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Preisverleihung 1987 - Theodor-Heuss-Stiftung

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Ausschreibungsbedingungen<br />

Vorschläge und Anregungen für die <strong>Preisverleihung</strong> können von jedermann<br />

eingereicht werden. Auch Bewerbungen sind möglich. Das Preisgericht<br />

setzt sich aus Vorstand und Kuratorium der <strong>Stiftung</strong> zusammen.<br />

Die Auswahl der Preisträger erfolgt nach streng überparteilichen Gesichtspunkten.<br />

Als Preisträger kommen in Frage Staatsbürger, die sich in<br />

besonderer Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben, auch Klassen<br />

oder Schulgemeinschaften, Jugendgruppen, Organisationen und Einrichtungen<br />

der Erwachsenenbildung, Frauenorganisationen, Betriebsgruppen,<br />

sonstige Organisationen und Vereinigungen sowie politische Gruppen<br />

aller Art und Richtungen, die besondere Beispiele demokratischen<br />

Engagements, Zivilcourage und Einsatz für die demokratische Weiterentwicklung<br />

bewiesen haben. Meldeschluß für die Beteiligung ist jeweils der<br />

15. Oktober eines Jahres. Bis dahin müssen die Berichte und Vorschläge<br />

dem Vorstand vorgelegt werden.<br />

Sehr geehrte Freunde und Förderer!<br />

Unsere <strong>Stiftung</strong> finanziert ihre Arbeit aus Spenden.<br />

Sie sind steuerbegünstigt. Spendenquittungen werden sofort zugesandt.<br />

Auch Ihre fmanzielle Hilfe wird dankbar begrüßt! Sie helfen uns helfen!<br />

Bankkonto: Bayer. Hypotheken. und Wechsel·Bank München,<br />

Konto·Nr. 5803792307 (BLZ 70020001)

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