Versichern und versorgen - CDH
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Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />
3.1.3. Sozialversicherungsrechtlicher Status<br />
von Gesellschafter-Geschäftsführern/<br />
Statusfeststellungsverfahren<br />
In Abhängigkeit der Gesellschaftsforum <strong>und</strong><br />
Gestaltung des eigenen Anstellungsvertrages,<br />
z. B. bei GmbHs, können sich für den<br />
als Geschäftsführer tätigen Unternehmer<br />
auch Ausnahmen mit gravierenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
Auswirkungen<br />
ergeben. In der Vergangenheit mussten geschäftsführende<br />
Gesellschafter von Kapitalgesellschaften<br />
immer wieder erfahren, dass<br />
Beitragszahlungen alleine keinen Rechtsanspruch<br />
auf Leistungen im Versorgungsfall<br />
begründen. Das monatlich im treuen Glauben<br />
der Versicherungspflicht Sozialbeiträge<br />
entrichtet werden, hieß noch nichts. Lag<br />
nämlich nach Ansicht der Kassen, Rentenversicherungsträger<br />
<strong>und</strong> der Agenturen für<br />
Arbeit kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />
vor, besteht auch keine<br />
Leistungsverpflichtung der Versicherungsträger.<br />
In der Vergangenheit nahmen die<br />
Träger der Rentenversicherung oder der<br />
Arbeitslosenversicherung eine eingehende<br />
Überprüfung der Versicherungspflicht nur<br />
auf Antrag oder erst im Leistungsfall vor.<br />
Nunmehr gilt für neu ab dem 1. Januar<br />
2005 angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
einer GmbH ebenfalls das im vorausgegangenen<br />
Abschnitt bereits dargestellte<br />
Statusfeststellungsverfahren. Durch die<br />
Angabe im Meldevordruck im hierfür vorbezeichneten<br />
Feld ist die zuständige Einzugsstelle<br />
verpflichtet, das Verfahren bei der<br />
Deutschen Rentenversicherung B<strong>und</strong> (DRB),<br />
vormals BfA, für eine umfassende Überprüfung<br />
des sozialversicherungsrechtlichen<br />
Status des neu angemeldeten Gesellschafter-Geschäftsführers<br />
einzuleiten.<br />
Wer sein Unternehmen als Gesellschafter<br />
Geschäftsführer leitet, hat stets eine Doppelfunktion<br />
im Betrieb. Zum einen die<br />
Stellung eines weisungsberechtigten Unternehmers<br />
der Gesellschaft. Zum anderen die<br />
eines Angestellten im Rahmen eines Dienstverhältnisses<br />
mit der GmbH. Im Mittelpunkt<br />
der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung<br />
steht somit die Frage, ob die Unternehmer-<br />
oder die Arbeitnehmereigenschaften<br />
überwiegen. Für die Bewertung, welchen<br />
Einfluss beteiligte Geschäftsführer auf die<br />
Geschicke des Unternehmens ausüben, gelten<br />
verschiedene Kriterien. Da die Rechtsprechung<br />
jedoch noch keine einheitlichen<br />
Direktiven gef<strong>und</strong>en hat, die den Versicherungsstatus<br />
für Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
eindeutig definieren, bedarf es der<br />
konkreten Betrachtung der Einzelumstände.<br />
Wesentliche Merkmale zur Beurteilung der<br />
persönlichen Abhängigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />
sind das Beteiligungsverhältnis<br />
<strong>und</strong> die Weisungsfreiheit.<br />
Hierzu werden die Ausgestaltung des Gesellschafts-<br />
<strong>und</strong> Anstellungsvertrages sowie<br />
die tatsächlichen Ausprägung der Beurteilungskriterien<br />
zur Feststellung von Sozialversicherungspflicht<br />
oder Sozialversicherungsfreiheit<br />
herangezogen.