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BDWS: Partner für Luftsicherheit

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1 | 2011<br />

das Olg dÜsseldOrF hatte über eine<br />

sofortige Beschwerde der Vergabestelle zu<br />

entscheiden, deren Auftragsvergabe durch die<br />

3. Vergabekammer des Bundes <strong>für</strong> vergaberechtswidrig<br />

erklärt worden war (VK 3-33/20).<br />

Die Antragsgegnerin hatte eine beschränkte<br />

Ausschreibung <strong>für</strong> die Erbringung von Bewachungs-<br />

und Objektschutzdienstleistungen <strong>für</strong><br />

die Liegenschaft des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />

Arbeit und Soziales in Bonn durchgeführt. Der<br />

abzuschließende Dienstleistungsauftrag sollte<br />

eine Laufzeit von max. fünf Jahren haben. Einziges<br />

Zuschlagskriterium sollte der Preis sein.<br />

Im Oktober 2009 forderte die Antragsgegnerin<br />

sodann ausschließlich solche Anbieter zur<br />

Angebotsabgabe auf, welche zu diesem Zeitpunkt<br />

von der VdS Schadenverhütung GmbH<br />

nach DIN 77200, Leistungsstufe 3, zertifiziert<br />

waren. Um eine Zertifizierung nach DIN 77200<br />

zu erlangen, muss das entsprechende Unternehmen<br />

am jeweiligen Erfüllungsort den<br />

geltenden Tariflohn auch bei fehlender Allgemeinverbindlichkeit<br />

zahlen. Diese Anforderung<br />

erfüllte die Antragsstellerin nicht, weshalb sie<br />

das Zertifizierungsverfahren bereits mehrfach<br />

erfolglos durchlaufen hatte. Trotzdem gab<br />

sie neben 17 weiteren Unternehmen ein Angebot<br />

<strong>für</strong> den ausgeschriebenen Auftrag ab,<br />

wurde jedoch wegen mangelnder Zertifizierung<br />

abgelehnt und stellte daraufhin mit dem<br />

Einwand, die Zertifizierungsanforderung sei<br />

vergaberechtswidrig, einen Antrag an die Vergabekammer<br />

des Bundes auf Einleitung eines<br />

Nachprüfungsverfahrens. Mit diesem hatte<br />

Forderung einer Zertifizierung<br />

nach DIN 77200 bei der<br />

Vergabe von Bewachungs­ und<br />

Objektschutzdienstleistungen<br />

vergaberechtswidrig<br />

Von Cornelia Okpara<br />

sie Erfolg, weshalb die Vergabestelle sofortige<br />

Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegte, die<br />

jedoch zurückgewiesen wurde.<br />

Der Vergabesenat hält den Nachprüfungsantrag<br />

der Antragsstellerin <strong>für</strong> zulässig und<br />

begründet. Er meint, die Antragsgegnerin habe<br />

das Angebot der Antragsstellerin zu Unrecht<br />

wegen des fehlenden Nachweises einer Zertifizierung<br />

nach der DIN 77200 von der Wertung<br />

ausgeschlossen, weil sich die Forderung, eine<br />

Zertifizierung nach DIN 77200 nachzuweisen,<br />

als nicht vergaberechtskonform darstellt, so<br />

dass der fehlende Nachweis den Ausschluss<br />

des Angebots nicht rechtfertigen kann.<br />

Indem die Antragsgegnerin die Einreichung<br />

eines Nachweises darüber verlangte, dass die<br />

Bieter durch die VdS Schadenverhütung GmbH<br />

Köln nach Leistungsstufe 3 der DIN 77200 zertifiziert<br />

worden sind, hat sie zwar nicht ausdrücklich<br />

die Forderung gestellt, dass die Bieter<br />

ihren Arbeitnehmern auch dann Tariflöhne<br />

zahlen, wenn kein <strong>für</strong> allgemeinverbindlich<br />

erklärter Tarifvertrag besteht.<br />

Da eine Zertifizierung durch den VdS auf der<br />

nachzuweisenden Sicherheitsstufe 3 aber die<br />

Prüfung einschließt, ob ein die Zertifizierung<br />

beantragendes Unternehmen im Zeitpunkt<br />

der Antragstellung sowie auch bei zurückliegenden<br />

Aufträgen, die nach der DIN vergeben<br />

worden waren, die am jeweiligen Erfüllungsort<br />

geltenden Tarifverträge beachtet hat, unabhängig<br />

davon, ob sie <strong>für</strong> allgemeinverbindlich<br />

erklärt worden sind, hat die Antragsgegnerin<br />

den Zuschlag in der Sache von der Erfüllung<br />

Rechtsanwältin cOrnelia Okpara<br />

ist als Geschäftsführerin des Bundesverbandes<br />

Deutscher Wach- und<br />

Sicherheitsunternehmen e. V., Bad<br />

Homburg zuständig <strong>für</strong> den Fachbereich<br />

Arbeitsrecht.<br />

auch nicht <strong>für</strong> allgemeinverbindlich erklärter<br />

Tarifverträge abhängig gemacht.<br />

Diese Forderung ist in der im streitgegenständlichen<br />

Vergabeverfahren gewählten Form<br />

eines Eignungsnachweises auch unter der Geltung<br />

des durch das Gesetz zur Modernisierung<br />

des Vergaberechts neu gefassten § 97 Abs. 4<br />

GWB nicht zulässig.<br />

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010<br />

Az.: Verg 24/10<br />

ARBEIT UND SOZIALES<br />

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