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Versichern und versorgen - CDH

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22<br />

Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />

mensgründern von Kapitalgesellschaften.<br />

Zwar werden rückgedeckte, betriebliche<br />

Pensionszusagen erst nach Ablauf einer gewissen<br />

Wartezeit steuerlich anerkannt, doch<br />

besteht bei planmäßiger Gestaltung die<br />

Möglichkeit, private Versicherungsverträge<br />

zu einem späterem Zeitpunkt in den Betrieb<br />

zu transferieren. Steuerbegünstigte Direktversicherungen<br />

hingegen können unmittelbar<br />

nach Unternehmensgründung abgeschlossen<br />

werden.<br />

• Mitarbeiter: Auch gilt es, im Interesse der<br />

langfristigen Ertragslage die Arbeitskraft<br />

der Mitarbeiter eines Unternehmens zu<br />

sichern. Seit 01.01.2002 sind alle Arbeitgeber<br />

sogar verpflichtet, ihren Mitarbeitern<br />

einen Anspruch auf arbeitnehmerfinanzierte<br />

betriebliche Altersversorgung<br />

einzuräumen. Das heißt: Alle gesetzlich<br />

pflichtversicherten Angestellten haben<br />

das Recht auf Umwandlung von Arbeitsentgelt<br />

bis zu vier Prozent der jeweiligen<br />

Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zu Gunsten einer<br />

betrieblichen Rente. Der Arbeitgeber<br />

bzw. Unternehmensgründer kann jedoch<br />

den Gestaltungsrahmen als Durchführungsweg<br />

der betrieblichen Altersversorgung<br />

in seinem Unternehmen festlegen.<br />

Zur Option stehen Unterstützungskassen,<br />

Pensionsfonds, Pensionskassen oder<br />

Direktversicherungen. Um Unternehmen<br />

finanziell <strong>und</strong> administrativ bei der Realisierung<br />

ihrer Betriebsrentensysteme zu<br />

entlasten, besteht die Möglichkeit des<br />

Outsourcings auf HDI-Gerling (siehe hierzu<br />

Kapitel E2, Seite ??).<br />

Die <strong>CDH</strong> hat für alle Formen der Lebensversicherung<br />

mit HDI-Gerling ein Rahmenabkommen<br />

getroffen. Dieses ermöglicht<br />

allen <strong>CDH</strong>-Mitgliedern, deren<br />

Mitarbeitern <strong>und</strong> den Familienangehörigen<br />

Versicherungsschutz zu besonders<br />

günstigen Konditionen.<br />

• Partner/Kompagnon: Die Geschäftspartner<br />

oder Sozii sind die Schlüsselkräfte des<br />

Unternehmens. Neben ihrem Know-how<br />

<strong>und</strong> Unternehmergeist haben sie in aller<br />

Regel auch erhebliches Kapital in die Firma<br />

eingebracht. Unvorhersehbare Ereignisse<br />

<strong>und</strong> betriebsfremde Risiken wie<br />

Tod, Berufsunfähigkeit oder Krankheit<br />

eines Teilhabers können durch Ansprüche<br />

der Erben, erhöhte Personalkosten oder<br />

Rückzahlung der Geschäftseinlage zum<br />

finanziellen Ruin führen. Um die Existenz<br />

eines neu gegründeten Unternehmens<br />

nicht zu gefährden, sollte von Beginn an<br />

an eine Key-man- oder Teilhaber-Sicherung<br />

gedacht werden. Spezielle Versicherungslösungen<br />

gleichen diese Risikobereiche<br />

aus <strong>und</strong> decken den plötzlich<br />

entstehenden Kapitalbedarf.<br />

3.2 Absicherung der Haftung<br />

• Haftung für Betriebsstätte <strong>und</strong> Umwelt:<br />

Eine Haftpflichtversicherung ist ein<br />

„Muss“ für jedes Unternehmen. Hier<br />

geht es nicht nur um die Erfüllung berechtigter<br />

Ansprüche Dritter, sondern<br />

gegebenenfalls auch um die Abwehr<br />

unberechtigter Ansprüche. Es sollten die<br />

Risikobereiche Betriebsstätte <strong>und</strong> Umwelt<br />

bedacht werden. Auf Gr<strong>und</strong> der heutigen<br />

Rechtsprechung sind z. B. Personenschäden<br />

in der Größenordnung von mehreren<br />

Millionen Euro möglich. Die Deckungssumme<br />

sollte deshalb nicht unter fünf<br />

Millionen Euro liegen.<br />

• Produkthaftung nach Funktion in der Lieferantenkette:<br />

Produkthaftung bedeutet<br />

die Haftung für Folgeschäden an Sachen

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