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Versichern und versorgen - CDH

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nahme wird 25 Prozent dieser monatlichen<br />

Bezugsgröße angesetzt. Der Beitragssatz<br />

betrug im Jahre 2006 6,5 Prozent,<br />

im Jahr 2007 4,2 Prozent.<br />

Daraus ergab sich für selbstständig Tätige<br />

im Jahr 2006 ein Beitrag in Höhe von<br />

39,81 Euro (West) <strong>und</strong> 33,56 Euro (Ost).<br />

Die zu beanspruchenden Leistungen im<br />

Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit<br />

durch eine in der Zukunft eintretende<br />

Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit<br />

bemisst sich in der Regel nach einem<br />

fiktiven Arbeitsentgelt, welches u. a. von<br />

der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen<br />

der Agentur für<br />

Arbeit in der Zukunft für den Arbeitslosen<br />

richten, <strong>und</strong> der für die Ausübung<br />

dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation.<br />

Insoweit hat die B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit vier Qualifikationsstufen<br />

mit bestimmten Anspruchhöhen festgelegt.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie<br />

hierzu von der für Sie zuständigen Agentur<br />

für Arbeit.<br />

• Invalidität: Das lnvaliditätsrisiko kann<br />

durch den Abschluss einer Unfallversicherung<br />

abgesichert werden (siehe Seite ??).<br />

• Hinterbliebenenschutz/Altersversorgung:<br />

Hier steht für den Existenzgründer neben<br />

der eigenen Altersvorsorge die Absicherung<br />

der Familie für den Fall des Todes<br />

im Vordergr<strong>und</strong>. Am effektivsten kann<br />

dieses Risiko durch den Abschluss einer<br />

Risikoversicherung gelöst werden, wobei<br />

die Bedingungen der meisten deutschen<br />

Lebensversicherer eine „Umtauschmöglichkeit“<br />

ohne erneute Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />

in eine kapitalbildende Lebensversicherung<br />

innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre<br />

vorsehen. Alternativ hierzu<br />

Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers 21<br />

empfiehlt sich für den Unternehmensgründer<br />

eine Vertragsform, die zu Beginn<br />

einen besonders hohen Todesfallschutz<br />

bietet <strong>und</strong> eine relativ niedrige Erlebensfallsumme<br />

bei Vertragsbeginn vorsieht.<br />

Die Erlebensfallsumme kann dann einmalig<br />

oder schrittweise bis zur Todesfallsumme<br />

angehoben werden. Der junge<br />

Selbstständige hat dadurch den Vorteil,<br />

in der Gründungsphase sofortigen, besonders<br />

hohen Todesfallschutz zur Absicherung<br />

der Hinterbliebenen zu einer<br />

relativ geringen Prämie zu erhalten.<br />

Gleichzeitig kann er – je nach finanziellen<br />

Möglichkeiten – sukzessive eine eigenständige<br />

Altersversorgung aufbauen. Eine<br />

derartige Vertragsform kann auch durch<br />

eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(siehe oben) ergänzt werden, so<br />

dass auch dieses Risiko gesichert wäre.<br />

Eine weitere Variante bieten Versicherungsverträge,<br />

die in den ersten fünf Jahren nach<br />

Abschluss ein bis zu 50 Prozent reduziertes<br />

Prämienspektrum vorsehen. Vorteil: Bei vollem<br />

Versicherungsschutz im Todesfall baut<br />

sich von Beginn an Kapital zu Gunsten der<br />

Altersvorsorge auf, die Liquidität des Unternehmers<br />

wird jedoch gerade in den Gründungsjahren<br />

deutlich geringer belastet.<br />

Wichtig:<br />

Der Unternehmensgründer sollte berücksichtigen,<br />

dass er in Abhängigkeit der gewählten<br />

Gesellschaftsform auch die Möglichkeit<br />

hat, seine persönliche Altersvorsorge<br />

<strong>und</strong> Berufsunfähigkeitssicherung auf betrieblicher<br />

Ebene zu finanzieren. Insbesondere<br />

durch steuerliche Aspekte <strong>und</strong> Vergünstigungen<br />

lässt sich eine betriebliche Altersversorgung<br />

in der Regel effektiver gestalten<br />

als rein privat finanzierte Vorsorgeverträge.<br />

Offen steht dieser Weg allen Unterneh-

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