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GESCHÄFTSBERICHT 2002/2003 - CDH

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RECHT<br />

14<br />

sionen diese Prüfpraxis haben könnte. Die BfA setzte<br />

daraufhin noch in der gleichen Woche an alle BfA-Prüfdienste<br />

in Deutschland eine Stillhalteanweisung zu diesem<br />

Prüfungsgesichtspunkt ab. Die <strong>CDH</strong> erarbeitete<br />

Fallgruppen, aus denen die BfA-Prüfer handhabbare<br />

Entscheidungskriterien ableiten können, ab wann ein<br />

geltwerter Vorteil bei dem im Familienunternehmen<br />

beschäftigten Ehepartner hinsichtlich seiner Privatnutzung<br />

des Betriebs-PKW nicht entsteht. Die BfA will diesen<br />

Kriterienkatalog in ihren Gremien beraten, bevor<br />

eine endgültige Entscheidung getroffen wird.<br />

■ Reform des Wettbewerbsrechts<br />

Zu Beginn des Jahres <strong>2003</strong> wurde vom Bundesjustizministerium<br />

der Referentenentwurf für ein neu gefasstes<br />

Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) vorgelegt. Die <strong>CDH</strong> nahm sowohl an der<br />

Arbeitsgruppe im Ministerium wie auch an den Beratungen<br />

des Referentenentwurfes teil. Im Rahmen der<br />

BDH hatte die <strong>CDH</strong> zudem dem Bundesjustizministerium<br />

eine umfangreiche Stellungnahme zugesandt. Die<br />

entscheidenden Inhalte der UWG-Reform sind der<br />

geplante Wegfall des gesamten Sonderveranstaltungsrechtes<br />

(Sommer-/Winterschlussverkauf) und die<br />

Einführung eines sogenannten Gewinnabschöpfungsanspruches.<br />

Dieser ist gegen wettbewerbswidrig handelnde<br />

Unternehmen gerichtet, die die aus ihrem wettbewerbswidrigen<br />

Verhalten erzielten Gewinne, an die<br />

Staatskasse herauszugeben haben. Nur der Räumungsverkauf<br />

soll weiterhin Sonderregelungen unterliegen,<br />

da hier die Gefahr von Missbrauch zu Lasten<br />

der Wettbewerber und der Verbraucher besonders groß<br />

erschien. Insgesamt soll ein europataugliches UWG<br />

entstehen.<br />

Die <strong>CDH</strong> begrüßte in ihrer Stellungnahme die<br />

Novellierung des UWG, deren Neuregelungen zu mehr<br />

Rechtssicherheit beitrügen. Zudem bestehe der große<br />

Vorteil, dass die deutsche Modernisierung in der anstehenden<br />

Debatte um die europäische Harmonisierung<br />

des Lauterkeitsrechts nutzbar gemacht werden könne.<br />

Ein maßvolles Vorgehen sei aus Sicht der <strong>CDH</strong> jedoch<br />

bei dem neu geregelten Gewinnabschöpfungsanspruches<br />

geboten. Nur den echten „schwarzen Schafen“<br />

sollte mit diesem Instrument ihr Unrechtsgewinn<br />

genommen werden. Würde jede fahrlässige wettbewerbswidrige<br />

Handlung bereits einen solchen Anspruch<br />

auslösen, könnten gerade kleinere mittelständische<br />

Unternehmen, die einem solchen Anspruch ausgesetzt<br />

seien, in Existenznöte geraten.Auch der Tatbestand der<br />

strafbaren Werbung sei viel zu weit gefasst. Wer irreführend<br />

werbe, sei bereits strafbar. Dies könne aus<br />

Sicht der <strong>CDH</strong> nicht sein. Damit werde das Strafrecht<br />

bereits auf die „normale“ Irreführung verlagert. Diese<br />

Regelung sollte vor diesem Hintergrund nochmals<br />

überdacht werden.<br />

■ Arbeitskreis „Selbständige im<br />

Vertrieb“<br />

Auf maßgebliche Initiative der <strong>CDH</strong> hin haben die Verbände,<br />

die sich zu gemeinsamen Aktionen gegen die<br />

Gesetzgebung zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit<br />

zusammengefunden hatten, im vergangenen<br />

Jahr einen Arbeitskreis für „Selbständige im Vertrieb“<br />

gebildet. Neben der <strong>CDH</strong> sind der GDV, der BVK, der<br />

BDD, der Verband der privaten Bausparkassen und seit<br />

jüngster Zeit auch der DIHK beteiligt. In regelmäßigen<br />

Abständen treffen sich die Verbände, um belastende<br />

Maßnahmen für den Vertrieb auf EU- und Bundesebene<br />

zu beraten, und stimmen ggf. gemeinsame Aktionen<br />

ab.<br />

■ HVR-Rechtsprechungssammlung<br />

zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht<br />

Die <strong>CDH</strong> hat eine weitere Ergänzungslieferung der<br />

Rechtsprechungssammlung HVR zusammengestellt,<br />

die vom <strong>CDH</strong>-Forschungsverband herausgegeben wird.<br />

Die Rechtsprechungssammlung umfasst nunmehr<br />

1057 Entscheidungen in drei Ringordnern auf rund<br />

2.670 Seiten. Neben der Loseblatt-Sammlung wird die<br />

HVR nun bereits in Gestalt einer 2. vollständig überarbeiteten<br />

Programmversion als Datenbankprogramm<br />

auf CD-ROM herausgegeben. Die Verbreitung und das<br />

Auffinden der für den Berufsstand wichtigen Einzelentscheidungen<br />

wird damit in hohem Maße sichergestellt.<br />

Gerade die parallele Erscheinungshinweise der<br />

HVR als Papierversion und auf CD-ROM wird den weiteren<br />

Verbreitungsgrad der Rechtsprechungssammlung<br />

zum Handelsvertreter- und Vertriebsrecht noch weiter<br />

vergrößern und der HVR sowohl in Rechtsprechung<br />

wie auch in der juristischen Fachliteratur weiter große<br />

Bedeutung zukommen lassen. Zahlreiche Gerichte in<br />

Deutschland, vor allem auch der Bundesgerichtshof,<br />

greifen bereits seit längerer Zeit auf die Rechtsprechungssammlung<br />

HVR zurück.

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