Versichern und versorgen - CDH
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nahme wird 25 Prozent dieser monatlichen<br />
Bezugsgröße angesetzt. Der Beitragssatz<br />
betrug im Jahre 2006 6,5 Prozent,<br />
im Jahr 2007 4,2 Prozent.<br />
Daraus ergab sich für selbstständig Tätige<br />
im Jahr 2006 ein Beitrag in Höhe von<br />
39,81 Euro (West) <strong>und</strong> 33,56 Euro (Ost).<br />
Die zu beanspruchenden Leistungen im<br />
Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit<br />
durch eine in der Zukunft eintretende<br />
Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit<br />
bemisst sich in der Regel nach einem<br />
fiktiven Arbeitsentgelt, welches u. a. von<br />
der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen<br />
der Agentur für<br />
Arbeit in der Zukunft für den Arbeitslosen<br />
richten, <strong>und</strong> der für die Ausübung<br />
dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation.<br />
Insoweit hat die B<strong>und</strong>esagentur<br />
für Arbeit vier Qualifikationsstufen<br />
mit bestimmten Anspruchhöhen festgelegt.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie<br />
hierzu von der für Sie zuständigen Agentur<br />
für Arbeit.<br />
• Invalidität: Das lnvaliditätsrisiko kann<br />
durch den Abschluss einer Unfallversicherung<br />
abgesichert werden (siehe Seite ??).<br />
• Hinterbliebenenschutz/Altersversorgung:<br />
Hier steht für den Existenzgründer neben<br />
der eigenen Altersvorsorge die Absicherung<br />
der Familie für den Fall des Todes<br />
im Vordergr<strong>und</strong>. Am effektivsten kann<br />
dieses Risiko durch den Abschluss einer<br />
Risikoversicherung gelöst werden, wobei<br />
die Bedingungen der meisten deutschen<br />
Lebensversicherer eine „Umtauschmöglichkeit“<br />
ohne erneute Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />
in eine kapitalbildende Lebensversicherung<br />
innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre<br />
vorsehen. Alternativ hierzu<br />
Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers 21<br />
empfiehlt sich für den Unternehmensgründer<br />
eine Vertragsform, die zu Beginn<br />
einen besonders hohen Todesfallschutz<br />
bietet <strong>und</strong> eine relativ niedrige Erlebensfallsumme<br />
bei Vertragsbeginn vorsieht.<br />
Die Erlebensfallsumme kann dann einmalig<br />
oder schrittweise bis zur Todesfallsumme<br />
angehoben werden. Der junge<br />
Selbstständige hat dadurch den Vorteil,<br />
in der Gründungsphase sofortigen, besonders<br />
hohen Todesfallschutz zur Absicherung<br />
der Hinterbliebenen zu einer<br />
relativ geringen Prämie zu erhalten.<br />
Gleichzeitig kann er – je nach finanziellen<br />
Möglichkeiten – sukzessive eine eigenständige<br />
Altersversorgung aufbauen. Eine<br />
derartige Vertragsform kann auch durch<br />
eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(siehe oben) ergänzt werden, so<br />
dass auch dieses Risiko gesichert wäre.<br />
Eine weitere Variante bieten Versicherungsverträge,<br />
die in den ersten fünf Jahren nach<br />
Abschluss ein bis zu 50 Prozent reduziertes<br />
Prämienspektrum vorsehen. Vorteil: Bei vollem<br />
Versicherungsschutz im Todesfall baut<br />
sich von Beginn an Kapital zu Gunsten der<br />
Altersvorsorge auf, die Liquidität des Unternehmers<br />
wird jedoch gerade in den Gründungsjahren<br />
deutlich geringer belastet.<br />
Wichtig:<br />
Der Unternehmensgründer sollte berücksichtigen,<br />
dass er in Abhängigkeit der gewählten<br />
Gesellschaftsform auch die Möglichkeit<br />
hat, seine persönliche Altersvorsorge<br />
<strong>und</strong> Berufsunfähigkeitssicherung auf betrieblicher<br />
Ebene zu finanzieren. Insbesondere<br />
durch steuerliche Aspekte <strong>und</strong> Vergünstigungen<br />
lässt sich eine betriebliche Altersversorgung<br />
in der Regel effektiver gestalten<br />
als rein privat finanzierte Vorsorgeverträge.<br />
Offen steht dieser Weg allen Unterneh-