14.12.2012 Aufrufe

Versichern und versorgen - CDH

Versichern und versorgen - CDH

Versichern und versorgen - CDH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

40<br />

Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung<br />

rungsweg hat der Arbeitgeber ein einseitiges<br />

Bestimmungsrecht, wenn er einen der<br />

Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds<br />

oder Direktversicherung wählt.<br />

Die Durchführungswege Direktzusage <strong>und</strong><br />

Unterstützungskasse können nur mit Zustimmung<br />

des Arbeitnehmers gewählt werden.<br />

Die Wahl des Anbieters obliegt immer<br />

dem Arbeitgeber. Anstatt mehrere Verträge<br />

bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen<br />

<strong>und</strong> zu dotieren, ist es in vielerlei<br />

Hinsicht günstiger, auf bestehende unternehmensübergreifende<br />

Modelle oder branchenspezifische<br />

Rahmenabkommen – wie<br />

mit der <strong>CDH</strong> – zurückzugreifen, die in der<br />

Regel die Kosten <strong>und</strong> den Verwaltungsaufwand<br />

reduzieren.<br />

Die fünf Durchführungswege in der betrieblichen<br />

Altersversorgung<br />

Pensionsfonds<br />

Wirklich neu für die betriebliche Altersversorgung<br />

in Deutschland sind die Pensionsfonds,<br />

die bereits bekannten Modellen im<br />

angelsächsischen Raum ähneln. Ein Pensionsfonds<br />

ist rechtlich selbstständig <strong>und</strong><br />

wird für eines oder für mehrere Unternehmen<br />

gegründet. Meist ist es dann die<br />

Tochtergesellschaft eines Versicherungsunternehmens,<br />

die den Fonds verwaltet <strong>und</strong><br />

für dessen Verzinsung sorgt.<br />

Pensionsfonds unterliegen zwar der Versicherungsaufsicht,<br />

haben bei der Kapitalanlage<br />

aber weit größeren Spielraum als klassische<br />

Versicherer: Bei einem Aktienanteil von<br />

bis zu 100 Prozent bieten sich bessere Renditechancen.<br />

Über den Pensionssicherungsverein<br />

sind die Rentenansprüche der Arbeitnehmer<br />

auch dann sichergestellt, wenn der<br />

Arbeitgeber insolvent wird.<br />

Für den Arbeitnehmer wird im Pensionsfonds<br />

eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut.<br />

Je nach Anbieter ist es möglich, die<br />

Altersvorsorge um Bausteine für die Invaliditäts-<br />

<strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung zu<br />

ergänzen. Bereits bestehende Versorgungsanwartschaften<br />

im Rahmen von Unterstützungskassen<br />

können unter Umständen<br />

steuerbegünstigt in einen Pensionsfonds<br />

überführt werden. Alle bisherigen Modelle<br />

der betrieblichen Altersversorgung können<br />

auch weiterhin fortgeführt werden.<br />

Die Pensionskasse<br />

Die Pensionskasse ist besonders für kleine<br />

<strong>und</strong> mittelständische Unternehmen ein attraktives<br />

Modell. Sie ist eine eigenständige,<br />

unternehmensexterne Versorgungseinrichtung<br />

<strong>und</strong> wird durch die B<strong>und</strong>esanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) kontrolliert.<br />

Auch bei diesem Durchführungsweg<br />

ist das Versorgungskapital vom Vermögen<br />

des Unternehmens getrennt, ohne dass<br />

allerdings eine Pflicht zur Insolvenzsicherung<br />

besteht. Die Pensionskasse gewährt einen<br />

Rechtsanspruch auf Leistungen im Alter, bei<br />

Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen.<br />

In der Regel werden die Leistungen in<br />

Form von Renten gewährt.<br />

Bei der Pensionskasse können Unternehmen<br />

für ihre Mitarbeiter alle drei wesentlichen<br />

steuerlichen Fördermöglichkeiten zum<br />

Aufbau einer steuerlich geförderten Betriebsrente<br />

einrichten: die nachgelagerte<br />

Besteuerung, die seit diesem Jahr geltende<br />

„Riester-Förderung“ <strong>und</strong> die so genannte<br />

Lohnsteuerpauschalierung der eingezahlten<br />

Beiträge, sofern der Versicherte die nachgelagerte<br />

Besteuerung in Höhe von 4 Prozent<br />

der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze<br />

zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft<br />

hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!