-Anzeige- <strong>Anzeiger</strong> -7.April <strong>2018</strong> -Seite 4 Gesund leben Krankengymnastik ·Manuelle Therapie ·Kiefergelenkstherapie Neurologie für Kinder und Erwachsene ·Lymphdrainage Frühtherapie für Säuglinge ·K-Tape ·Massage ·Pilates Termine nach Vereinbarung Landweg 33·24576 Bad Bramstedt ·Tel 04192 8<strong>14</strong>1790 Mobil 0170 31 82900 ·www.physiopraxis-ehlers.de Neu: Jetzt wird auch Pilates angeboten Bad Bramstedt (em) –Ob Säuglings-Therapie, neurologische Therapie, Lymphdrainage, manuelle Therapie oder cmd (Kiefergelenks- Therapie: In der Physiotherapie-Praxis Helene Ehlers, Landweg 33, wird ein breites Arbeitsgebiet angeboten. Die drei Physiotherapeuten sind durch spezielle Ausund Weiterbildung bestens geschult. Neu: „Mit zwei Therapeuten bieten wir jetzt auch Pilates an. Wir machen Kurse in kleinen Gruppen und auf Anfrage Einzelstunden“, sagt Helene Ehlers (Foto li. mit Sarah Hospach, es fehlt Jennifer Dietlmeier). Pilates ist ein Workout, bei dem man die Tiefenmuskulatur kräftigt und die Oberflächenmuskulatur dehnt. Es ist ein Training für Jung und Alt und auch für Patienten. Außerdem lässt es sich bei vielerlei Beschwerden –mit dem Ziel zu besserer Körperwahrnehmung –gut in jede Behandlung integrieren. Aufgepasst! Die Praxis sucht ab Sommer Verstärkung für das nette, freundliche und flexible Team. Kontakt: Telefon 04192 8<strong>14</strong>1790. Foto: Ebeling Wenn jeder Griff Schmerzen macht Elmshorn (em) –Bei einer Rhizarthrose spricht man von einem Verschleiß des Daumensattelgelenks, der über das übliche Maß bedingt durch Alter und Beanspruchung hinausgeht. Der Gelenkspalt ist stark verkleinert, was dazu führt, dass der Mittelhandknochen des Daumens direkt mit dem Handwurzelknochen in Kontakt kommt, ohne dass Knorpel eine isolierende Gleitschicht bildet. Dieses Reiben verursacht starke Schmerzen, so dass die Betroffenen oftmals nicht mehr in der Lage sind, fest mit dem Daumen zu greifen. Die Rhizarthrose Extensions Orthese (REO) setzt genau dort an, wo die Schmerzen entstehen. Durch ein spezielles Verfahren entsteht ein individuelles Hilfsmittel, welches genau an die Hand des jeweiligen Patienten angepasst ist. Durch leichten Druck gegen den Mittelhandknochen des Daumens wird der durch die Arthrose verkleinerte Gelenkspalt wieder verbreitert. So entsteht sofortige Linderung der Schmerzen bis hin zur völligen Schmerzfreiheit. Für einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten muss die Orthese Tag und Nacht getragen werden. Nach dieser „Heilungsphase“ genügt es häufig, sie nur noch nachts zu tragen. Foto: Orthopädie-Technik Elmshorn Naturarzneimittel zur Ergänzung <strong>Itzehoe</strong> (em) –Immer mehr Menschen entscheiden sich für Naturarzneimittel als Ergänzung zur Schulmedizin. Naturarzneimittel können die körpereigenen Heilungskräfte aktivieren, den Heilungsprozess unterstützen und Beschwerden lindern. Viele Mediziner sehen in deren Anwendung auch keinen Widerspruch zur Schulmedizin, da sich beide Verfahren im Sinne einer ganzheitlichen Therapie ergänzen können. „Allerdings gehören Naturarzneimittel nicht zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen“, so AOK-Regionaldirektor Alf § Recht &Steuern § Jark. Zu den Naturarzneimitteln zählen Arzneimittel, die aus pflanzlichen Stoffen bestehen. Sie werden auch als phytotherapeutische Arzneimittel bezeichnet. Zu den Naturarzneimitteln gehören auch homöopathische Mittel, die die Selbstheilungskräfte anregen und anthroposophische Medikamente, bei denen ein ganzheitlicher Heilansatz im Mittelpunkt steht. Die AOK NORDWEST beteiligt sich als Mehrleistung an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber vom Arzt verordnete und apothekenpflichtige Naturarzneimittel in Höhe von 80 Prozent der Kosten, maximal 150 Euro im Jahr. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Arzneimittel als Kassenleistung zugelassen sind und den Arzneimittelrichtlinien entsprechen. „Unsere Versicherten brauchen nur das Rezept und die Rechnung im AOK- Kundencenter einzureichen. Dann erstatten wir den entsprechenden Betrag“, erklärt Jark. Foto: AOK Neues Bauvertragsrecht Seit Anfang <strong>2018</strong> ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren- Schutzbund e.V. (BSB) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, von denen private Bauherren künftig profitieren. -Private Bauherren können Verbraucherbauverträge innerhalb von <strong>14</strong> Tagen widerrufen. Der Unternehmer muss die Bauherren vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über dieses Recht informieren. Versäumt er dies, beginnt die Laufzeit des Widerrufsrechts erst ab dem Zeitpunkt des Hinweises und endet spätestens ein Jahr und <strong>14</strong> Tage nach Vertragsabschluss. Vorsicht: Hat der Unternehmer bereits Bauleistungen erbracht, kann er auch bei fristgerechtem „<strong>Ihr</strong> Erfolg und <strong>Ihr</strong>e Zufriedenheit ist unser Ziel“ Gehrn 9 25596 Wacken Tel. 04827/4959900 kanzlei@steuerberaterin-bolln.de Fax 04827/4959910 www.steuerberaterin-bolln.de Widerruf bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen. Für Bauträgerverträge gilt das Widerrufsrecht nicht. –Über die zu erbringenden Bauleistungen müssen Anbieter schlüsselfertiger Häuser und Bauträger den Verbraucher bereits vor Vertragsschluss informieren. Wer mit eigenem Architekten plant, hat keinen Anspruch auf eine Baubeschreibung vom Unternehmer. Durch verbindlich vorgeschriebene Angaben können Verbraucher Angebote sowie Leistungen und Qualität besser miteinander vergleichen sowie durch sachverständige Dritte prüfen lassen. So mindert sich das Mängel- und Kostenrisiko bei der Bauausführung. –Verbraucherbauverträge müssen jetzt verbindliche Verbraucherrechte spielen im neuen Bauvertragsrecht ab <strong>2018</strong> eine größere Rolle als bisher. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks treffen. Wenn der Beginn noch nicht feststeht, ist die Dauer der Baumaßnahmen anzugeben. Die Bauzeitregelung trägt zur Minderung der wirtschaftlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum bei und erlaubt eine verlässlichere Planung. –Unternehmer dürfen nur noch maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Dadurch mindert sich das Überzahlungsrisiko für private Bauherren, zudem sichert ihnen die Begrenzung eine gewisse Handlungsfähigkeit -zum Beispiel bei Baumängeln am Ende der Bauzeit. Achtung: Bei Bauträgerverträgen gilt weiterhin die Maklerund Bauträgerverordnung (MaBV). –Unternehmer sind künftig verpflichtet, den Bauherren Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlichrechtlicher Vorschriften zu übergeben, etwa die Genehmigungsplanung, EnEV- oder KfW-Nachweise. So können Verbraucher die Informationen durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Der BSB empfiehlt zusätzlich, die Übergabe weiterer sinnvoller Dokumente wie Prüfprotokolle der Elektronanlage und Nachweise über Baugrundgutachten vertraglich festzulegen. Infos und unabhängige Rechtsberatung gibt es unter www.bsb-ev.de. (djd) Christine Schwabe Beratungsstellenleiterin Eichenweg 10 24632 Lentföhrden Christine.Schwabe@vlh.de 04192-8191174
<strong>Ihr</strong>e Werbung genau hier in bester Lage für nur 35,- 2 Zzgl. MwSt. Voll erschlossen, zentrale Lage. Rätselhaftes, jedoch ruhiges Umfeld. Begrenzte Stückzahl. Kontakt: 04821 6774-77