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BDWS: Partner für Luftsicherheit

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IV<br />

<strong>BDWS</strong>-Präsident Wolfgang Waschulewski<br />

eröffnet den 6. gemeinsamen Parlamentarischen<br />

Abend.<br />

Verschlechterung der Sicherheitslage<br />

im öffentlichen Raum<br />

Die Sicherheitslage im öffentlichen Raum<br />

hat sich in den letzten Jahren durch den Anstieg<br />

von Straßenkriminalität verschlechtert.<br />

Sachbeschädigungen auf öffentlicher Straße<br />

stiegen über die letzen Jahre signifikant an.<br />

Um beinahe 10 Prozent hat sich die Zahl gefährlicher<br />

und schwerer Körperverletzungen<br />

in der Öffentlichkeit gesteigert. Gravierende<br />

Einzelfälle – vor allem gegenüber Polizeibeamten,<br />

Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste<br />

und Fahrgästen im öffentlichen Personenverkehr<br />

sind medienbekannt.<br />

Staatliche und private Sicherheitsgewährleistung<br />

– eine sinnvolle<br />

Ergänzung<br />

Diese Beispiele zeigen, dass der Staat vor<br />

großen sicherheitspolitischen Herausforderungen<br />

steht. Fakt ist, dass der Staat auch an<br />

der Polizeiinfrastruktur spart. Der Staat zieht<br />

sich mit seinen Polizeiwachen aus der Fläche<br />

zurück, deshalb spielen die privaten Sicherheitsdienste<br />

eine immer größere Rolle. Für bestimmte<br />

Tätigkeiten sind private Sicherheitsdienste<br />

unter Umständen besser geeignet als<br />

jeder Polizeibeamte. Sie werden in der Regel<br />

orts- und projektgebunden eingesetzt. Sie<br />

kennen daher die Menschen und Örtlichkeiten<br />

meist besser als die breiter zuständige Polizei.<br />

Beide Akteure müssen daher gemeinsam wirken<br />

und sich gegenseitig ergänzen.<br />

Je enger die Verflechtung zwischen privater<br />

und gesetzlicher Sicherheitsgewährleistung<br />

wird, desto mehr muss darauf geachtet<br />

6. parlamentarischer abend<br />

Werner Küsters (r.) Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft BDWi im<br />

Austausch mit seinem Vorstandmitglied <strong>BDWS</strong>-Präsident Wolfgang Waschulewski (l.).<br />

werden, dass die privaten Sicherheitsdienste<br />

dieselben qualitativen Ansprüche erfüllen wie<br />

ihre Kollegen in Uniform oder mit Polizeimarke.<br />

Es muss selbstverständlich sein, dass die<br />

Mitarbeiter regelmäßig, etwa durch die Vorlage<br />

eines polizeilichen Führungszeugnisses<br />

auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden.<br />

Zudem müssen sich die Unternehmer an die<br />

gewerberechtlichen Regeln halten und die<br />

bestehenden Tarifverträge einhalten. Zudem<br />

muss die Kooperation von Polizei und privaten<br />

Sicherheitsdiensten intensiviert werden. Der<br />

Austausch darf nicht nur auf die Mitarbeiter<br />

vor Ort beschränkt bleiben, sondern er muss<br />

auch auf die Führungsebene ausgeweitet<br />

werden.<br />

Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die erfolgreiche<br />

Kooperation ist, dass die Polizei qualifizierte<br />

Ansprechpartner auf Seiten der privaten Sicherheitsdienstleister<br />

hat. Denn die Sicherheitsbehörden,<br />

die Verwaltung und Verantwortliche<br />

<strong>für</strong> Massenveranstaltungen müssen<br />

sich auf dauerhaft leistungsstarke Sicherheitsunternehmen<br />

verlassen können.<br />

Öffentliche Auftragsvergabe<br />

Das Billigste ist oftmals nicht das Beste -<br />

Dies gilt auch und gerade in der sensiblen<br />

Sicherheitsbranche. Der Staat hat eine besondere<br />

Verantwortung, auf Qualität zu achten,<br />

da es um den Schutz bedeutender Rechtsgüter<br />

des Bürgers geht. Es genügt nicht die Qualifizierungsanforderungen<br />

aufzubauen, der<br />

Staat muss sie auch in seiner Vergabepraxis<br />

berücksichtigen.<br />

Zertifizierung und<br />

Gewerbeaufsicht<br />

Die Mindeststandards der Gewerbeordnung<br />

<strong>für</strong> Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen<br />

Raum müssen ausgebaut werden. Die<br />

Vorschläge des <strong>BDWS</strong> zur Zertifizierung besonderer<br />

öffentlicher Sicherheitsdienstleister<br />

bilden hier<strong>für</strong> einen guten Anknüpfungspunkt.<br />

Rechtliche Umsetzung<br />

Viel diskutiert wird derzeit, ob neue Zertifizierungskriterien<br />

im Verordnungswege<br />

festgelegt, oder im Wege des sog. Public-Private-<strong>Partner</strong>ship<br />

individuell/vertragsrechtlich<br />

festgeschrieben werden sollen. Eine Anpassung<br />

der Bewachungsverordnung an neue<br />

Zertifizierungskriterien ist wünschenswert, sie<br />

darf allerdings die Berufsfreiheit nicht in verfassungswidriger<br />

Weise einschränken. Dennoch<br />

sehe ich auch hier Gestaltungspotenzial,<br />

da die Bewachungsverordnung derzeit mit<br />

der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung<br />

lediglich Mindeststandards festschreibt.<br />

Ich halte den Weg über eine Änderung der<br />

Bewachungsverordnung insbesondere deswegen<br />

gangbar, da es hier um den Schutz besonders<br />

hochwertiger Rechtsgüter geht. Das<br />

– unter Umständen – bewaffnete Personal<br />

sollte hohe Ausbildungsstandards erfüllen.<br />

Die beteiligten Unternehmer müssen sich an<br />

die sozialrechtlichen und tarifvertraglichen<br />

Regelungen halten.<br />

Voraussetzung ist jedoch der politische<br />

Handlungswille der beteiligten Innen- und<br />

Wirtschaftsressorts.

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