Mehrmarkenhandel 2011 - F&C
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im Servicegeschäft ein steigender Wettbewerbsdruck durch die Tatsache, dass einerseits<br />
elektronische Diagnosesysteme einen hohen Kapitaleinsatz erfordern, andererseits<br />
die Reparaturanfälligkeit der Fahrzeuge sinkt und sich die Wartungsintervalle<br />
verlängern (vgl. Thalhofer, 2004, S. 127 f.). Hierdurch entsteht eine erhebliche finanzielle<br />
Belastung; die Erträge des Autohandels werden massiv reduziert.<br />
Neben der Konzentration ist auch eine Zunahme der Kooperationen im Automobilvertrieb<br />
zu beobachten. Ziel der Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren<br />
Händlern ist es primär, Synergieeffekte z. B. in Form einer Risiko- und Kostenteilung<br />
herbeizuführen. In diesem Fall liegt eine horizontale Kooperation vor. 8 Diese findet im<br />
Automobilvertrieb in Form gemeinschaftlicher Vertriebsaktivitäten von rechtlich selbständigen<br />
Handelsunternehmen oder als Einkaufskooperationen für Ersatzteile und<br />
Zubehör statt (vgl. Woltermann, Breyer, 2005, S. 468 ff.). Hiermit wird neben der Erfüllung<br />
der Herstellerstandards die Absicherung des eigenen Unternehmens durch<br />
Rentabilitätssteigerungen verfolgt, um langfristig die Unternehmensexistenz zu sichern.<br />
Neben den Chancen von Kooperationsstrategien bestehen aber auch mögliche<br />
Risiken, die zu beachten sind. Untersuchungen belegen, dass ein Großteil der<br />
Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund vielfältiger Faktoren wie z. B. Mitarbeiterbarrieren,<br />
unstimmiger Interessenslagen der Kooperationspartner oder auch einer<br />
mangelnden Planung und Umsetzung der Strategie scheitert (vgl. Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Arbeit, 2003, S. 61).<br />
2.2 Gruppenfreistellungsverordnung als zentrale rechtliche<br />
Rahmenbedingung des Automobilvertriebs<br />
Wie bereits angedeutet stellen gerade in jüngster Zeit die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
eine große Herausforderung für den Automobilvertrieb dar (vgl. Mattes et al.,<br />
2003, S. 21). Die anwendbaren Rechtsnormen sind dabei vor allem die Wettbewerbsregelungen<br />
des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft<br />
(EGV) sowie die entsprechenden Richtlinien der Kommission der Europäischen Union.<br />
8 Unter einer horizontalen Kooperation versteht man die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die<br />
sich auf derselben Wertschöpfungsstufe befinden und daher häufig in einem Konkurrenzverhältnis<br />
zueinander stehen (vgl. Balling, 1998, S. 41 f.). Vertikale Kooperationen liegen bei der Zusammenarbeit<br />
zwischen Unternehmen verschiedener Stufen vor, z. B. Hersteller und Händler.