Versichern und versorgen - CDH
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Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung<br />
rungsweg hat der Arbeitgeber ein einseitiges<br />
Bestimmungsrecht, wenn er einen der<br />
Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds<br />
oder Direktversicherung wählt.<br />
Die Durchführungswege Direktzusage <strong>und</strong><br />
Unterstützungskasse können nur mit Zustimmung<br />
des Arbeitnehmers gewählt werden.<br />
Die Wahl des Anbieters obliegt immer<br />
dem Arbeitgeber. Anstatt mehrere Verträge<br />
bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen<br />
<strong>und</strong> zu dotieren, ist es in vielerlei<br />
Hinsicht günstiger, auf bestehende unternehmensübergreifende<br />
Modelle oder branchenspezifische<br />
Rahmenabkommen – wie<br />
mit der <strong>CDH</strong> – zurückzugreifen, die in der<br />
Regel die Kosten <strong>und</strong> den Verwaltungsaufwand<br />
reduzieren.<br />
Die fünf Durchführungswege in der betrieblichen<br />
Altersversorgung<br />
Pensionsfonds<br />
Wirklich neu für die betriebliche Altersversorgung<br />
in Deutschland sind die Pensionsfonds,<br />
die bereits bekannten Modellen im<br />
angelsächsischen Raum ähneln. Ein Pensionsfonds<br />
ist rechtlich selbstständig <strong>und</strong><br />
wird für eines oder für mehrere Unternehmen<br />
gegründet. Meist ist es dann die<br />
Tochtergesellschaft eines Versicherungsunternehmens,<br />
die den Fonds verwaltet <strong>und</strong><br />
für dessen Verzinsung sorgt.<br />
Pensionsfonds unterliegen zwar der Versicherungsaufsicht,<br />
haben bei der Kapitalanlage<br />
aber weit größeren Spielraum als klassische<br />
Versicherer: Bei einem Aktienanteil von<br />
bis zu 100 Prozent bieten sich bessere Renditechancen.<br />
Über den Pensionssicherungsverein<br />
sind die Rentenansprüche der Arbeitnehmer<br />
auch dann sichergestellt, wenn der<br />
Arbeitgeber insolvent wird.<br />
Für den Arbeitnehmer wird im Pensionsfonds<br />
eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut.<br />
Je nach Anbieter ist es möglich, die<br />
Altersvorsorge um Bausteine für die Invaliditäts-<br />
<strong>und</strong> Hinterbliebenenversorgung zu<br />
ergänzen. Bereits bestehende Versorgungsanwartschaften<br />
im Rahmen von Unterstützungskassen<br />
können unter Umständen<br />
steuerbegünstigt in einen Pensionsfonds<br />
überführt werden. Alle bisherigen Modelle<br />
der betrieblichen Altersversorgung können<br />
auch weiterhin fortgeführt werden.<br />
Die Pensionskasse<br />
Die Pensionskasse ist besonders für kleine<br />
<strong>und</strong> mittelständische Unternehmen ein attraktives<br />
Modell. Sie ist eine eigenständige,<br />
unternehmensexterne Versorgungseinrichtung<br />
<strong>und</strong> wird durch die B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) kontrolliert.<br />
Auch bei diesem Durchführungsweg<br />
ist das Versorgungskapital vom Vermögen<br />
des Unternehmens getrennt, ohne dass<br />
allerdings eine Pflicht zur Insolvenzsicherung<br />
besteht. Die Pensionskasse gewährt einen<br />
Rechtsanspruch auf Leistungen im Alter, bei<br />
Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen.<br />
In der Regel werden die Leistungen in<br />
Form von Renten gewährt.<br />
Bei der Pensionskasse können Unternehmen<br />
für ihre Mitarbeiter alle drei wesentlichen<br />
steuerlichen Fördermöglichkeiten zum<br />
Aufbau einer steuerlich geförderten Betriebsrente<br />
einrichten: die nachgelagerte<br />
Besteuerung, die seit diesem Jahr geltende<br />
„Riester-Förderung“ <strong>und</strong> die so genannte<br />
Lohnsteuerpauschalierung der eingezahlten<br />
Beiträge, sofern der Versicherte die nachgelagerte<br />
Besteuerung in Höhe von 4 Prozent<br />
der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze<br />
zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft<br />
hat.