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Versichern und versorgen - CDH

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• die Garage ordnungsgemäß verschlossen<br />

ist <strong>und</strong><br />

• das Fahrzeug ordnungsgemäß abgesperrt<br />

<strong>und</strong> die Fenster vollständig hochgekurbelt<br />

sind.<br />

Während der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis<br />

6.00 Uhr besteht für kurzfristige Aufenthalte<br />

(z. B. zum Zwecke des Einnehmens einer<br />

Mahlzeit <strong>und</strong> dergleichen) für die im abgeschlossenen<br />

Fahrzeug befindlichen versicherten<br />

Gegenstände Versicherungsschutz<br />

bis zur Dauer von zwei St<strong>und</strong>en.<br />

Bei längeren Aufenthalten ist das verschlossene<br />

Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzelgarage,<br />

einer verschlossenen Hotelgarage,<br />

in einem abgesperrten bzw. verschlossenen<br />

Hof oder auf einem durchgehend bewachten<br />

Parkplatz abzustellen.<br />

In Ausnahmefällen, z. B. wenn anlässlich<br />

eines Hotelaufenthaltes eine Garage nicht<br />

mehr verfügbar ist, besteht jedoch auch<br />

dann für die im abgeschlossenen Fahrzeug<br />

befindlichen versicherten Gegenstände<br />

Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug<br />

außerhalb der vorgenannten Unterkünfte<br />

abgestellt wird.<br />

Falls in Sammelgaragen auf Gr<strong>und</strong> polizeilicher<br />

Anordnung die Kraftfahrzeuge nicht<br />

verschlossen werden dürfen, beeinträchtigt<br />

dies den Versicherungsschutz nicht. Nach<br />

Möglichkeit sind die Schlüssel zu übergeben.<br />

Das Gleiche gilt für den Fall des Diebstahls<br />

des ganzen Fahrzeuges.<br />

Die Branchenlösung „Compact“ 29<br />

Unabhängig von den vorgenannten Bestimmungen<br />

haftet der Versicherer in jedem Falle<br />

jedoch nur, wenn der Versicherungsfall<br />

innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit<br />

eingetreten ist.<br />

Versicherungswert<br />

Über die versicherten Gegenstände ist ein<br />

Verzeichnis zu führen, aus dem der Einzel<strong>und</strong><br />

der Gesamtwert stets ersichtlich sein<br />

müssen. Die Versicherungssumme soll diesem<br />

Gesamtwert entsprechen.<br />

Anderweitige Versicherungen<br />

Sind die versicherten Gegenstände gegen<br />

einzelne Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl<br />

usw. anderweitig versichert, so gehen<br />

diese Versicherungen vor.<br />

Compact für Handelsvermittler ist ein Komplett-Angebot<br />

aus einer Hand – überversichern<br />

kann man sich jedoch nicht: Als<br />

ganzheitliche Lösung konzipiert, wird dieses<br />

Produkt gr<strong>und</strong>sätzlich als Gesamtpaket angeboten.<br />

Über vorhandene Versicherungen<br />

spannt HDI-Gerling den Compact-Schirm,<br />

füllt fehlenden Versicherungsschutz auf <strong>und</strong><br />

nimmt bestehende Versicherungen „in Zahlung“,<br />

bis die Verträge auslaufen. Durch<br />

diese „Umbrella-Deckung“ steht Compact<br />

auch Handelsvertretungen mit teilweise<br />

vorhandenem Versicherungsschutz zur Verfügung.<br />

Für den Handelsvermittler bedeutet das<br />

Verb<strong>und</strong>produkt effiziente Preisgestaltung<br />

bei der Prämie <strong>und</strong> vereinfachten internen<br />

Verwaltungsaufwand für die Betriebsversicherung.<br />

Die Beratung erfolgt durch einen<br />

HDI-Gerling Branchenexperten.

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