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Mehrmarkenhandel 2011 - F&C

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im Servicegeschäft ein steigender Wettbewerbsdruck durch die Tatsache, dass einerseits<br />

elektronische Diagnosesysteme einen hohen Kapitaleinsatz erfordern, andererseits<br />

die Reparaturanfälligkeit der Fahrzeuge sinkt und sich die Wartungsintervalle<br />

verlängern (vgl. Thalhofer, 2004, S. 127 f.). Hierdurch entsteht eine erhebliche finanzielle<br />

Belastung; die Erträge des Autohandels werden massiv reduziert.<br />

Neben der Konzentration ist auch eine Zunahme der Kooperationen im Automobilvertrieb<br />

zu beobachten. Ziel der Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren<br />

Händlern ist es primär, Synergieeffekte z. B. in Form einer Risiko- und Kostenteilung<br />

herbeizuführen. In diesem Fall liegt eine horizontale Kooperation vor. 8 Diese findet im<br />

Automobilvertrieb in Form gemeinschaftlicher Vertriebsaktivitäten von rechtlich selbständigen<br />

Handelsunternehmen oder als Einkaufskooperationen für Ersatzteile und<br />

Zubehör statt (vgl. Woltermann, Breyer, 2005, S. 468 ff.). Hiermit wird neben der Erfüllung<br />

der Herstellerstandards die Absicherung des eigenen Unternehmens durch<br />

Rentabilitätssteigerungen verfolgt, um langfristig die Unternehmensexistenz zu sichern.<br />

Neben den Chancen von Kooperationsstrategien bestehen aber auch mögliche<br />

Risiken, die zu beachten sind. Untersuchungen belegen, dass ein Großteil der<br />

Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund vielfältiger Faktoren wie z. B. Mitarbeiterbarrieren,<br />

unstimmiger Interessenslagen der Kooperationspartner oder auch einer<br />

mangelnden Planung und Umsetzung der Strategie scheitert (vgl. Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Arbeit, 2003, S. 61).<br />

2.2 Gruppenfreistellungsverordnung als zentrale rechtliche<br />

Rahmenbedingung des Automobilvertriebs<br />

Wie bereits angedeutet stellen gerade in jüngster Zeit die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

eine große Herausforderung für den Automobilvertrieb dar (vgl. Mattes et al.,<br />

2003, S. 21). Die anwendbaren Rechtsnormen sind dabei vor allem die Wettbewerbsregelungen<br />

des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft<br />

(EGV) sowie die entsprechenden Richtlinien der Kommission der Europäischen Union.<br />

8 Unter einer horizontalen Kooperation versteht man die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die<br />

sich auf derselben Wertschöpfungsstufe befinden und daher häufig in einem Konkurrenzverhältnis<br />

zueinander stehen (vgl. Balling, 1998, S. 41 f.). Vertikale Kooperationen liegen bei der Zusammenarbeit<br />

zwischen Unternehmen verschiedener Stufen vor, z. B. Hersteller und Händler.

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