Mehrmarkenhandel 2011 - F&C
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4 Handlungsempfehlungen für das Management eines<br />
Mehrmarkenhändlers auf Basis der ermittelten Szenarien<br />
34<br />
4.1 Grundsätzliche Handlungsempfehlungen<br />
Aus den ermittelten Szenarien werden nun Implikationen für das Management abgeleitet.<br />
Hierbei orientieren sich einige Handlungsempfehlungen, entsprechend des<br />
Münsteraner Ansatzes der Erfolgsforschung, an Unternehmen des Automobilvertriebs,<br />
die hinsichtlich ihrer zukunfts- und damit erfolgsorientierten strategischen Ausrichtung<br />
bereits als „Best Practices“ bezeichnet werden können. Zu Beginn soll eine<br />
grundsätzliche Struktur für einen Mehrmarkenhändler dargestellt werden, die unabhängig<br />
von den drei ermittelten Szenarien eingesetzt werden kann und somit bei einem<br />
möglichen Fall der GVO 1400/2002 eine stabile Ausgangsposition ist.<br />
Ein Mehrmarkenhändler sollte eine Unternehmensstruktur aufweisen, die in die Bereiche<br />
Gesellschafts- und Finanzstruktur, Organisations- und Prozessstruktur sowie<br />
Vertriebs- und Marketingstruktur untergliedert wird. Die Gesellschaftsstruktur sollte<br />
nach dem Konzept einer vollständigen Markentrennung aufgebaut und demzufolge<br />
nach Markensparten organisiert werden. Diese ist der Abbildung 5 zu entnehmen.<br />
Die Mehrmarkenhändlergruppe bildet die Dachgesellschaft der Markensparten. Jede<br />
Markensparte wird wiederum in einer eigenständigen Gesellschaft organisiert und<br />
bildet somit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Es sind allerdings Wechselwirkungen<br />
zwischen der Gesellschafts- und der Finanzstruktur zu berücksichtigen. Einerseits<br />
werden bei der Wahl der Rechtsform die Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung<br />
determiniert und andererseits muss die Gesellschaftsstruktur an den steuerlichen<br />
und haftungsrechtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden. Darüber hinaus sind<br />
Vorgaben der Hersteller, der Bedarf an Finanzmitteln sowie die zu erreichende Unternehmensgröße<br />
zu beachten. Weiterhin betreiben die einzelnen Markensparten<br />
Autohäuser an unterschiedlichen Standorten, die mit allen erforderlichen Kompetenzen<br />
ausgestattet werden sollten, um die individuellen Marken- und Unternehmensziele<br />
zu erfüllen. Die aufgezeigte Gesellschaftsstruktur bildet für das Wachstum eines<br />
Mehrmarkenhändlers eine ideale Voraussetzung, da durch die konsequente Markentrennung<br />
keine Verwässerung zwischen den Marken stattfindet und somit auch eine<br />
grundlegende finanzielle Gefährdung zwischen den Sparten vermieden wird.