Versichern und versorgen - CDH
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22<br />
Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />
mensgründern von Kapitalgesellschaften.<br />
Zwar werden rückgedeckte, betriebliche<br />
Pensionszusagen erst nach Ablauf einer gewissen<br />
Wartezeit steuerlich anerkannt, doch<br />
besteht bei planmäßiger Gestaltung die<br />
Möglichkeit, private Versicherungsverträge<br />
zu einem späterem Zeitpunkt in den Betrieb<br />
zu transferieren. Steuerbegünstigte Direktversicherungen<br />
hingegen können unmittelbar<br />
nach Unternehmensgründung abgeschlossen<br />
werden.<br />
• Mitarbeiter: Auch gilt es, im Interesse der<br />
langfristigen Ertragslage die Arbeitskraft<br />
der Mitarbeiter eines Unternehmens zu<br />
sichern. Seit 01.01.2002 sind alle Arbeitgeber<br />
sogar verpflichtet, ihren Mitarbeitern<br />
einen Anspruch auf arbeitnehmerfinanzierte<br />
betriebliche Altersversorgung<br />
einzuräumen. Das heißt: Alle gesetzlich<br />
pflichtversicherten Angestellten haben<br />
das Recht auf Umwandlung von Arbeitsentgelt<br />
bis zu vier Prozent der jeweiligen<br />
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung zu Gunsten einer<br />
betrieblichen Rente. Der Arbeitgeber<br />
bzw. Unternehmensgründer kann jedoch<br />
den Gestaltungsrahmen als Durchführungsweg<br />
der betrieblichen Altersversorgung<br />
in seinem Unternehmen festlegen.<br />
Zur Option stehen Unterstützungskassen,<br />
Pensionsfonds, Pensionskassen oder<br />
Direktversicherungen. Um Unternehmen<br />
finanziell <strong>und</strong> administrativ bei der Realisierung<br />
ihrer Betriebsrentensysteme zu<br />
entlasten, besteht die Möglichkeit des<br />
Outsourcings auf HDI-Gerling (siehe hierzu<br />
Kapitel E2, Seite ??).<br />
Die <strong>CDH</strong> hat für alle Formen der Lebensversicherung<br />
mit HDI-Gerling ein Rahmenabkommen<br />
getroffen. Dieses ermöglicht<br />
allen <strong>CDH</strong>-Mitgliedern, deren<br />
Mitarbeitern <strong>und</strong> den Familienangehörigen<br />
Versicherungsschutz zu besonders<br />
günstigen Konditionen.<br />
• Partner/Kompagnon: Die Geschäftspartner<br />
oder Sozii sind die Schlüsselkräfte des<br />
Unternehmens. Neben ihrem Know-how<br />
<strong>und</strong> Unternehmergeist haben sie in aller<br />
Regel auch erhebliches Kapital in die Firma<br />
eingebracht. Unvorhersehbare Ereignisse<br />
<strong>und</strong> betriebsfremde Risiken wie<br />
Tod, Berufsunfähigkeit oder Krankheit<br />
eines Teilhabers können durch Ansprüche<br />
der Erben, erhöhte Personalkosten oder<br />
Rückzahlung der Geschäftseinlage zum<br />
finanziellen Ruin führen. Um die Existenz<br />
eines neu gegründeten Unternehmens<br />
nicht zu gefährden, sollte von Beginn an<br />
an eine Key-man- oder Teilhaber-Sicherung<br />
gedacht werden. Spezielle Versicherungslösungen<br />
gleichen diese Risikobereiche<br />
aus <strong>und</strong> decken den plötzlich<br />
entstehenden Kapitalbedarf.<br />
3.2 Absicherung der Haftung<br />
• Haftung für Betriebsstätte <strong>und</strong> Umwelt:<br />
Eine Haftpflichtversicherung ist ein<br />
„Muss“ für jedes Unternehmen. Hier<br />
geht es nicht nur um die Erfüllung berechtigter<br />
Ansprüche Dritter, sondern<br />
gegebenenfalls auch um die Abwehr<br />
unberechtigter Ansprüche. Es sollten die<br />
Risikobereiche Betriebsstätte <strong>und</strong> Umwelt<br />
bedacht werden. Auf Gr<strong>und</strong> der heutigen<br />
Rechtsprechung sind z. B. Personenschäden<br />
in der Größenordnung von mehreren<br />
Millionen Euro möglich. Die Deckungssumme<br />
sollte deshalb nicht unter fünf<br />
Millionen Euro liegen.<br />
• Produkthaftung nach Funktion in der Lieferantenkette:<br />
Produkthaftung bedeutet<br />
die Haftung für Folgeschäden an Sachen