Versichern und versorgen - CDH
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• die Garage ordnungsgemäß verschlossen<br />
ist <strong>und</strong><br />
• das Fahrzeug ordnungsgemäß abgesperrt<br />
<strong>und</strong> die Fenster vollständig hochgekurbelt<br />
sind.<br />
Während der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis<br />
6.00 Uhr besteht für kurzfristige Aufenthalte<br />
(z. B. zum Zwecke des Einnehmens einer<br />
Mahlzeit <strong>und</strong> dergleichen) für die im abgeschlossenen<br />
Fahrzeug befindlichen versicherten<br />
Gegenstände Versicherungsschutz<br />
bis zur Dauer von zwei St<strong>und</strong>en.<br />
Bei längeren Aufenthalten ist das verschlossene<br />
Fahrzeug in einer abgeschlossenen Einzelgarage,<br />
einer verschlossenen Hotelgarage,<br />
in einem abgesperrten bzw. verschlossenen<br />
Hof oder auf einem durchgehend bewachten<br />
Parkplatz abzustellen.<br />
In Ausnahmefällen, z. B. wenn anlässlich<br />
eines Hotelaufenthaltes eine Garage nicht<br />
mehr verfügbar ist, besteht jedoch auch<br />
dann für die im abgeschlossenen Fahrzeug<br />
befindlichen versicherten Gegenstände<br />
Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug<br />
außerhalb der vorgenannten Unterkünfte<br />
abgestellt wird.<br />
Falls in Sammelgaragen auf Gr<strong>und</strong> polizeilicher<br />
Anordnung die Kraftfahrzeuge nicht<br />
verschlossen werden dürfen, beeinträchtigt<br />
dies den Versicherungsschutz nicht. Nach<br />
Möglichkeit sind die Schlüssel zu übergeben.<br />
Das Gleiche gilt für den Fall des Diebstahls<br />
des ganzen Fahrzeuges.<br />
Die Branchenlösung „Compact“ 29<br />
Unabhängig von den vorgenannten Bestimmungen<br />
haftet der Versicherer in jedem Falle<br />
jedoch nur, wenn der Versicherungsfall<br />
innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit<br />
eingetreten ist.<br />
Versicherungswert<br />
Über die versicherten Gegenstände ist ein<br />
Verzeichnis zu führen, aus dem der Einzel<strong>und</strong><br />
der Gesamtwert stets ersichtlich sein<br />
müssen. Die Versicherungssumme soll diesem<br />
Gesamtwert entsprechen.<br />
Anderweitige Versicherungen<br />
Sind die versicherten Gegenstände gegen<br />
einzelne Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl<br />
usw. anderweitig versichert, so gehen<br />
diese Versicherungen vor.<br />
Compact für Handelsvermittler ist ein Komplett-Angebot<br />
aus einer Hand – überversichern<br />
kann man sich jedoch nicht: Als<br />
ganzheitliche Lösung konzipiert, wird dieses<br />
Produkt gr<strong>und</strong>sätzlich als Gesamtpaket angeboten.<br />
Über vorhandene Versicherungen<br />
spannt HDI-Gerling den Compact-Schirm,<br />
füllt fehlenden Versicherungsschutz auf <strong>und</strong><br />
nimmt bestehende Versicherungen „in Zahlung“,<br />
bis die Verträge auslaufen. Durch<br />
diese „Umbrella-Deckung“ steht Compact<br />
auch Handelsvertretungen mit teilweise<br />
vorhandenem Versicherungsschutz zur Verfügung.<br />
Für den Handelsvermittler bedeutet das<br />
Verb<strong>und</strong>produkt effiziente Preisgestaltung<br />
bei der Prämie <strong>und</strong> vereinfachten internen<br />
Verwaltungsaufwand für die Betriebsversicherung.<br />
Die Beratung erfolgt durch einen<br />
HDI-Gerling Branchenexperten.