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BDWS: Partner für Luftsicherheit

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42<br />

Oliver arning: Die aktuellen Ereignisse<br />

zum Mindestlohn-Tarifvertrag <strong>für</strong> Sicherheitsdienstleistungen<br />

prägen auch die Diskussionen<br />

in Ihrem Haus. In unterschiedlichen Publikationen<br />

äußern Sie sich positiv über die Einführung<br />

eines Mindestlohns auch im Bereich der<br />

Sicherheitsdienste. Was bewegt Sie zu dieser<br />

Einstellung?<br />

Michael c. Wisser: Zunächst ist es <strong>für</strong><br />

uns als Unternehmen mit fast 23.000 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern unabdingbar, Arbeitsmarktbedingungen<br />

vorzufinden, die unsere<br />

unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit<br />

sichert und sozial gerecht sind. Als Geschäftsführer<br />

eines Familienunternehmens lege ich<br />

großen Wert darauf, dass die Menschen, die<br />

mit hohem persönlichen Einsatz und Engagement<br />

<strong>für</strong> unser Unternehmen beim Kunden<br />

einstehen, eine Wertschätzung erfahren. Daher<br />

haben wir uns auch <strong>für</strong> den Mindestlohn <strong>für</strong><br />

Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland<br />

eingesetzt.<br />

arning: Wie darf man sich Ihren Einsatz<br />

vorstellen?<br />

Wisser: Indem wir, Herr Riebschläger und<br />

ich, auf der politischen Ebene mit unterschiedlichen<br />

Vertretern, auch bei der BDA, unsere Beweggründe<br />

<strong>für</strong> einen Mindestlohn dargestellt<br />

haben. In diesem Zusammenhang war <strong>für</strong> uns<br />

sicherlich von Vorteil, dass wir auf Erfahrungen<br />

aus dem Bereich der Reinigung zurückgreifen<br />

konnten. Im Gespräch zeigte sich, dass häufig<br />

unklare Kenntnisse über die tatsächlichen<br />

Marktbedingungen vorherrschen. Aufgrund<br />

unserer Erfahrungen konnten wir Ängste über<br />

Arbeitsplatzverluste durch die Einführung<br />

branchenspezifischer Mindestlöhne weitestgehend<br />

ausräumen. Vielmehr konnten wir damit<br />

überzeugen, dass ein allgemeinverbindlich<br />

erklärter Mindestlohn-Tarifvertrag unter dem<br />

Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />

WIRTSChAFT UND POLITIK<br />

Interview mit<br />

Michael C. Wisser<br />

und Martin Riebschläger<br />

Von Oliver Arning<br />

Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Kontext<br />

und Arbeitsplätze in Deutschland sichert.<br />

Nach unserem Kenntnisstand ist kein Arbeitsplatz<br />

in der Reinigung verloren gegangen.<br />

arning: Sie sprechen den europäischen<br />

Kontext an, was könnte aus Europa als Herausforderung<br />

auf den deutschen Markt zukommen?<br />

Wisser: Der europäische Integrationsprozess<br />

ist nahezu unumkehrbar, den wir als<br />

Unternehmen begrüßen. Dennoch können Entscheidungen,<br />

die in Brüssel getroffen werden,<br />

enorme Auswirkungen auf nationale Märkte<br />

haben. Nehmen wir in unserem Fall den 1. Mai<br />

2011, an dem die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

in Europa in Kraft tritt. Es ist ganz<br />

sicher im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

Europas, wenn Dienstleistungen europaweit<br />

ohne großartige bürokratische Hürden<br />

erbracht werden können. Dennoch dürfen<br />

darunter nicht nationale Marktbedingungen<br />

leiden. Das gilt umso mehr in Bereichen, die<br />

<strong>für</strong> die nationale Sicherheit von Bedeutung<br />

sind. Und dass private Sicherheitsdienstleister<br />

Teil der Sicherheitsarchitektur in Deutschland<br />

sind, hat die Innenministerkonferenz in ihrer<br />

Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit<br />

2009 festgelegt. Auch aus diesem Grund<br />

ist es wichtig, dass wir einen Mindestlohn-Tarifvertrag<br />

erhalten, der unter dem Schutz des<br />

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes steht.<br />

arning: Herr Riebschläger, Sie sind <strong>für</strong><br />

den Bereich Sicherheitsdienste in der WISAG<br />

verantwortlich. Laut der Lünendonk-Liste<br />

„Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland<br />

2009“ belegen Sie mit 129 Millionen Euro<br />

Umsatz im Inland Platz 4 unter den TOP 15 Sicherheitsdiensten<br />

in Deutschland. Im WISAG-<br />

Geschäftsbericht 2009 belegen die Sicherheitsdienste<br />

mit 9,8 Prozent Umsatzzuwachs<br />

im Vergleich zum Vorjahr Platz 2. Fasst man<br />

1 | 2011<br />

Michael c. Wisser ist Geschäftsführer<br />

der WISAG Facility Service<br />

Holding GmbH und Co. KG.<br />

Martin rieBschlÄger ist Geschäftsführer<br />

der Sicherheitsdienste<br />

im Geschäftsbereich der WIASG<br />

Facility Service Holding.<br />

diese Aspekte zusammen, könnte man meinen,<br />

dass Sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />

überdurchschnittlich gut abschneiden<br />

und mit den Marktbedingungen klar kommen.<br />

Warum ist es dennoch auch Ihnen wichtig,<br />

einen Mindestlohn <strong>für</strong> Sicherheitsdienstleistungen<br />

unter dem Schutz des Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetzes zu erhalten?<br />

Martin rieBschlÄger: Ganz sicher sind<br />

wir <strong>für</strong> unseren Bereich mit der Entwicklung<br />

2009 zufrieden. Um diese Ergebnisse halten<br />

zu können, benötigen wir aber wettbewerbssichernde<br />

Marktbedingungen insbesondere vor<br />

Anbietern aus dem europäischen Ausland. Das<br />

Arbeitnehmer-Entsendegesetz führt seit 2009<br />

Sicherheitsdienstleistungen in seinem Schutzbereich<br />

auf. Das bedeutet ganz konkret <strong>für</strong><br />

unsere Arbeit, dass in dem Moment, zu dem<br />

durch das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und<br />

Soziales ein Mindestlohn-Tarifvertrag <strong>für</strong> Sicherheitsdienstleistungen<br />

allgemein verbindlich<br />

erklärt wird, das Erfüllungsortprinzip in<br />

Kraft tritt.<br />

arning: Was bedeutet das?<br />

rieBschlÄger: Das Erfüllungsortprinzip<br />

bindet alle Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen<br />

rechtlich an die geltenden Arbeitsmarktbedingungen<br />

und Tariflöhne am Ort der<br />

Dienstleistungserbringung. Das gilt sowohl <strong>für</strong><br />

Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen aus

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