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Versichern und versorgen - CDH

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2 Die betriebliche Versorgungseinrichtung<br />

für Vertriebsunternehmen <strong>CDH</strong><br />

Die B<strong>und</strong>esregierung hat zusätzlich zur<br />

privaten „Riester-Rente“ eine zweite Möglichkeit<br />

der Altersvorsorge besonders attraktiv<br />

gemacht: Jeder rentenversicherungspflichtige<br />

Arbeitnehmer hat das Recht, vier<br />

Prozent seines außertariflichen Gehalts bis<br />

zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung<br />

umzuwandeln <strong>und</strong> von seinem<br />

Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge<br />

einzahlen zu lassen. Eines dieser so<br />

genannten Entgeltumwandlungsmodelle<br />

muss das Unternehmen seither für jeden<br />

Mitarbeiter auf Wunsch einrichten.<br />

Der Handelsvermittler als rentenversicherungspflichtiger<br />

Selbstständiger<br />

Von der neuen Rechtslage können auch<br />

Handelsvermittler profitieren: Wer trotz<br />

Selbstständigkeit der Rentenversicherungspflicht<br />

unterliegt, kann seinen Anspruch auf<br />

die Einrichtung eines Weges für eine betriebliche<br />

Altersversorgung gegenüber dem<br />

Unternehmen, das er vertritt, geltend machen.<br />

Das Gleiche gilt ebenso für Untervermittler<br />

mit einem Auftraggeber. Ihnen muss<br />

der Handelsvermittler, für den sie tätig sind,<br />

ein Entgeltumwandlungsmodell für die betriebliche<br />

Altersversorgung anbieten. Der<br />

Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht<br />

unabhängig davon, ob der Handelsvermittler<br />

bereits vorher eine – andere – Versorgungszusage<br />

auf betriebliche Altersversorgung<br />

erhalten hat.<br />

Zur Einrichtung <strong>und</strong> Realisierung eines Entgeltumwandlungsmodells<br />

hat die Centralvereinigung<br />

Deutscher Wirtschaftsverbände<br />

für Handelsvermittlung <strong>und</strong> Vertrieb<br />

(<strong>CDH</strong>) e.V. mit dem Partner HDI-Gerling eine<br />

Vereinbarung über alle gesetzlich zugelassenen<br />

Modelle getroffen. Zusätzlich zur bishe-<br />

Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung 39<br />

rigen Unterstützungskasse gibt es jetzt alle<br />

der so genannten fünf „Durchführungswege“<br />

über die <strong>CDH</strong>. Ziel ist es, Handelsvermittlern<br />

von Seiten des Verbandes die neuen<br />

Möglichkeiten zu öffnen, damit sie selbst<br />

zu ihrem Recht kommen <strong>und</strong> ihre Pflichten<br />

gegenüber anderen möglichst reibungslos<br />

erfüllen können.<br />

Die fünf Durchführungswege unterscheiden<br />

sich in ihren steuerlichen <strong>und</strong> sozialversicherungsrechtlichen<br />

Bestimmungen sowie in<br />

der Art der Kapitalanlage. Neu sind vor<br />

allem die Pensionsfonds, die als fünfter<br />

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung<br />

neben Direktzusage, Unterstützungskasse,<br />

Pensionskasse <strong>und</strong> Direktversicherung<br />

eingeführt wurden. Speziell die<br />

Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung<br />

haben im neuen Betriebsrentengesetz an<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Attraktivität gewonnen.<br />

So sind alle Einzahlungen des Arbeitnehmers<br />

in die betriebliche Altersversorgung<br />

von Beginn an gesetzlich unverfallbar <strong>und</strong><br />

gegen eine mögliche Unternehmensinsolvenz<br />

geschützt. Die Einzahlungen bleiben<br />

also in jedem Fall erhalten. Auch wenn ab<br />

2009 für die Beiträge zu Entgeltumwandlungsmodellen<br />

– im übrigen ab dann auch<br />

für Direktversicherungen – Sozialabgaben<br />

anfallen, ist diese Form des kollektiven Sparens<br />

für Unternehmen <strong>und</strong> Beschäftigte besonders<br />

lukrativ <strong>und</strong> hat gegenüber privaten<br />

Maßnahmen im Alleingang einige Vorteile.<br />

Der Handelsvermittler als Arbeitgeber<br />

Handelsvermittler als Arbeitgeber sollten aus<br />

vielerlei Gründen selbst die Initiative für ein<br />

geeignetes Betriebsrentenmodell ergreifen.<br />

Die Durchführung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung<br />

wird durch Vereinbarung<br />

geregelt. Im Hinblick auf den Durchfüh-

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