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BDWS: Partner für Luftsicherheit

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18<br />

„die Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) verzögert den Einstieg<br />

in das Cash-Recycling. Damit werden<br />

europäische Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt<br />

und die Strategie von Europäischer<br />

Zentralbank (EZB) und Deutscher Bundesbank<br />

behindert“, sagte der Vorsitzende der BDGW,<br />

Michael Mewes, bei einem Pressegespräch am<br />

21. Dezember 2010 in Frankfurt.<br />

Unter Cash-Recycling versteht man die<br />

Weitergabe erhaltener Banknoten und Münzen<br />

aus dem Handel und / oder von Kreditinstituten<br />

ohne die direkte Einbindung der<br />

Deutschen Bundesbank. Dazu müssen die<br />

ausgegebenen Banknoten und Münzen zwingend<br />

auf Echtheit und Umlauffähigkeit durch<br />

Geldbearbeitungsmaschinen geprüft werden,<br />

die vom Euro-System geprüft und zugelassen<br />

sind (www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_<br />

recycling.php).<br />

Mit dem Cash-Recycling, so Mewes, könne<br />

die Effizienz des Bargeldkreislaufs deutlich<br />

verbessert werden. An diesem Cash-Recycling<br />

können nur diejenigen Wertdienstleister<br />

(WDL) selbstständig teilnehmen, die eine Zulassung<br />

als Zahlungsinstitut durch die BaFin<br />

auf Grundlage des im letzten Jahr verabschiedeten<br />

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz haben.<br />

„Das ZAG bietet unserer Branche neue Chancen,<br />

die wir natürlich nutzen wollen“, Mewes<br />

weiter.<br />

Das ZAG ist die nationale Umsetzung der<br />

EU-Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November<br />

2007, die auf die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs<br />

innerhalb des Euro-Bargeldraumes<br />

gerichtet ist. Bereits im Jahr 2004 hat<br />

die EZB in ihrem „Handlungsrahmen“ erstmals<br />

professionelle Bargeldakteure, also auch WDL,<br />

neben den nationalen Notenbanken als wich-<br />

GELD UND WERT<br />

Zögerlicher Einstieg<br />

ins Cash­Recycling<br />

Die Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verzögert den Einstieg in das<br />

Cash-Recycling, so Michael Mewes, BDGW-Vorsitzender.<br />

tige <strong>Partner</strong> in der Bargeldver- und -entsorgung<br />

anerkannt. Die Deutsche Bundesbank<br />

hat darauf 2006 reagiert und verkündet, ein<br />

Anteil von 50 Prozent am Cash-Recycling sei<br />

ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu<br />

erfüllen.<br />

Europäische und nationale Gesetzgeber, die<br />

Europäische Zentralbank sowie die Bundesbank<br />

wollen „mehr Markt“ im Bargeldhandling,<br />

nur die BaFin sperre sich, ärgert sich<br />

Mewes. Drei Mitgliedsunternehmen (Anmerkung<br />

der Redaktion: siehe DSD 4|2010 S. 19)<br />

hätten mit Unterstützung der Bundesbank<br />

bereits vor Monaten den Antrag bei der BaFin<br />

als Finanzdienstleister gestellt. Jedoch werde<br />

immer deutlicher, dass die Behörde mit über-<br />

1 | 2011<br />

zogenen „formalen Anforderungen“ den Einstieg<br />

von Wertdienstleistern in diesen Markt<br />

- zumindest bislang - verhindere.<br />

„Solange diese Zulassung fehle, könne ein<br />

Cash-Recycling nur durch Kooperationen mit<br />

Kreditinstituten erfolgen. Erste Modelle gebe<br />

es. Die BDGW wolle aber <strong>für</strong> ihre Mitgliedsunternehmen<br />

beides. Nur mit einer Zulassung<br />

als Finanzdienstleister und durch Kooperationsmodelle<br />

mit Kreditinstituten könne auf<br />

die unterschiedlichen Kundenwünsche und<br />

gesetzlichen Vorgaben flexibel und effizient<br />

eingegangen werden“, sagte Michael Mewes<br />

abschließend.

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