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Auszug aus dem PSA-Handbuch 2017/2018

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PERSÖNLICHE<br />

SCHUTZAUSRÜSTUNG<br />

HANDBUCH, 9. AUFLAGE<br />

Inhalt<br />

Vorworte 3<br />

Auswahltipps 11<br />

Kopfschutz 13<br />

Augenschutz 23<br />

Gehörschutz 35<br />

Atemschutz 45<br />

Handschutz 59<br />

Hautschutz 75<br />

Schutzkleidung 83<br />

Fußschutz 99<br />

Absturzsicherungen 111<br />

Messtechnik 119<br />

EU-Vorgaben, <strong>PSA</strong>-Kategorien 131<br />

<strong>PSA</strong>-Verordnung (BGBl. Nr. 77/2014) 139<br />

Bezugsquellennachweis 141<br />

1


Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

Der Markt für Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstungen (<strong>PSA</strong>) umfasst weltweit derzeit ein Volumen<br />

von rund 18 Milliarden Euro – ca. ein Drittel davon entfällt auf die Märkte der Europäischen<br />

Union. Ein Ende des Wachstums ist Experten zufolge nicht in Sicht, denn die Welt des Arbeitsschutzes<br />

entwickelt sich ständig weiter. Die zunehmende Digitalisierung und der <strong>dem</strong>o grafische<br />

Wandel sind dabei nur zwei einer Vielzahl von Themen, welche in Zukunft maßgeblich an Bedeutung<br />

gewinnen werden.<br />

VORWORT<br />

Mit unserem „<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ stellen wir Ihnen einen fundierten und<br />

verlässlichen Wegweiser durch das immer umfangreicher werdende Angebot an <strong>PSA</strong> zur Verfügung.<br />

Schließlich ist die richtige Auswahl von <strong>PSA</strong> ein komplexer Entscheidungsprozess. Dabei<br />

spielen nicht nur permanente technische Innovationen und Trends, sondern auch psychologische<br />

Aspekte eine sehr große Rolle.<br />

Unbeeinflusst von einzelnen Firmeninteressen und einem harten Wettbewerb am Markt haben<br />

wir für Sie das für diesen Entscheidungsprozess nötige Fachwissen in unserem „<strong>Handbuch</strong><br />

Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ übersichtlich zusammengefasst. Mittlerweile ist das <strong>Handbuch</strong><br />

zu einem absolut unverzichtbaren Nachschlagewerk für all jene geworden ist, die mit Fragen der<br />

Sicherheit am Arbeitsplatz – insbesondere mit der Auswahl und der richtigen Anwendung von<br />

<strong>PSA</strong> – befasst sind.<br />

Sie halten unser„<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ nun in der bereits 9. Ausgabe in<br />

Händen. Es wurde von uns wie gewohnt sorgfältig überarbeitet und auf den neuesten Stand<br />

gebracht. Die darin enthaltenen Produktbeschreibungen, Normen, Kennzeichnungen, Qualitätskriterien,<br />

Auswahltipps und Verwender-Hinweise dienen Ihnen als nützliche Basisinformationen<br />

für Ihre Arbeit, sei es als Sicherheitsfachkraft, als Einkäufer von <strong>PSA</strong> oder als Verwender.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und Nachschlagen!<br />

Ihr VAS-Vorstand<br />

V. l.: René Höller, Thomas Schützeneder, Mag. (FH) Florian Rappelsberger, Helfried Knöbl und Ulrich Mühlberger.<br />

Fotocredit: VAS<br />

3


VORWORT<br />

VORWORT<br />

Das oberste Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzes ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit<br />

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um das auch an potenziell gefährlichen Arbeitsplätzen<br />

zu gewährleisten, müssen Unternehmen notwendige, kollektive Sicherungsmaßnahmen<br />

berücksichtigen, die etwa durch arbeitsorganisatorische oder technische Einrichtungen<br />

erreicht werden können. Das ist eine Grundvor<strong>aus</strong>setzung dafür, dass Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer ihren Beruf <strong>aus</strong>üben können – und damit auch eine Grundbedingung für den Erfolg<br />

der Unternehmen.<br />

Wenn trotz allen Sicherheitsvorkehrungen ein Restrisiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

bestehen bleibt, ist eine persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung zwingend erforderlich. Der Österreichische<br />

Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit informiert umfassend über die praktischen<br />

Aspekte des ArbeitnehmerInnenschutzes und hat mit <strong>dem</strong> <strong>Handbuch</strong> „Persönliche<br />

Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Auswahl der richtigen Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

geschaffen.<br />

Die langjährige Erfahrung und das ExpertInnen Know-how des Verbandes kommt dabei allen<br />

zugute, die sich praxisgerecht über die ordnungsgemäße Verwendung der Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

informieren wollen. Damit leistet der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit<br />

einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes und hilft dabei, die<br />

Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu reduzieren.<br />

Ich danke allen, die zur laufenden Erneuerung des <strong>Handbuch</strong>s beitragen gen<strong>aus</strong>o wie allen Leserinnen<br />

und Lesern, die sich mit <strong>dem</strong> Thema ArbeitnehmerInnenschutz in der Praxis <strong>aus</strong>einandersetzen<br />

und für sichere Arbeitsbedingungen eintreten. Sie alle tragen dazu bei, dass die Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer optimal vor Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz<br />

geschützt sind.<br />

Ihr<br />

Alois Stöger<br />

Alois Stöger<br />

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />

Fotocredit: Johannes Zinner<br />

4


VORWORT<br />

Arbeit hat einen wichtigen Platz im Leben eines Menschen und bewirkt einen bedeutenden<br />

Einfluss auf Gesundheit, Wohlbefinden und persönliche Entwicklung. Die Gewährleistung<br />

von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern<br />

auch für den Arbeitgeber von großer Bedeutung. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

stellen nicht nur eine ethische Grundhaltung dar, sie sind auch eine wesentliche Vor<strong>aus</strong>setzung<br />

für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Primäres Ziel eines effizienten<br />

präventiven Arbeitsschutzes muss es daher sein, Unfallgefahren, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte<br />

Erkrankungen zu vermeiden.<br />

VORWORT<br />

Für die Entwicklung einer echten Präventionskultur bedarf es einer Stärkung des Gefahrenbewusstseins<br />

der Menschen, verbesserter Informationen sowie Sensibilisierung und Antizipation<br />

möglicher Risiken. Insbesondere unter jüngeren Beschäftigten, die in der Regel einem höheren<br />

Risiko <strong>aus</strong>gesetzt sind als erfahrene Arbeitnehmer, gilt es, die Risikoprävention am Arbeitsplatz<br />

zu fördern. Je besser Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Aus- und Weiterbildung integriert<br />

werden, beispielsweise in Form von Sensibilisierungsmaßnahmen, desto früher werden den Jugendlichen<br />

auch die möglichen Gefahren eines Arbeitsplatzes bewusst gemacht.<br />

Die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften gewährleisten ein sehr hohes Niveau an<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Während bei den sogenannten Freizeitunfällen<br />

(Heim, Freizeit & Sport) ein deutlicher Anstieg zu beobachten ist, ist die Zahl der Arbeitsunfälle<br />

aufgrund der besonderen Bemühungen in Österreichs Unternehmen in den letzten Jahren<br />

spürbar zurückgegangen - in den letzten 15 Jahren um 27 %.<br />

In den Fällen, in denen alle generellen technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorischen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren <strong>aus</strong>geschöpft sind und noch immer Restgefahren<br />

bestehen, ist die Verwendung von individueller Schutz<strong>aus</strong>rüstung notwendig und erforderlich.<br />

Die vorliegende Broschüre dient als nützliche Informationsquelle und Auswahlhilfe beim Ankauf<br />

und bei der Verwendung von persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung. Dadurch kann sie einen wertvollen<br />

Beitrag zur Umsetzung eines effizienten Arbeitnehmerschutzes in den Betrieben und zu einem<br />

sicheren Arbeitsumfeld leisten.<br />

Dr. Christoph Leitl<br />

Präsident der Wirtschaftskammer Österreich<br />

Bildcredit: WKÖ/Kucera<br />

5


VORWORT<br />

VORWORT<br />

ArbeitnehmerInnenschutz ist der Arbeiterkammer besonders wichtig. Es geht darum, durch<br />

vorbeugende Maßnahmen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen<br />

zu vermeiden.<br />

Seit Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mit 1. Jänner 1995 ist ein deutlicher<br />

Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle zu beobachten. Für die praxisgerechte Anwendung müssen<br />

einzelne Teilbereiche des ArbeitnehmerInnenschutzes mittels Durchführungsverordnungen<br />

konkretisiert werden. Denn klare Regeln sorgen für eine einfachere Umsetzung und für mehr<br />

Sicherheit in den Betrieben. Die Verordnung Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung (<strong>PSA</strong>-V) regelt die<br />

Auswahl, Prüfung und sichere Verwendung von persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung und entspricht<br />

damit einer langjährigen Forderung von Arbeiterkammern und Gewerkschaften.<br />

Grundlage für gelebten ArbeitnehmerInnenschutz ist die Arbeit der Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen,<br />

Arbeits- und OrganisationspsychologInnen, Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen.<br />

Eine besondere Bedeutung für die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes<br />

kommt auchden ArbeitsinspektorInnen zu. Sie sorgen mit ihren Kontrollen dafür, dass die<br />

Schutzvorschriften für die Beschäftigten gewahrt bleiben. Diese Strukturen stellen auch in Zukunft<br />

die Basis für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dar.<br />

Unbestritten ist auch, dass ArbeitnehmerInnenschutz nur gemeinsam mit den Beschäftigten<br />

umgesetzt werden kann. Die aktive Einbindung der ArbeitnehmerInnen bei der Auswahl von<br />

geeigneter persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung erhöht die Akzeptanz, wodurch die Tragequote steigt.<br />

Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen wertvolle Hilfestellungen für die Auswahl verfügbarer<br />

persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstungsgegenstände. Sie soll Unternehmer, Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen<br />

im Vorfeld der Investitionsentscheidung unterstützen, um Fehlinvestitionen<br />

beim Ankauf nicht geeigneter Schutz<strong>aus</strong>rüstungen zu vermeiden.<br />

Gesundheit ist das wertvollste Gut des Menschen. Wir werden deshalb auch in Zukunft ein verlässlicher<br />

Partner für einen wirksamen ArbeitnehmerInnenschutz sein.<br />

Rudi Kaske<br />

Präsident der Bundesarbeitskammer<br />

Fotocredit: Katharina Schiffl<br />

6


VORWORT<br />

Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Vor<strong>aus</strong>setzung für produktives Arbeiten und mitverantwortlich<br />

für gesunde Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als deren<br />

berufliche Interessensvertretung ist es <strong>dem</strong> ÖGB ein großes Anliegen, dass Beschäftigte über die<br />

richtige und sichere Anwendung der Schutz<strong>aus</strong>rüstung informiert werden. Doch ebenso sollen<br />

betroffene ArbeitnehmerInnen bei der Auswahl und Verwendung der Schutz<strong>aus</strong>rüstung mitbestimmen<br />

können. Mithilfe dieser Broschüre kann mehr aktive Beteiligung im Gesundheitsschutz<br />

und in den Fragen der Sicherheit erzielt werden.<br />

Besonders wichtig für den ÖGB ist auch die Verringerung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.<br />

Diese führen zu Krankheiten, die nicht nur für viele Krankenstandstage verantwortlich<br />

sind. Auch mehr als 60 Prozent aller Arbeitsunfälle sind auf Stress zurückzuführen. Die verpflichtende<br />

Evaluierung der psychischen Belastungen hat dazu geführt, dass z. B. stressbezogene<br />

Ursachen von Arbeitsunfällen leichter her<strong>aus</strong>gefunden werden können. Neben ArbeitsmedizinerInnen<br />

und Sicherheitsfachkräften werden nun auch verstärkt Arbeits- und OrganisationspsychologInnen<br />

zur Evaluierung beigezogen. Ziel dabei ist, die Arbeitsbedingungen zu verbessern<br />

und krankmachende Abläufe zu vermeiden. Davon profitieren alle: ArbeitgeberInnen und<br />

ArbeitnehmerInnen.<br />

Studien des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zeigen, dass in der EU jährlich etwa<br />

102.500 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen sterben. Dies übersteigt die Anzahl<br />

der tödlichen Arbeitsunfälle in der EU um das Zwanzigfache. Für Österreich wird vom ETUI eine<br />

Zahl von jährlich 1.820 Todesfällen aufgrund einer arbeitsbedingten Krebserkrankung genannt.<br />

Obwohl diese Zahl eine Schätzung darstellt und auf einer Hochrechnung von aggregierten EU-<br />

Daten basiert, wird hier deutlich, dass diesbezüglich auch für Österreich dringender Handlungsbedarf<br />

besteht.<br />

Um einen zeitgemäßen Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen zu erreichen, gilt es, eine<br />

„moderne“ Grenzwertsetzung zu implementieren. Weg von den alten TRK-Werten, hin zu risikobasierten<br />

Grenzwerten. Bei der heute anerkannten Vorgangsweise der Festlegung risikobasierter<br />

Grenzwerte wird unabhängig von den Stoffen zuerst durch politischen Konsens festgelegt,<br />

welches Krebsrisiko in Folge der Arbeit maximal als gesellschaftlich tragbar angesehen wird.<br />

ArbeitgeberInnen haben die notwendigen Kosten für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb<br />

zu tragen. Die Gefahrenquellen müssen ermittelt und beseitigt werden. Aber nicht alle Gefahrenquellen<br />

können <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Weg geräumt werden. In solchen Fällen müssen Schutz<strong>aus</strong>rüstungen<br />

die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen gewährleisten. Dabei ist auch die Auswahl<br />

sehr wichtig. Die Schutz<strong>aus</strong>rüstungen sollen am Stand der Zeit sein und den Bedürfnissen der<br />

Beschäftigten entsprechen.<br />

VORWORT<br />

Erich Foglar<br />

ÖGB-Präsident<br />

7


VORWORT<br />

VORWORT<br />

Wenn es um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht,<br />

werden in den heimischen Betrieben seit vielen Jahren die höchsten Standards gesetzt.<br />

Sichere Arbeitsbedingungen steigern Arbeitszufriedenheit und Produktivität. Denn nur gesunde<br />

und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch motiviert, mit Freude bei der Arbeit<br />

und sorgen durch die Qualität ihrer Arbeitsleistung für Wettbewerbsvorteile und Erfolg am internationalen<br />

Markt. Über ihre Verpflichtungen für die Menschen hin<strong>aus</strong> sind Österreichs Unternehmen<br />

sich dieser Zusammenhänge und damit des hohen Wertes betrieblicher Sicherheitsarbeit<br />

bewusst – und handeln entsprechend.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind naturgemäß für jedes Unternehmen von entscheidender<br />

Bedeutung. Ihre Sicherheit kann nicht oft genug zum Thema gemacht werden. Erfreulicherweise<br />

geht die Anzahl an Arbeitsunfällen in Österreich seit vielen Jahren zurück, die gemeinsamen<br />

Bemühungen von Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

machen sich bezahlt. Aber weder ist das selbstverständlich, noch ein Grund zum Ausruhen. Die<br />

Anstrengungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz müssen unvermindert weitergehen.<br />

Im Zuge dieser Anstrengungen kommt vor allem der Prävention eine enorme Bedeutung zu. Die<br />

Verhinderung von Arbeitsunfällen muss oberstes Ziel sein – denn Schadensvermeidung ist naturgemäß<br />

noch sinnvoller, als lediglich Schadensbegrenzung zu betreiben. Gerade in der produzierenden<br />

Industrie ergeben sich immer wieder Gefahrenquellen, das ist fast unvermeidlich.<br />

Wichtig ist daher, sie stets möglichst rasch als solche zu identifizieren, richtig zu reagieren und<br />

Abhilfe zu schaffen – etwa durch geeignete persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung. Dafür braucht es die<br />

richtige und aktuellste Information zur rechten Zeit, wie sie in der vorliegende 9. Auflage des<br />

<strong>Handbuch</strong>s „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ enthalten ist. Dieses Nachschlagewerk und Informationsmedium<br />

leistet einen unschätzbaren Beitrag, wenn es darum geht, die Sicherheit und<br />

Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten. Denn nur ein sicherer<br />

Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich kann auch ein attraktiver und erfolgreicher Arbeitsund<br />

Wirtschaftsstandort Österreich sein.<br />

Ihr<br />

Mag. Georg Kapsch<br />

Präsident der Industriellenvereinigung<br />

Fotocredit: IV<br />

8


VORWORT<br />

Das <strong>Handbuch</strong> „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ des Österreichischen Verbandes zur Förderung<br />

der Arbeitssicherheit in seiner nunmehr schon 9. Auflage ist für Arbeitgeber/innen,<br />

Arbeitnehmer/innen, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner/innen<br />

und Sicherheitsvertrauenspersonen wieder das wertvolle Instrument für die im Gesetz vorgesehene<br />

gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

geworden. Das <strong>Handbuch</strong> bietet aber nicht nur wichtige Entscheidungshilfen für die Auswahl<br />

von für die jeweilige betriebliche Situation geeigneter <strong>PSA</strong>, sondern informiert auch<br />

umfassend und praxisgerecht über die zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung.<br />

VORWORT<br />

Im betrieblichen Geschehen hat Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung eine große Bedeutung. Nach den<br />

Grundsätzen der Gefahrenverhütung ist <strong>dem</strong> kollektiven Gefahrenschutz der Vorrang vor individuellem<br />

Gefahrenschutz zu geben, wobei allerdings klar ist, dass in der betrieblichen Praxis<br />

trotz<strong>dem</strong> ein gewisses Restrisiko bleiben kann. In diesen Fällen haben Arbeitgeber/innen Persönliche<br />

Schutz<strong>aus</strong>rüstung zur Verfügung zu stellen und für die Benutzung durch die Arbeitnehmer/innen<br />

zu sorgen. Die 2014 in Kraft getretene Verordnung Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

(<strong>PSA</strong>-V) konkretisiert die ASchG-Vorgaben zur betrieblichen Gefahrenevaluierung betreffend<br />

Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung sowie zur Auswahl und Bewertung von Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung.<br />

Neben diesen grundlegenden Bestimmungen wird auch der Information und Unterweisung<br />

sowie der Beteiligung der Arbeitnehmer/innen breiter Raum gegeben.<br />

Zunehmend von Bedeutung wird auch die Bewertung von <strong>PSA</strong> gesehen, die mit der <strong>PSA</strong>-V neu<br />

etabliert wurde. Die Bewertung der <strong>PSA</strong> ist der wichtige Schritt zwischen der Arbeitsplatzevaluierung<br />

(Gefahren und Belastungen) und der Auswahl bzw. <strong>dem</strong> Übergeben der <strong>PSA</strong> an die ArbeitnehmerInnen.<br />

Die Bewertung von <strong>PSA</strong> kann als erweiterter „Soll“-“Ist“-Vergleich angesehen<br />

werden. Im „Soll“ sind alle Gefahren im engeren Sinn (z.B. Gefahr einer Verletzung, Überschreitung<br />

eines Grenzwertes, einer Exposition) enthalten, gegen die die <strong>PSA</strong> schützen soll, aber auch<br />

die Belastungen und Beanspruchungen, die am Einsatzort vorherrschen (bspw. Arbeitsschwere,<br />

klimatische Bedingungen) oder auch von der <strong>PSA</strong> hervorgerufen werden können (eingeschränkte<br />

Beweglichkeit, eingeschränkte Wahrnehmung von Gefahren, erhöhte körperliche Beanspruchung).<br />

Das „Ist“ sind die spezifischen Leistungsmerkmale und Eigenschaften der <strong>PSA</strong>.<br />

Der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit hat durch die Mitwirkung und<br />

Erfahrung seiner Mitglieder wiederum eine wertvolle Unterstützung der betrieblichen Umsetzung<br />

eines modernen, präventiven Arbeitnehmer/innenschutzes geschaffen, die <strong>aus</strong> der „Landschaft“<br />

des Arbeitnehmer/innenschutzes nicht mehr wegzudenken ist.<br />

Sektionschefin Dr. in Anna Ritzberger Moser<br />

Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat<br />

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />

9


VORWORT<br />

VORWORT<br />

Rund 4,9 Millionen Versicherte sind der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anvertraut,<br />

2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige (davon mehr als 1,2 Millionen Arbeiterinnen<br />

und Arbeiter und über 1,6 Millionen Angestellte) 500.000 Millionen Selbständige sowie<br />

1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum Studienabschluss.<br />

Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als gesetzliche Unfallversicherung <strong>aus</strong> Pflichtbeiträgen der<br />

Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA – die Verhütung von<br />

Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senkt die Kosten für die drei weiteren<br />

Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von<br />

Unfallopfern am wirksamsten.<br />

Die Prävention liegt der AUVA auch deshalb besonders am Herzen, da mit ihrer Hilfe menschliches<br />

Leid verhindert werden kann, bevor es entsteht. Für den Unternehmer bedeutet dies<br />

auch, dass keine Ausfallszeiten durch Krankheit entstehen.<br />

Die Verwendung von persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung (<strong>PSA</strong>) trägt wesentlich zur Vermeidung von<br />

Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die verwendete<br />

Schutz<strong>aus</strong>rüstung die jeweiligen individuellen Anforderungen erfüllt und ein Maximum an<br />

Trage komfort aufweist. Denn nur so findet die Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung auch die Akzeptanz<br />

bei all jenen, die sie regelmäßig verwenden müssen. Und gerade das konsequente Tragen<br />

der <strong>PSA</strong> muss an oberster Stelle stehen, um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten.<br />

Das <strong>Handbuch</strong> „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ bietet einen kompakten Überblick über Eigenschaften<br />

und Nutzen von <strong>PSA</strong> und ist ein bewährtes Nachschlagewerk. Je funktioneller und<br />

individueller die Schutz<strong>aus</strong>rüstung, umso eher wird sie getragen und kann ihren Zweck optimal<br />

erfüllen.<br />

Im Interesse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit wünsche ich der Neuauflage<br />

dieses <strong>Handbuch</strong>s viel Erfolg.<br />

KommR DDr. Anton Ofner<br />

Obmann der AUVA<br />

10


AUSWAHLTIPPS<br />

VORWORT<br />

Schritt für Schritt zur richtigen <strong>PSA</strong>-Auswahl<br />

Gehen Sie bei Auswahl und Verwendung von <strong>PSA</strong> schrittweise vor:<br />

Schritt 1: Evaluieren Sie alle Arbeitsplätze auf mögliche Gefahren für Ihre Mitarbeiter/innen;<br />

beschließen Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung<br />

dieser Gefahren nach <strong>dem</strong> sogenannten „S-T-O-P Prinzip“ (Substitution – Technische<br />

Maßnahmen – Organisatorische Maßnahmen – Persönliche Maßnahmen).<br />

Schritt 2: Legen Sie fest, welche Arten von <strong>PSA</strong> an welchen Arbeitsplätzen und für welche Mitarbeiter/innen<br />

benötigt werden, um den erforderten Schutz gegen bestehende Restrisiken<br />

zu gewährleisten.<br />

Schritt 3: Beachten Sie die einschlägigen aktuellen Normen, Verordnungen, Richtlinien und<br />

Her stellerhinweise. Achtung: Normen legen nur Mindestanforderungen fest.<br />

Schritt 4: Überprüfen Sie anhand der Kennzeichnungen und Gebrauchshinweise die zu erwartende<br />

Schutzwirkung der angebotenen <strong>PSA</strong> und gleichen Sie diese mit Ihren Anforderungen<br />

ab. Wichtig: <strong>PSA</strong> darf nur für jene Zwecke und unter jenen Bedingungen eingesetzt<br />

werden, für die sie nach den Angaben des Herstellers bestimmt ist.<br />

Schritt 5: Bedenken Sie, dass die <strong>PSA</strong> über einen längeren Zeitraum getragen werden soll/muss<br />

und räumen Sie daher den Faktoren Tragekomfort, Passform und Qualität einen hohen<br />

Stellenwert ein.<br />

Schritt 6: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter/innen bei der Auswahl der geeigneten passenden<br />

<strong>PSA</strong> – z. B durch Tragetests – ein! Sie erreichen damit mehr Trageakzeptanz und somit<br />

eine höhere Tragequote. Durch entsprechende Einschulungen und Unterweisungen<br />

müssen alle <strong>PSA</strong>-Anwender über deren Anwendung und Schutzwirkung Bescheid<br />

wissen.<br />

Schritt 7: Vergessen Sie nicht auf die vorgeschriebenen <strong>PSA</strong>-Überprüfungen auf deren Tauglichkeit<br />

und Schutzwirkung (gegebenenfalls Ablaufdatum/Einsatzdauer beachten!). Ebenso<br />

sind bei jeder Änderung des Arbeitsprozesses oder der Gefährdungsart zu überprüfen,<br />

ob die im Einsatz befindliche <strong>PSA</strong> noch geeignet ist bzw. deren Schutzwirkung<br />

<strong>aus</strong>reicht.<br />

11


KOPFSCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Aus der Statistik „Anerkannte Arbeitsunfälle“ des Hauptverbandes der Versicherungsträger ist<br />

zu entnehmen, welchen hohen Stellenwert Kopfverletzungen einnehmen. Dazu kommt auch die<br />

Tatsache, dass derartige Unfälle besonders schwerwiegende Folgen haben können und in vielen<br />

Fällen sogar lebensgefährlich sind oder tödlich <strong>aus</strong>gehen.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Kopf- und Nackenschutz ist Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung zum Schutz des Kopfes und des<br />

Nackens einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen<br />

durch:<br />

• mechanische Einwirkungen (herabfallende, pendelnde, umfallende und wegfliegende Gegenstände<br />

oder Anstoßen an Gegenständen)<br />

• chemische Einwirkungen (Säuren, Laugen, Lösungsmittel)<br />

• thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte, glühende Teilchen, Flüssigmetallspritzer, Flammen)<br />

• elektrische Einwirkungen (Berührungsspannung, Funkenbildung – auch durch elektrische Entladungen)<br />

• Einwirkung von optischer oder ionisierender Strahlung<br />

• erfasst werden durch bewegte oder drehende Teile von Arbeitsmitteln oder sonstigen Gegenständen<br />

(z. B. Erfassen der Haare)<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Kopfschutz<strong>aus</strong>rüstungen fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die <strong>PSA</strong>-Kategorie I,<br />

II oder III. Details dazu entnehmen Sie bitte unserem Kapitel „EU-Richtlinien“. Der <strong>PSA</strong>-<br />

Kategorie III jedenfalls zugeordnet sind:<br />

• Helme, die für den Einsatz in heißer Umgebung <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden, sowie<br />

• zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität <strong>aus</strong>gelegte und hergestellte Helme.<br />

NORMEN<br />

Folgende Normen gelten für besondere Anwendungen und Helm<strong>aus</strong>führungen:<br />

• Helme für elektrische Arbeiten (1000 V): EN 50365 für elektrisch isolierende Helme zum<br />

Arbeiten an unter Spannung stehender Teile bis Wechselspannung 1000 V (AC) oder Gleichspannung<br />

1500 V (DC). Bei diesem Test werden 10.000 V verwendet.<br />

• Helme für explosionsgefährdete Bereiche: Um die Ableitfähigkeit bzw. Antistatik von <strong>aus</strong>gewählten<br />

Industriehelmen nachzuweisen, gibt es keine festgelegte Norm. Eine Möglichkeit<br />

ist es, die „EN 13463-1 nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten<br />

13


KOPF-<br />

SCHUTZ<br />

1<br />

Bereichen“ hinzuziehen. Durch Vermeidung elektrostatischer Aufladung haben einige Hersteller<br />

Helme mit konkreten ATEX-Zonen und Explosionsgruppen „ATEX“ zertifiziert.<br />

• Helme für Kletter-/Bergsteiger-Anwendungen: Bergsteigerhelme nach EN 12492 haben<br />

eine große Belüftungsfläche. Sie unterscheiden sich gegenüber EN 397-Helmen im<br />

Wesentlichen dadurch, dass der Kinnriemen später nachgeben muss (Zugkraft > 500 N<br />

[EN 397 = 250 N]), um zu verhindern dass der Helm beim Absturz zu schnell vom Kopf fällt,<br />

wohingegen die EN 397 beim Kinnriemen den Strangulationsschutz sicherstellen möchte.<br />

• Helme für Land- und Forstwirtschaft: Eine spezielle Norm für diese Anwendung gibt es<br />

nicht, aber EN 397-Schutzhelme mit guter Belüftung und Regenrinne werden bevorzugt. Sie<br />

sollten oftmals der EN 397 Zusatzanforderung „sehr niedrige Temperaturen“ entsprechen.<br />

Da bei dieser Anwendung gleichzeitig Kopf-, Gehör-, Gesichts- und Nackenschutz eingesetzt<br />

wird, sollten die Komponenten ideal aufeinander abgestimmt und miteinander zertifiziert<br />

sein. Laut § 69 AAV, Abs. 6, sind bei einer gleichzeitigen Gefährdung des Kopfes, der Augen,<br />

des Gesichtes oder des Gehörs nach Möglichkeit Schutzhelme, die mit entsprechenden<br />

anderen Schutz<strong>aus</strong>rüstungen kombinierbar sind, zur Verfügung zu stellen.<br />

• Helme mit integriertem Augen- oder Gesichtsschutz: Der Augenschutz (Arbeitsschutzbrille)<br />

oder der Gesichtsschutz (Visier) kann unter der Helmschale verstaut und bei Bedarf<br />

über Augen bzw. Gesicht gezogen werden.<br />

KENNZEICHNUNG<br />

Diese hat zu umfassen:<br />

• Angabe der europäischen Norm EN 397<br />

• Name oder Zeichen des Herstellers<br />

• Jahr und Quartal der Herstellung<br />

• Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale und Innen<strong>aus</strong>stattung)<br />

• Größe oder Größenbereich in cm (Helmschale und Innen<strong>aus</strong>stattung)<br />

• Material Kurzzeichen (ISO 472 „Plastics-Vocabulary“)<br />

• CE-Konformitätszeichen<br />

Kennzeichnung bei optionalen Zusatzanforderungen<br />

Zusatzanforderung<br />

Kennzeichnung<br />

Sehr niedrige Temperaturen – 20° C bzw. – 30° C<br />

Sehr hohe Temperaturen + 150° C<br />

Elektrische Isolierung<br />

440 VAC<br />

Seitliche Verformung<br />

LD<br />

Metallspritzer<br />

MM<br />

Benutzerinformation<br />

Die EN 397 verlangt auch, dass je<strong>dem</strong> Helm eine umfassende und verständliche Herstellerinformation<br />

beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise mittels Etikett am Helm angebracht<br />

werden. Der „Beipackzettel“ des Herstellers hat folgende Informationen zu beinhalten:<br />

• Name und Adresse des Herstellers<br />

• Empfehlungen, Anweisungen zu Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung,<br />

Lagerung<br />

• Angaben betreffend Zubehör und Ersatzteilen<br />

• Angaben zu Benutzungseinschränkungen entsprechend den jeweiligen Gefahren<br />

• Angaben zum Verfallsdatum<br />

• Angaben der geeigneten Verpackungsarten beim Transport<br />

14


AUGENSCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Die Augen zählen zu den empfindlichsten Sinnesorganen des menschlichen Körpers und sind<br />

durch nichts zu ersetzen. Sie brauchen daher besonderen Schutz, um vor Verletzungen und<br />

schädigenden Einflüssen abgeschirmt zu werden. Leider gibt es in Österreich noch immer überdurchschnittlich<br />

viele Augenverletzungen.<br />

Gefahren am Arbeitsplatz<br />

Das Auge verfügt zwar über natürliche Schutzfunktionen wie Wimpern, Tränenfluss, Augenlider<br />

und Lidschlussreflex, diese sind in der Praxis am Arbeitsplatz jedoch nicht <strong>aus</strong>reichend. Die Gefahren<br />

für unsere Augen am Arbeitsplatz werden oft auch nicht in <strong>aus</strong>reichen<strong>dem</strong> Maß<br />

als solche erkannt, wirksamer Augenschutz wird nicht oder nur in ungenügender Form verwendet.<br />

Laut Statistik erleiden zwei Drittel der betroffenen Personen bei Augenverletzungen deutlich<br />

messbare, bleibende Sehkrafteinbußen. Jeder 10. verliert auf <strong>dem</strong> verletzten Auge sogar die<br />

Sehkraft zur Gänze, d. h. wird auf diesem Auge blind. Auch viele sogenannte „nichtmeldepflichtige“<br />

Augenverletzungen, wie z. B. das ambulante Entfernen von Fremdkörpern, verursachen –<br />

meist durch kleinste Narben auf der Hornhaut – bleibende Schädigungen an den Augen und<br />

beträchtliche Unfallfolgekosten.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Die gesundheitlichen Risiken, denen das menschliche Auge am Arbeitsplatz <strong>aus</strong>gesetzt ist, sind<br />

vielfältig und in der Folge unterteilt nach Schädigungen durch:<br />

• mechanische Einwirkungen (Staub und Festkörper wie Bolzen, Körner, Späne, Splitter)<br />

• optische Einwirkungen (UV- und IR-Strahlen, Blendung durch Licht)<br />

• chemische Einwirkungen (Dämpfe, Gase, Laugen, Nebel, Rauche, Säuren, Stäube)<br />

• thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte, glühende Partikel, Schmelzmetall)<br />

• besondere Einwirkungen (Laserstrahlen, Störlichtbögen, Röntgenstrahlen)<br />

In der Praxis sind an vielen Arbeitsplätzen mehrere Einwirkungen gleichzeitig zu beachten (meist<br />

thermisch/mechanische Einwirkungen durch glühendes/geschmolzenes Material oder heiße<br />

Späne mit hoher Geschwindigkeit).<br />

Mechanische Einwirkungen<br />

Mehr als 70 % aller Augenunfälle, nichtmeldepflichtige miteingeschlossen, werden durch mechanische<br />

Einwirkungen verursacht. Dazu zählen:<br />

Staub: Dieser gelangt – ohne die Hornhaut zu verletzen – zwischen Lid und Augapfel. Es kommt<br />

in Folge zu Reizungen und/oder Entzündungen.<br />

23


Festkörper wie Späne, Splitter und Körner unterschiedlicher Größe können auf das Auge auftreffen<br />

und in dieses eindringen. Die Verletzungen reichen je nach Art, Form und kinetischer<br />

Energie des Fremdkörpers von Entzündungen und Prellungen bis hin zu Schädigungen von<br />

Linse, Glaskörper und Netzhaut mit bleibenden Folgen.<br />

AUGEN-<br />

SCHUTZ<br />

2<br />

Optische Einwirkungen<br />

UV-Strahlen sind als energiereiche Strahlung in diesem Frequenzbereich besonders ge -<br />

fährlich:<br />

Durch UV-A-Strahlen (315–380 nm*), die in der Linse absorbiert werden, entsteht als Langzeiteffekt<br />

der „Graue Star“, eine Form der Linsentrübung.<br />

UV-B-Strahlen (280–315 nm) werden bereits in der Hornhaut absorbiert und verursachen<br />

Entzündungen der Binde- und Hornhaut, aber keine bleibenden Schäden. Die Schmerzen<br />

durch dieses so genannte „Verblitzen“, besonders den Elektroschweißern in der Praxis bekannt,<br />

treten allerdings erst etwa 6–8 Stunden nach Strahleneinwirkung auf.<br />

Bei UV-C-Strahlen (100–280 nm) erfolgt die Absorbierung meist schon in der Luft, sodass für<br />

die Augen praktisch keine Gefahr besteht.<br />

IR (Infrarot)-Strahlung kann bei kurzwelligem Infrarotlicht (780–1400 nm) zu lokalen Verbrennungen<br />

der Netzhaut führen. Langwellige Infrarotstrahlen (1400–3000 nm) sowie IR-C Strahlen<br />

(3000 nm–1 mm) verbrennen die Hornhaut und erwärmen dahinter das Augenkammerwasser<br />

und die Linse (Ausstrahlung durch feuerflüssige Massen in der Stahl- und Glasindustrie). Es<br />

kommt zum sogenannten „Glasbläserstar oder Feuerstar“, das heißt zur Erblindung!<br />

Sichtbare Lichtstrahlen (380–780 nm) können bei entsprechender Intensität und Einwirkdauer<br />

ebenfalls zu fotochemischen und/oder thermischen Verletzungen der Netzhaut führen.<br />

Gefährdungen durch Blau-Licht (Blue Light Hazard) entstehen <strong>aus</strong> hoch energetischem sichtbarem<br />

Licht (HEV light) im unteren Wellenlängenbereich (380–490 nm). In der neuesten Forschung<br />

wurde das sogenannte Blau-Licht als eine Ursache für altersbezogene Makula-Degeneration<br />

identifiziert. Diese photochemische Schädigung des Auges wird als Photoretinitis<br />

be zeichnet und ist oft von thermischen Netzhautschädigungen überlagert.<br />

* nm-Zeichen für Nanometer = 10- 9 m<br />

24


GEHÖRSCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Das Gehör ist unser wichtigster Sinn. Es bildet die Grundlage unseres sozialen Lebens und ist<br />

24 Stunden am Tag im Einsatz – es schläft nie. Sein größter Feind ist der Lärm. Unter „Lärm“<br />

werden alle Geräusche verstanden, die gesundheitsschädigend sind oder als unangenehm und<br />

belästigend empfunden werden.<br />

Lärm ist eine Geißel der modernen Gesellschaft. Die überwiegende Zahl der Menschen in Industrienationen<br />

fühlt sich durch Lärm belästigt, ihre Lebensqualität ist gemindert. Dem „öffentlichen<br />

Lärm“, z. B. durch Verkehr, kann man kaum entrinnen. Leider akzeptieren oder ignorieren<br />

viele den zum Teil stark gesundheitsschädlichen Freizeitlärm wie z. B. in Diskotheken, durch Unterhaltungselektronik<br />

oder bei Autorennen.<br />

Hierzu kommen Lärmbelastungen an vielen Arbeitsplätzen. Nach Schätzung sind in Österreich<br />

ca. 500.000 Menschen an ihren Arbeitsplätzen konkret durch Lärm gesundheitlich gefährdet.<br />

Besonders alarmierend ist, dass inzwischen bereits jeder vierte Österreicher in verschieden<br />

starkem Ausmaß hörgeschädigt ist.<br />

120 dB (A)<br />

Schmerzschwelle<br />

1 W/m 2<br />

100 dB (A)<br />

10- 2 W/m 2<br />

85 dB (A)<br />

Musik<br />

10- 4 W/m 2<br />

60 dB (A)<br />

40 dB (A)<br />

Sprache<br />

10- 6 W/m 2<br />

10- 8 W/m 2<br />

20 dB (A)<br />

Hörfeld<br />

10- 10 W/m 2<br />

10- 12 W/m 2<br />

10 Hz<br />

20 Hz 100 Hz 1000 Hz 20000 Hz<br />

Aufteilung der Frequenzbereiche<br />

35


2. Gesundheitliche Risiken<br />

Lärmschwerhörigkeit ist eine schleichende Krankheit. Sie entwickelt sich oft unbemerkt, verursacht<br />

keine Schmerzen und tritt ohne Vorwarnung plötzlich auf. Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar,<br />

da die einmal zerstörten Hörzellen unwiederbringlich verloren sind. Die sozialen Folgen für<br />

die Betroffenen und für die Solidargemeinschaft sind schwerwiegend. Zu den Auswirkungen auf<br />

den Organismus zählen Zerstörung der Blutgefäße, Schäden am vegetativen Nervensystem, psychische<br />

Schäden, Bluthochdruck und Schwächung des Immunsystems.<br />

GEHÖR-<br />

SCHUTZ<br />

3<br />

Lärmpegel in dB (A)<br />

115<br />

112<br />

109<br />

106<br />

103<br />

100<br />

97<br />

Wie lange verträgt das menschliche Ohr welchen Lärm?<br />

110 dB<br />

z. B. Kreissäge<br />

100 dB<br />

z. B. Motorsäge<br />

Das Diagramm zeigt,<br />

wie lange das menschliche<br />

Ohr einer ent sprechenden<br />

Dauerschallbelastung <strong>aus</strong>gesetzt<br />

sein kann, ohne einen<br />

Gehörschaden zu erleiden.<br />

Bei Über schreitung der Linie<br />

droht eine Gehörschädigung.<br />

Es ist unbedingt Gehörschutz<br />

zu verwenden.<br />

94<br />

91<br />

88<br />

85<br />

0,9375 1,875 3,75 7,5 15 30 60 120 240 480<br />

Lärmbelastung in Minuten<br />

Eine Gefährdung für die Gesundheit liegt dann vor, wenn sich der Mensch Lärm <strong>aus</strong>setzt, bei<br />

<strong>dem</strong> ein Beurteilungspegelwert von 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Schallwellen beginnen<br />

ab diesem Wert, unsere Gehörzellen zu schwächen und letztlich zu zerstören. Der gesunde,<br />

junge Mensch hört Schallwellen im Frequenzbereich von ca. 16–20.000 Hz mit einem Schalldruck<br />

ab ca. 1 dB(A). Bitte beachten Sie, dass die „dB-Skala“ logarithmisch ist:<br />

plus 10 dB = 10-facher Schalldruck<br />

plus 20 dB = 100-facher Schalldruck<br />

plus 3 dB = Verdoppelung des Schalldrucks<br />

minus 3 dB = Halbierung des Schalldrucks<br />

Laut EU-Vorgaben muss bei einem Schalldruckpegel ab 85 dB(A) Gehörschutz verwendet werden,<br />

ab 80 dB(A) hat der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab einem<br />

Dauerschallpegel über 85 dB nimmt die zulässige Einwirkzeit extrem ab (siehe Tabelle oben).<br />

Wesentlich ist auch die Zunahme des Schallpegels durch mehrere laute Maschinen, z. B. + 3 dB<br />

bei zwei gleich lauten Maschinen (Interferenz).<br />

36


ATEMSCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Erkrankungen der Atemwege sind – bedingt durch die wachsende Umweltbelastung – generell<br />

im Steigen begriffen. Mediziner befü rchten vor allem die unverhältnismäßig starke Zunahme<br />

von chronischen Atemwegserkrankungen. Besonders wichtig ist daher auch der fachgerechte<br />

Schutz vor Schadstoffen in der Atemluft am Arbeitsplatz: Denn allein am Arbeitsplatz sind bereits<br />

mehr als zehn Prozent der österreichischen ArbeitnehmerInnen Schadstoffen in den verschiedensten<br />

Formen <strong>aus</strong>gesetzt. Jährlich verursachen Erkrankungen der Atemwege mehr als<br />

acht Millionen Krankenstandstage.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Durch gesundheitsschädliche Beimengungen in der Atemluft oder durch Sauerstoffmangel in<br />

der Umgebungsatmosphäre können Schädigungen des menschlichen Organismus hervorgerufen<br />

werden. Sauerstoffmangel in der Atemluft fü hrt zu einem Sauerstoffmangel in den Zellen<br />

des menschlichen Körpers und blockiert wichtige Lebensfunktionen. Er wird durch die menschlichen<br />

Sinne nicht wahrgenommen.<br />

Umfang der Schädigung unterschiedlich<br />

Schadstoffe können – je nach<br />

spezifischer (physikalischer,<br />

chemischer oder kombinierter)<br />

Wirkungsweise des Stoffes – zu<br />

Lungenerkrankungen, akuten oder<br />

chronischen Vergiftungen, Strahlenschäden,<br />

durch Bakterien oder<br />

Viren ü bertragbaren Krankheiten<br />

sowie zu sonstigen Schäden<br />

(z. B. Allergien/Sensibilisierung)<br />

oder Krebserkrankungen fü hren.<br />

Der Umfang der Schädigung ist im<br />

Allgemeinen abhängig von der<br />

Konzentration und der Einwirkdauer<br />

des gesundheitsschädlichen<br />

Stoffes, der Wirkungsweise im<br />

Körper, der Schwere der <strong>aus</strong>zufü<br />

hrenden Arbeit (und <strong>dem</strong> damit<br />

verbundenem Atemluftbedarf)<br />

sowie der persönlichen Disposition.<br />

Angriffsorte<br />

Nasen-/<br />

Rachenraum<br />

Luftröhre<br />

Bronchien<br />

Bronchiolen<br />

Alveolen<br />

Wie tief dringen Partikel<br />

in den menschlichen Atemtrakt ein?<br />

(Lungenbläschen)<br />

Partikeldurchmesser<br />

< 10 μm<br />

3–5 μm<br />

< 2,5 μm<br />

1–2 μm<br />

< 1 μm<br />

< 0,11 μm<br />

45


ATEM-<br />

SCHUTZ<br />

4<br />

Schadstoffe in der Atemluft<br />

Diese gliedern sich in:<br />

• Partikelförmige Schadstoffe<br />

Dazu zählt man Staub, Rauch, Nebel. Diese können Nase, Hals und die oberen Atemwege<br />

reizen. Abhängig von der Größe können Partikel bis tief in die Lunge eindringen, dort<br />

das Gewebe schädigen und schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen (Beispiel:<br />

Fibrosen – frü her „Staublunge“ oder Silikose genannt). Partikelförmige Schadstoffe verursachen<br />

meist chronische Schäden.<br />

• Schadstoffe in Form von Gasen und Dämpfen<br />

Da Gase und Dämpfe ü ber die Lunge unmittelbar in die Blutbahn gelangen, können sie<br />

schwerste, letztlich sogar tödliche Organschädigungen verursachen. Gase und Dämpfe können<br />

bereits in kleinsten Mengen sowohl unmittelbare als auch chronische Schäden hervorrufen<br />

und mü ssen nicht unbedingt ü ber die Sinnesorgane (Augen, Mund, Nase) wahrnehmbar<br />

sein.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

– Alle zum Schutz gegen Aerosole in fester oder flüssiger Form oder gegen Gase <strong>aus</strong>gelegten<br />

und hergestellten Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen,<br />

– alle Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen, die <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden, um den Träger vollständig<br />

von der Umgebung zu isolieren sowie<br />

– alle für das Tauchen <strong>aus</strong>gelegten und hergestellten Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen.<br />

fallen unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie III.<br />

Weitere Angaben dazu entnehmen Sie bitte unserem Kapitel „EU-Vorgaben/<strong>PSA</strong>-Kategorien“.<br />

NORMEN<br />

Eine Einteilung von Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen ist in EN 133 zu finden. Diese werden in vielen<br />

unterschiedlichen Normen geregelt. Eine detaillierte Übersicht, welche Norm welche Art von<br />

Atemschutz regelt, finden Sie in der Tabelle auf Seite 53.<br />

KENNZEICHNUNG<br />

Auch bezüglich Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung von Atemschutzgeräten sei auf die<br />

in dieser Tabelle genannten Normen verwiesen.<br />

Für Atemfilter nach den Normen EN 143, EN 14387, DIN 58620, DIN 58621 gibt es einen Farbcode<br />

(siehe dazu die Tabellen auf den Seiten 50 und 51.).<br />

4. Schutzwirkung und Produktarten<br />

Kann durch technische und organisatorische Maßnahmen die Atemluftqualität nicht <strong>aus</strong>reichend<br />

gewährleistet werden, dann muss geeigneter Atemschutz verwendet werden. Vor<strong>aus</strong>setzung<br />

fü r eine effiziente Vermeidung der Gesundheitsrisiken durch Atemschutz ist richtige Auswahl<br />

und konsequente Verwendung und Wartung des Atemschutzes.<br />

46


HANDSCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Unsere Hände sind unser wertvollstes Werkzeug! Daher sollte ein verantwortungsbewusster<br />

und effizienter Schutz gegen Verletzungsgefahren eine betriebliche Selbstverständlichkeit sein.<br />

Leider muss trotz<strong>dem</strong> jährlich mit rund 86.000 Arm- und Handverletzungen in österreichischen<br />

Betrieben gerechnet werden, obwohl sich die Kosten für eine präventive Handschutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

aller ArbeitnehmerInnen gegenüber den Unfallkosten für den Betrieb mit durchschnittlich nur<br />

ca. 6 Prozent zu Buche schlagen.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Die Risiken, denen unsere Hände am Arbeitsplatz <strong>aus</strong>gesetzt sind, sind vielfältig. Je nach der Art<br />

der Gefährdung durch z. B. Anstoßen; Einklemmen; umfallende, herabfallende oder abrollende<br />

Gegenstände; spitze und scharfkantige Gegenstände; heiße und kalte Stoffe; aggressive Flüssigkeiten;<br />

elektrischen Strom; Strahlung und Vibration wird unterschieden zwischen<br />

• mechanischen Einwirkungen, die meist Schnitt- und Stichverletzungen, Hautabschürfungen,<br />

Prellungen oder Quetschungen zur Folge haben;<br />

• chemischen Einwirkungen beim Umgang mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen,<br />

z. B. durch Säuren, Laugen, Fette, Öle, Lösemittel, Schmiermittel, Trennmittel, Mikroorganismen,<br />

usw.; die Schädigungen hängen hier wesentlich von Art, Konzentration und Einwirkungsdauer<br />

ab;<br />

• thermischen Einwirkungen durch Kälte, offene Flammen, Wärmestrahlung und Wärmeleitung.<br />

Kalte, heiße, feste oder flüssige Werkstoffe können entsprechend der Höhe der Temperaturen<br />

oder der Menge der übertragenen Wärme Verbrühungen oder Verbrennungen<br />

von unterschiedlicher Schwere und Ausdehnung verursachen;<br />

• elektrischen Einwirkungen durch Berühren spannungsführender Teile an Betriebsmitteln<br />

oder Einrichtungen;<br />

• Strahlungseinwirkungen durch ionisierende Strahlen und/oder radioaktive Kontamination;<br />

• Einwirkung von Vibration oder mechanischen Schwingungen, die vom Arbeitsgerät über<br />

die Hand auf den Körper übertragen werden.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Schutzhandschuhe fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die <strong>PSA</strong>-Kategorien I, II und<br />

III. Folgende Hand- und Armschutz<strong>aus</strong>rüstungen fallen jedenfalls unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie III:<br />

59


– Zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität <strong>aus</strong>gelegte und hergestellte Ausrüstungen und/<br />

oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht) für Arbeiten unter gefährlicher Spannung<br />

oder <strong>PSA</strong> zur Isolierung gegen Hochspannung.<br />

– Ausrüstungen und/oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht), die für den Einsatz in<br />

heißer Umgebung <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden.<br />

– Ausrüstungen und/oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht), die für den Einsatz in<br />

kalter Umgebung <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden.<br />

– Ausrüstungen und/oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht), die <strong>aus</strong>gelegt und<br />

hergestellt werden, um einen zeitlich begrenzten Schutz gegen chemische Einwirkungen<br />

oder ionisierende Strahlungen zu bieten.<br />

Weitere Details dazu sowie die <strong>PSA</strong>-Kategorie-Zuordnungen entnehmen Sie bitte unserem<br />

Kapitel „EU-Richtlinien“.<br />

HAND-<br />

SCHUTZ<br />

5<br />

NORMEN<br />

Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe und Armschützer sind nach EN 420:2010<br />

geregelt. Für den Teilbereich „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“ gibt es die<br />

EN 388:2016 und für „Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen“<br />

die EN 374:2016.<br />

Seit 2014 gibt es mit EN 16350 auch eine Norm, die die elektrostatischen Eigenschaften von<br />

Schutzhandschuhen für brand- und explosionsgefährliche Arbeitsbedingungen und die einschlägigen<br />

Prüfmethoden definiert (siehe „Elektrostatische Eigenschaften“).<br />

KENNZEICHNUNG<br />

Leistungsindikatoren in Form von Kennziffern (bei mechanischer oder thermischer Schutzwirkung)<br />

bzw. Kennbuchstaben (bei Chemikalienschutz) zeigen an, wie sich ein Handschuh bei<br />

einem vorgegebenen spezifischen Test verhalten hat. Anhand dieser Kennzeichnungen können<br />

die Ergebnisse der Prüfung eingestuft und entsprechende Rückschlüsse auf die Schutzwirkung<br />

gezogen werden:<br />

➢ Die Kennziffer 0 gibt an, dass dieser Handschuh entweder nicht <strong>dem</strong> entsprechenden Test<br />

unterzogen wurde oder die Mindestanforderungen nicht erfüllt.<br />

➢ Die Kennzeichnung X zeigt an, dass das Testverfahren für diese Handschuhart nicht geeignet<br />

ist.<br />

➢ Höhere Ziffern stehen für höhere Leistungsebenen.<br />

Die Bedeutung der einzelnen Ziffern findet sich in den entsprechenden Kapiteln.<br />

EN 420:2010 legt hinsichtlich Gestaltung, Konstruktion, Unschädlichkeit, Tragekomfort, Zweckmäßigkeit,<br />

Kennzeichnung und Produktinformationen u. a. Folgendes fest:<br />

Ergonomie<br />

Die Handschuhgröße muss zur Handgröße passen (Gr. 6 bis Gr. 11; Mindestlänge pro Handgröße).<br />

Handschuhe unterhalb der Mindestlänge müssen als „Geeignet für spezielle Zwecke“<br />

bezeichnet werden.<br />

60


HAUTSCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Beruflich bedingte Hauterkrankungen nehmen in den einschlägigen Statistiken der Industrieländer<br />

seit Jahren mit ca. 30 % einen Spitzenplatz ein und haben oft einen Arbeits<strong>aus</strong>fall zur<br />

Folge. Mitunter kommt es dadurch letztlich auch zu einem Arbeitsplatzwechsel.<br />

Zwischen einem Hautproblem und einer Hautkrankheit<br />

muss jedoch ein Unterschied gemacht<br />

werden. Schließlich ist der Weg von gesunder zu kranker Haut ein schleichender Prozess, der<br />

leider oft nicht rechtzeitig ernst genommen wird. Die Zahl der Berufstätigen mit Hautproblemen<br />

ist wesentlich höher als die Zahl der anerkannten Pensionsbezieher.<br />

Unser größtes Organ<br />

Die Haut ist das größte Organ des Menschen (ca. 1,5–2 m²) und die Grenzfläche zwischen Organismus<br />

und Umwelt. Sie ist ein multifunktionelles Organ – sie ist Sinnesorgan, Anpassungsorgan,<br />

Speicherorgan, Absonderungsorgan, Stoffwechselorgan (Vitamin-D-Synthese und Entgiftung und<br />

Repräsentationsorgan.<br />

Die Haut besteht <strong>aus</strong> mehreren Schichten: Oberhaut (Epidermis), Lederhaut (Corium) und<br />

Unter haut (Subcutis):<br />

Schematischer Aufbau der Haut:<br />

Als Grenzfläche der Haut zur Umwelt ergeben sich wichtige Schutzfunktionen:<br />

• Schutz vor chemischen Stoffen durch die Hornschichtbarriere;<br />

• Schutz vor mechanischer Beanspruchung wie Zug, Druck, Stoß, Reibung durch die Oberhaut;<br />

• Schutz vor UV-Strahlen durch Bildung des braunen Hautfarbstoffes (Melaninpigmentierung)<br />

sowie Verdickung der Hornhaut (Lichtschwiele);<br />

75


• Schutz vor Mikroorganismen im Zusammenwirken von saurer Hydrolipidschicht (Säureschutzmantel),<br />

hauteigener Bakterienflora und Hornschicht;<br />

• Schutz vor Austrocknung durch Hydrolipidschicht (Fette und wasserbindende Substanzen)<br />

und Hornfette der Hornhaut;<br />

• Schutz vor Wärmeverlusten durch das Unterhautfettgewebe.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Grundsätzlich kann sich die Haut unter normaler Belastung selbst regenerieren. Schädigende<br />

Stoffe, welche die B<strong>aus</strong>teine der Hornschichtbarriere lösen, führen jedoch zu einem Verlust der<br />

natürlichen Schutzfunktion der Haut. Starke und vor allem sich wiederholende Einwirkungen im<br />

Beruf können somit zu Hautproblemen und/oder Hautkrankheiten führen.<br />

Unterschätzt wird auch die Belastung durch eine häufige Hautreinigung, bei der die feuchtigkeitsbindenden<br />

Substanzen und Fette <strong>aus</strong>gewaschen werden, was eine Zerstörung des Säureschutzmantels<br />

zur Folge hat.<br />

HAUT-<br />

SCHUTZ<br />

6<br />

Branchen mit erhöhten Gefährdungsrisiken<br />

Baugewerbe Metallverarbeitung Frisörhandwerk<br />

Lebensmittelverarbeitung Pflegeberufe Reinigungsbranche<br />

Gastronomie Landwirtschaft Chemische Industrie<br />

Malergewerbe Tapezierergewerbe Kunststoffindustrie<br />

Gesundheitsberufe<br />

Meistens sind chemische Stoffe für Hautprobleme und Hautkrankheiten verantwortlich. Sowohl<br />

pflanzliche und tierische Stoffe als auch physikalische Einwirkungen können ebenfalls zu Hautveränderungen<br />

führen.<br />

Chemische Risiken<br />

Mineralöle Reinigungsmittel Desinfektionsmittel<br />

Säuren Laugen Kühlschmierstoffe<br />

Farben Wasser Teer<br />

Lösungsmittel<br />

etc.<br />

Physikalische Risiken<br />

Thermisch: Hitze, Kälte<br />

Strahlung: UV-Strahlen und andere<br />

Mechanisch: Schnitte, Stiche (z. B. durch Arbeiten mit scharfkantigen Gegenständen, durch<br />

Messer, Bleche, Metallspäne, etc.), Abrieb (z. B. durch Reinigung mit kantigen<br />

und hautverletzenden Abrasiven)<br />

Feuchtigkeit: z. B. durch langes Tragen von Handschuhen<br />

Auswirkungen von Hautgefährdungen sind<br />

• Hauttrockenheit<br />

• Entstehung von Hautentzündungen (z. B. Abnutzungsekzeme/allergische Kontaktekzeme)<br />

• Verschlimmerung von bereits bestehenden und/oder vererbten Hauterkrankungen<br />

(z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis)<br />

• Hautzerstörung (z. B. Verbrennung, Zerstörung durch Säuren, Schnittverletzungen)<br />

• dermale Aufnahme von Stoffen in den Körper (Organschädigungen, innere Erkrankungen)<br />

76


SCHUTZKLEIDUNG<br />

1. Allgemeines<br />

Der menschliche Körper ist während des Arbeitsprozesses vielfältigen Gefahren <strong>aus</strong>gesetzt. Daher<br />

ist es meist unerlässlich, zweckmäßige, physiologisch einwandfreie und qualitativ hochwertige<br />

Bekleidung zur Verfü gung zu stellen. Die Auswahl der richtigen Schutzkleidung kann dazu<br />

beitragen, Berufskrankheiten zu verhindern.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken:<br />

Mechanische Risiken<br />

entstehen durch Strahlmittel, Anstoßen, unentgratete,<br />

spitze oder scharfkantige Werkstoffe, Werkstü<br />

cke, Werkzeuge sowie bei Transportvorgängen<br />

oder beim Verfangen in beweglichen Teilen.<br />

Die Folgen sind häufig Schnitt- und Stichverletzungen,<br />

Hautabschü rfungen, Prellungen oder Quetschungen.<br />

Chemische und biologische Risiken<br />

entstehen beim Umgang mit festen, flü ssigen oder<br />

gasförmigen Stoffen, z. B. durch Säuren, Laugen,<br />

Fette, Öle, Lösemittel, Schmiermittel, Trennmittel,<br />

Mikroorganismen usw.<br />

Die Schädigungen hängen von Art, Konzentration<br />

und Einwirkungsdauer ab.<br />

Thermische Risiken<br />

entstehen im Wesentlichen durch Kälte, offene Flammen, Wärmestrahlung und Wärmeleitung.<br />

Kalte, heiße, feste oder flü ssige Werkstoffe können – abhängig von ihrer Temperatur sowie der<br />

Menge der ü bertragenen Wärme/Kälte – Verletzungen in Form von Verbrü hungen, Verbrennungen<br />

oder Erfrierungen unterschiedlichen Grades verursachen.<br />

Elektrische Risiken<br />

treten beim Umgang mit spannungsfü hrenden Teilen an Betriebsmitteln oder -einrichtungen<br />

auf.<br />

Strahlungsrisiko<br />

entsteht durch ionisierende Strahlen und/oder radioaktive Kontamination, UV- und IR-Strahlung,<br />

elektromagnetische Strahlung, Mikrowellen.<br />

83


FUSS-SCHUTZ<br />

1. Allgemeines<br />

Sturz und Fall stehen in nahezu allen Unfallstatistiken leider nach wie vor an erster Stelle, wobei<br />

sehr oft schlechtes Schuhwerk der Auslöser für schwere Unfälle ist. Hinzu kommen Verletzungsgefahren<br />

durch Herab- oder Umfallen schwerer und/oder spitzer Gegenstände sowie durch<br />

Ausrutschen und Umknicken. Ebenso können durch das Eintreten spitzer, scharfer Fremdkörper<br />

(z. B. auf B<strong>aus</strong>tellen) sowie durch Kontakt mit heißen Flüssigkeiten, Gegenständen oder Untergründen,<br />

Fußverletzungen verursacht werden.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Die Gefahrenquellen für unsere Füße sind vielfältig und umfassen mechanische, chemische,<br />

thermische und elektrische Einwirkungen. Zu<strong>dem</strong> sind Fußverletzungen auch nicht an bestimmte<br />

Tätigkeiten oder Berufe gebunden – man muss also immer damit rechnen, wenn Gefährdungen<br />

durch<br />

• Stoßeinwirkung,<br />

• Einklemmen,<br />

• umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,<br />

• Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände,<br />

• heiße Stoffe,<br />

• aggressive Flüssigkeiten oder<br />

• unebene, rutschige Böden<br />

nicht <strong>aus</strong>zuschließen sind.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Sicherheits- und Berufsschuhe fallen je nach Einsatzgebiet unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie II und III.<br />

Eine weitere Unterscheidung erfolgt nach den verwendeten Materialien: Schuhe der Klasse I<br />

bestehen im Oberteil <strong>aus</strong> Leder oder anderen Materialien; Schuhe der Klasse II bestehen im<br />

Ganzen <strong>aus</strong> Gummi oder <strong>aus</strong> Kunststoff (PVC, PUR).<br />

Sicherheitssandale S1<br />

Sicherheitshalbschuh S2<br />

Hoher Sicherheitssschuh S3<br />

99


Witterungsrisiko<br />

kommt beim Aufenthalt im Freien, u. a. durch Regen, schlechtes Wetter oder extreme Temperaturen<br />

zum Tragen.<br />

Schlechte Sichtbarkeit<br />

durch Witterungseinflü sse oder bei Dunkelheit beeinträchtigte Wahrnehmung.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Schutzbekleidung fällt je nach Schutzeigenschaften und Einsatzgebiet unter die <strong>PSA</strong>-Kategorien I,<br />

II oder III. Bitte beachten Sie dazu im Detail unser Kapitel „CE-Kennzeichnung“.<br />

Der Begriff Schutzbekleidung wird durch die Evaluierungsverordnung und durch die bestehenden<br />

EN-Normen genau definiert.<br />

NORMEN<br />

Die grundsätzlichen Anforderungen an Schutzkleidung sowie die Kennzeichnungs-Richtlinien<br />

sind in der EN ISO 13688:2013 (Vorgängerdokument EN 340) festgelegt und diese gelten zusätzlich<br />

fü r alle nachfolgend angefü hrten Produktarten.<br />

Die Kriterien für die verschiedenen Arten von Chemikalienschutzkleidung<br />

sind in den Normen EN 943, EN 14605, EN ISO 13982 und<br />

EN 13034, jene für Hitzeschutzkleidung in EN ISO 11612:2008, für<br />

Schweißerschutzkleidung in EN ISO 11611:2007, für Schutzkleidung gegen<br />

Regen in EN 343, gegen Kälte (Temperaturen unter – 5°C) in EN 342,<br />

SCHUTZ-<br />

KLEIDUNG<br />

gegen Kälte (Temperaturen höher als – 5°C) in EN 14058 und jene für<br />

7 Warnkleidung in EN 20471:2013 geregelt. Die für weitere spezielle<br />

Schutzbekleidungen jeweils gültigen Normen finden Sie bei den Produktartenbeschreibungen<br />

angeführt.<br />

KENNZEICHNUNG<br />

EN ISO 13688 schreibt genaue Richtlinien bei der Kennzeichnung von<br />

Schutzbekleidung vor. Es wird nicht nur die Art der Kennzeichnung festgelegt,<br />

sondern auch die Zusatzkennzeichnung in Form von Piktogrammen<br />

fü r die unterschiedlichen Einsatzgebiete.<br />

Beispiel einer<br />

Etikettierung<br />

4. Schutzwirkung und Produktarten<br />

Unter <strong>dem</strong> Begriff „Schutzkleidung“ sind alle den Körper, die Arme und Beine bedeckende Bekleidungsteile<br />

zu verstehen, die den Menschen bei der Arbeit oder im Katastropheneinsatz<br />

gegen Unfallgefahren verschiedenster Art schü tzen.<br />

Die Schutzwirkung von Schutzkleidung wird zum einen durch ihre Ausfü hrung, im Wesentlichen<br />

jedoch durch die Eigenschaften der verwendeten Gewebe oder Materialien bestimmt.<br />

Schutzkleidung oder Berufskleidung?<br />

Da einigen Berufskleidungsarten durch bestimmte Ausfü hrungsformen (Ärmelbü ndchen, verdeckte<br />

Knopfleisten u. Ä.) spezielle Schutzfunktionen zugeordnet sind, kann Berufsbekleidung<br />

gegenü ber Schutzkleidung nicht eindeutig abgegrenzt werden. Berufsbekleidung, die lediglich<br />

<strong>dem</strong> Schutz vor Schmutz dient und der keine spezielle Schutzfunktion zugeordnet werden kann,<br />

ist keine Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rü stung im Sinne der EU-Richtlinie.<br />

84


Je nach Form der Schuhe gibt es folgende Bezeichnungen:<br />

• Halbschuhe Form A<br />

• Stiefel niedrig Form B<br />

• Stiefel halbhoch Form C<br />

• Stiefel hoch Form D<br />

• Stiefel oberschenkelhoch Form E<br />

NORMEN<br />

Sicherheits- und Berufsschuhe werden im Normenwerk EN ISO 20344–20347 geregelt, wobei<br />

die Norm EN ISO 20344 <strong>aus</strong>schließlich das Prüfverfahren für Schuhe festlegt, die EN ISO 20345<br />

die Anforderungen für Sicherheitsschuhe, die EN ISO 20346 die Anforderungen für Schutzschuhe<br />

und die EN ISO 20347 die Anforderungen für Berufsschuhe vorgibt.<br />

FUSS-<br />

SCHUTZ<br />

8<br />

Grund- und Zusatzanforderungen<br />

Alle Schuhe der Normenreihe 20345-20347 müssen die vorgegebenen Grundanforderungen erfüllen<br />

wie zum Beispiel:<br />

Schuhoberteil: Dicke, Reißfestigkeit, Zugfestigkeitseigenschaften, Biegefestigkeit, Wasserdampfdurchlässigkeit<br />

und Wasserdampfzahl, pH-Wert, Hydrolyse, Chrom(VI)-Gehalt, Abriebwiderstand,<br />

…<br />

Brandsohle/Einlegesohle: Dicke, pH-Wert, Wasseraufnahme und -abgabe, Abrieb der Brandsohle,<br />

Chrom (VI)-Gehalt, Abrieb der Einlegesohle,<br />

Laufsohle: Aufbau der Laufsohle, Reißfestigkeit, Abriebwiderstand, Biegefestigkeit, Hydro lyse,<br />

Trennkraft zwischen den Schichten bei Mehrschichtensohlen,<br />

Gesamter Schuh: Rutschhemmung nach EN 13287, gekennzeichnet auf je<strong>dem</strong> Schuh je nach Prüfverfahren<br />

mit:<br />

SRA bei positivem Test auf Böden <strong>aus</strong> Keramikfliesen mit Natriumsulfatlösung oder<br />

SRB bei positivem Test auf Stahlboden mit Glycerol oder<br />

SRC bei positivem Test nach beiden Prüfverfahren<br />

Diese Grundanforderungen können je nach Gefährdungspotential durch Zusatzanforderungen<br />

ergänzt werden, wie beispielsweise Anforderungen an Wärme- oder Kälteisolierung, Durchtrittsicherheit,<br />

elektrischen Durchgangswiderstand bei elektrostatischer Gefährdung, Ristschutz,<br />

Wasseraufnahme etc.<br />

Kennzeichnungen bei Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen (<strong>Auszug</strong>) – Tabelle 1<br />

Symbol Anforderung<br />

A A n ti s t a ti k *<br />

AN Erweiterter Knöchelschutz<br />

C Leitfähigkeit*<br />

CI Kälteisolierung<br />

CR Schnittschutz im Bereich oberhalb des Sohlenrandes<br />

E Energieaufnahme im Fersenbereich<br />

HI Wärmeisolierung<br />

HRO Laufsohlenverhalten gegenüber Kontaktwärme (+ 300° C/ 1 min)<br />

I Elektrisch isolierender Fußschutz<br />

M Mittelfußschutz<br />

P Durchtrittsicherheit<br />

WR Wasserdichtheit des ganzen Schuhes<br />

WRU Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme<br />

* Achtung: Merkblatt für den Anwender pro Paar erforderlich!<br />

100


ABSTURZSICHERUNGEN<br />

1. Allgemeines<br />

„Sturz und Fall“ ist das Unfallrisiko Nummer 1. Dabei kommt es oftmals zu folgenschweren bis<br />

tödlichen Verletzungen. Daher ist es bei Arbeiten auf erhöhten Standorten außerordentlich<br />

wichtig, auf eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu achten.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Die Folgen bei Nichtbenützung von Absturzsicherungen sind meist schwerwiegend. Bereits<br />

Stürze <strong>aus</strong> geringer Höhe führen im Regelfall zu schweren Verletzungen. Wichtig ist es, nur geprüfte<br />

Systeme zu verwenden, welche die Auffangkraft unter 6 kN halten.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze <strong>aus</strong> der Höhe fallen – aufgrund der schwerwiegenden<br />

möglichen Folgen – stets unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie III.<br />

NORMEN<br />

Die verwendeten Systeme müssen nach den jeweiligen Normen geprüft sein und dürfen nicht<br />

verändert werden! Die Europanormen für <strong>PSA</strong> gegen Absturz verweisen auf die EN 363:2008<br />

(Persönliche Absturzschutzsysteme), eine detaillierte Beschreibung der darin geregelten Systeme<br />

finden Sie unter „Schutzwirkung und Produktarten“. In EN 364 sind die notwendigen Prüfverfahren<br />

für <strong>PSA</strong> gegen Absturz geregelt.<br />

KENNZEICHNUNG<br />

Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfungen,<br />

Instandsetzung sowie Kennzeichnung und Verpackung sind in EN 365 zu finden. Bitte beachten<br />

Sie diesbezüglich auch unsere Anmerkungen unter „Auswahltipps und Qualitätskriterien“.<br />

4. Schutzwirkung und Produktarten<br />

Die Industrie bietet heute eine Vielzahl von Produktarten an, die, wenn sie richtig und ordnungsgemäß<br />

verwendet werden, für jede Situation eine passende Lösung bieten. Je nach Risikosituationen<br />

und örtlichen Gegebenheiten gibt es komplette Absturzschutzsysteme (EN 363), die<br />

einerseits ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten, andererseits aber die Bewegungsfreiheit<br />

nicht bzw. nur minimal einschränken.<br />

111


Bei diesen Systemen wird darauf geachtet, dass die bei Sturz auftretenden Kräfte auf ein Minimum<br />

(unter 6 kN) reduziert und auf kraftaufnahmefähige Körperteile verteilt werden, sodass<br />

Rücken- und Genickverletzungen weitgehend vermieden werden können.<br />

Wie bereits oben erwähnt, müssen die verwendeten Systeme nach den jeweiligen Normen geprüft<br />

sein und dürfen nicht verändert werden. EN 363:2008 (Persönliche Absturzschutzsysteme)<br />

umfasst die nachfolgend angeführten Systeme:<br />

Rückhaltesystem<br />

B<br />

A<br />

ABSTURZ-<br />

SICHERUNG<br />

9<br />

A<br />

C<br />

System zur Verhinderung von Abstürzen<br />

A – Anschlagpunkt<br />

B – Halte- oder Auffanggurt<br />

C – Verbindungsmittel<br />

BRückhaltesysteme dürfen nur verwendet werden, um Abstürze zu verhindern (Rückhalten vor<br />

Cder Absturzstelle); z. B. auf Flachdächern, wo das Verbindungsmittel so gewählt ist, dass man<br />

nicht an die Absturzkante kommen kann.<br />

Arbeitsplatzpositionierungssystem<br />

A<br />

C<br />

B<br />

A – Anschlagpunkt<br />

B – Auffanggurt<br />

C – Verbindungsmittel<br />

System zum Hineinlehnen oder Hängen, um eine Arbeitsposition einnehmen zu können, bei der ein<br />

ASturz <strong>aus</strong>geschlossen ist.<br />

B<br />

Bei Absturzgefahr ist ein zusätzliches Auffangsystem erforderlich!<br />

C<br />

112


MESSTECHNIK<br />

1. Allgemeines<br />

Die Messtechnik dient <strong>dem</strong> Erkennen von und Warnen vor explosiblen, toxischen und radioaktiven<br />

Gefahren sowie der Messung von Stäuben und Lärm. Eine Vielzahl von Gas-/Luft- und<br />

Dampf-/ Luftgemischen sowohl im industriellen und kommunalen als auch im privaten Bereich<br />

sind als „gefährlich“ zu bezeichnen.<br />

2. Gesundheitliche Risiken<br />

Die Gefährlichkeit dieser Stoffe kann sich auf eine Explosionsgefahr und/oder eine Gesundheitsschädigung<br />

des Menschen durch Vergiftung oder Sauerstoffmangel beziehen. Es kann nie mit<br />

Sicherheit vermieden werden, dass diese Stoffe nicht doch durch Fehlbedienung, Anlagendefekte,<br />

Transportunfälle, falsche Lagerung etc. an die umgebende Luft gelangen und dort eine<br />

Gefahr für Mensch und Anlage darstellen. Auch beim Einstieg in Gruben, Schächte und Kanäle<br />

ist die Gefahr groß, mit gefährlichen Gasen in Kontakt zu kommen.<br />

Objektive Gefahrenbeurteilung<br />

Um aber das Ausmaß einer Gefahr durch gefährliche Stoffe nachweisen und erfassen zu können,<br />

reicht der angeborene Spürsinn, die Nase, nicht <strong>aus</strong>. Auch einer „geübten Nase“ ist es nicht<br />

möglich, jeden Stoff zu erkennen oder gar die vorhandene Konzentration zu bestimmen.<br />

Allein das Hommel-<strong>Handbuch</strong> der gefährlichen Güter<br />

umfasst mittlerweile ca. 3.000 verschiedene<br />

Stoffe. In der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) sind über 600 Stoffe enthalten. Bei<br />

einer Vielzahl von Stoffen liegt die Geruchsschwelle über <strong>dem</strong> Grenzwert, Strahlungsquellen<br />

sind überhaupt geruchlos. Zur objektiven Gefahrenbeurteilung, wie z. B. Spüren, Messen und<br />

Warnen, sind somit technische Hilfsmittel, also „Warngeräte“ notwendig.<br />

3. Normen und Kennzeichnung<br />

Als Produkte der Sicherheitstechnik müssen Gasmessgeräte für den industriellen Einsatz neben<br />

den gesetzlichen Auflagen (Explosionsschutz, elektromagnetische Verträglichkeit) weitere Anforderungen<br />

erfüllen, sodass auch unter harten Einsatzbedingungen die Produktqualität und die<br />

Zuverlässigkeit der Gasmessgeräte gewährleistet bleiben.<br />

Explosionsschutz<br />

Bei industriellen Prozessen sind sehr häufig brennbare Substanzen, möglicherweise auch brennbare<br />

Stäube beteiligt. In diesen Bereichen können brennbare Gase und Dämpfe prozessbedingt<br />

(z. B. durch Entlastungsventile) oder auch durch unvorhersehbare Vorgänge (Störfälle) freigesetzt<br />

werden. Präventiv werden solche Gefährdungsbereiche zu Ex-Bereichen („Zonen“) dekla-<br />

119


iert, in denen <strong>aus</strong>schließlich Betriebsmittel eingesetzt werden dürfen, die mit einer zuverlässigen<br />

Zündschutzart versehen sind.<br />

Weltweit ist der Explosionsschutz genormt, wobei die Normungsbasis nach IEC (international),<br />

CENELEC (Europa) und NEC 505 (Nordamerika) vergleichbar ist und auf <strong>dem</strong> 3-Zonen-Konzept<br />

aufbaut, das zusehends auch in den USA akzeptiert wird.<br />

Zone nach<br />

IEC, NEC 505 und CENELEC<br />

Zone 0<br />

Zone 1<br />

Zone 2<br />

Gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre existiert …<br />

ständig, häufig oder langzeitig<br />

gelegentlich<br />

selten und kurzzeitig<br />

Der typische amerikanische Explosionsschutz nach NEC 500 beruht auf einem 2-Divisions-<br />

Konzept.<br />

Die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt<br />

werden sollen, sind in der Normenreihe EN 60079 festgehalten. Neben den Anforderungen<br />

sind auch die Kennzeichnungen festgelegt. Zusätzlich zur Kennzeichnung nach ATEX wird<br />

das Geräteschutzniveau (EPL = Equipment Protection Level) gekennzeichnet. Mit Einführung<br />

des EPL ist auch außerhalb des europäischen Bereiches eine Zuordnung möglich, in welchem<br />

explosionsgefährlichen Bereich das Gerät eingesetzt werden darf.<br />

MESS-<br />

TECHNIK<br />

10<br />

Schutzarten nach EN 60529 (IP-Code)<br />

Der IP-Code gibt Auskunft über den Schutzumfang des Gehäuses gegenüber Fremdkörpern<br />

(erste Kennziffer) und Wasser (zweite Kennziffer). Durch Schutzklasse IP 67 (6 = vollständiger<br />

Schutz gegen Berührung. Schutz gegen das Eindringen von Staub, 7 = Schutz gegen Wassereindringen<br />

bei zeitweisem Eintauchen) ist ein hohes Maß an Robustheit gewährleistet, was aber<br />

auch negative Folgen für die Dampfdurchlässigkeit haben kann.<br />

Anwendern, die nicht nur Gase wie Methan oder Propan, sondern auch höhere Kohlenwasserstoffe<br />

oder Lösemittel nachweisen wollen, wird empfohlen, sich die Eignung des Gerätes durch<br />

den Hersteller bestätigen zu lassen. Diese kann zum Beispiel das Messtechnische Gutachten<br />

nach ATEX sein.<br />

Qualität der Messfunktionen<br />

Die Einhaltung einer vorgegebenen Messqualität auch unter extremen Umgebungsbedingungen<br />

(Temperatur, Druck, Wind, Feuchte, Vibration etc.) wird geregelt in<br />

EN 45544 – für toxische Gase und Dämpfe,<br />

EN 50104 – für Sauerstoff,<br />

EN 60079-29-1 – für brennbare Gase und Dämpfe.<br />

Elektromagnetische Verträglichkeit nach EN 50270<br />

Elektrische oder elektronische Geräte sollen sich durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische<br />

Felder nicht gegenseitig beeinflussen bzw. stören. Das heißt zum Beispiel, dass<br />

durch die Benutzung eines Handys oder Funkgerätes in der unmittelbaren Nähe eines Messgerätes<br />

das Messsignal des Messgerätes nicht gestört werden darf und umgekehrt. Durch EMV-<br />

Richt linien und EMV-Normen werden der Nachweis und die Bestätigung von Störunempfindlichkeit<br />

und geringer Stör<strong>aus</strong>sendung erbracht.<br />

120


<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />

Das vom Verband Arbeitssicherheit im Zweijahres-Rhythmus her<strong>aus</strong>gegebene „<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“<br />

ist nun in der bereits 9. aktualisierten Ausgabe erschienen. Es wurde wie gewohnt überarbeitet und auf<br />

den neuesten Stand gebracht.<br />

Die darin enthaltenen Produktbeschreibungen, Qualitätskriterien, Auswahltipps und Verwender-Hinweise dienen<br />

Sicherheitsfachkräften, Einkäufern oder Verwendern von <strong>PSA</strong> als nützliche Basisinformationen. Für noch mehr<br />

Übersichtlichkeit wurde in dieser Ausgabe erstmals jedes Kapitel zu<strong>dem</strong> um den Unterpunkt „Normen und Kennzeichnung“<br />

ergänzt.<br />

Preis des <strong>PSA</strong>-<strong>Handbuch</strong>s: Euro 31,90/Stk. (inkl.10% MwSt.) zzgl. Versandkosten.<br />

Bestell-Link: http://vas.at/content/psa-handbuch<br />

Her<strong>aus</strong>geber:<br />

ÖSTERREICHISCHER VERBAND ZUR<br />

FÖRDERUNG DER ARBEITSSICHERHEIT<br />

1130 Wien, Altgasse 21/8<br />

Tel. Nr. 01/8925585<br />

Fax Nr. 01/8925585-15<br />

www.vas.at

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