GESCHÄFTSBERICHT 2002/2003 - CDH
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RECHT<br />
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sionen diese Prüfpraxis haben könnte. Die BfA setzte<br />
daraufhin noch in der gleichen Woche an alle BfA-Prüfdienste<br />
in Deutschland eine Stillhalteanweisung zu diesem<br />
Prüfungsgesichtspunkt ab. Die <strong>CDH</strong> erarbeitete<br />
Fallgruppen, aus denen die BfA-Prüfer handhabbare<br />
Entscheidungskriterien ableiten können, ab wann ein<br />
geltwerter Vorteil bei dem im Familienunternehmen<br />
beschäftigten Ehepartner hinsichtlich seiner Privatnutzung<br />
des Betriebs-PKW nicht entsteht. Die BfA will diesen<br />
Kriterienkatalog in ihren Gremien beraten, bevor<br />
eine endgültige Entscheidung getroffen wird.<br />
■ Reform des Wettbewerbsrechts<br />
Zu Beginn des Jahres <strong>2003</strong> wurde vom Bundesjustizministerium<br />
der Referentenentwurf für ein neu gefasstes<br />
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG) vorgelegt. Die <strong>CDH</strong> nahm sowohl an der<br />
Arbeitsgruppe im Ministerium wie auch an den Beratungen<br />
des Referentenentwurfes teil. Im Rahmen der<br />
BDH hatte die <strong>CDH</strong> zudem dem Bundesjustizministerium<br />
eine umfangreiche Stellungnahme zugesandt. Die<br />
entscheidenden Inhalte der UWG-Reform sind der<br />
geplante Wegfall des gesamten Sonderveranstaltungsrechtes<br />
(Sommer-/Winterschlussverkauf) und die<br />
Einführung eines sogenannten Gewinnabschöpfungsanspruches.<br />
Dieser ist gegen wettbewerbswidrig handelnde<br />
Unternehmen gerichtet, die die aus ihrem wettbewerbswidrigen<br />
Verhalten erzielten Gewinne, an die<br />
Staatskasse herauszugeben haben. Nur der Räumungsverkauf<br />
soll weiterhin Sonderregelungen unterliegen,<br />
da hier die Gefahr von Missbrauch zu Lasten<br />
der Wettbewerber und der Verbraucher besonders groß<br />
erschien. Insgesamt soll ein europataugliches UWG<br />
entstehen.<br />
Die <strong>CDH</strong> begrüßte in ihrer Stellungnahme die<br />
Novellierung des UWG, deren Neuregelungen zu mehr<br />
Rechtssicherheit beitrügen. Zudem bestehe der große<br />
Vorteil, dass die deutsche Modernisierung in der anstehenden<br />
Debatte um die europäische Harmonisierung<br />
des Lauterkeitsrechts nutzbar gemacht werden könne.<br />
Ein maßvolles Vorgehen sei aus Sicht der <strong>CDH</strong> jedoch<br />
bei dem neu geregelten Gewinnabschöpfungsanspruches<br />
geboten. Nur den echten „schwarzen Schafen“<br />
sollte mit diesem Instrument ihr Unrechtsgewinn<br />
genommen werden. Würde jede fahrlässige wettbewerbswidrige<br />
Handlung bereits einen solchen Anspruch<br />
auslösen, könnten gerade kleinere mittelständische<br />
Unternehmen, die einem solchen Anspruch ausgesetzt<br />
seien, in Existenznöte geraten.Auch der Tatbestand der<br />
strafbaren Werbung sei viel zu weit gefasst. Wer irreführend<br />
werbe, sei bereits strafbar. Dies könne aus<br />
Sicht der <strong>CDH</strong> nicht sein. Damit werde das Strafrecht<br />
bereits auf die „normale“ Irreführung verlagert. Diese<br />
Regelung sollte vor diesem Hintergrund nochmals<br />
überdacht werden.<br />
■ Arbeitskreis „Selbständige im<br />
Vertrieb“<br />
Auf maßgebliche Initiative der <strong>CDH</strong> hin haben die Verbände,<br />
die sich zu gemeinsamen Aktionen gegen die<br />
Gesetzgebung zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit<br />
zusammengefunden hatten, im vergangenen<br />
Jahr einen Arbeitskreis für „Selbständige im Vertrieb“<br />
gebildet. Neben der <strong>CDH</strong> sind der GDV, der BVK, der<br />
BDD, der Verband der privaten Bausparkassen und seit<br />
jüngster Zeit auch der DIHK beteiligt. In regelmäßigen<br />
Abständen treffen sich die Verbände, um belastende<br />
Maßnahmen für den Vertrieb auf EU- und Bundesebene<br />
zu beraten, und stimmen ggf. gemeinsame Aktionen<br />
ab.<br />
■ HVR-Rechtsprechungssammlung<br />
zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht<br />
Die <strong>CDH</strong> hat eine weitere Ergänzungslieferung der<br />
Rechtsprechungssammlung HVR zusammengestellt,<br />
die vom <strong>CDH</strong>-Forschungsverband herausgegeben wird.<br />
Die Rechtsprechungssammlung umfasst nunmehr<br />
1057 Entscheidungen in drei Ringordnern auf rund<br />
2.670 Seiten. Neben der Loseblatt-Sammlung wird die<br />
HVR nun bereits in Gestalt einer 2. vollständig überarbeiteten<br />
Programmversion als Datenbankprogramm<br />
auf CD-ROM herausgegeben. Die Verbreitung und das<br />
Auffinden der für den Berufsstand wichtigen Einzelentscheidungen<br />
wird damit in hohem Maße sichergestellt.<br />
Gerade die parallele Erscheinungshinweise der<br />
HVR als Papierversion und auf CD-ROM wird den weiteren<br />
Verbreitungsgrad der Rechtsprechungssammlung<br />
zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht noch weiter<br />
vergrößern und der HVR sowohl in Rechtsprechung<br />
wie auch in der juristischen Fachliteratur weiter große<br />
Bedeutung zukommen lassen. Zahlreiche Gerichte in<br />
Deutschland, vor allem auch der Bundesgerichtshof,<br />
greifen bereits seit längerer Zeit auf die Rechtsprechungssammlung<br />
HVR zurück.