich " geschrieben, so<br />

geben Sie dies über den Button "Keine weitere Verwendung" ein und<br />

bestätigen Sie die Abfrage <strong>mit</strong> "J".<br />

Es erfolgt automatisch eine Übernahme in den Personalstamm.<br />

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