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Versichern und versorgen - CDH

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Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />

3.1.3. Sozialversicherungsrechtlicher Status<br />

von Gesellschafter-Geschäftsführern/<br />

Statusfeststellungsverfahren<br />

In Abhängigkeit der Gesellschaftsforum <strong>und</strong><br />

Gestaltung des eigenen Anstellungsvertrages,<br />

z. B. bei GmbHs, können sich für den<br />

als Geschäftsführer tätigen Unternehmer<br />

auch Ausnahmen mit gravierenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

Auswirkungen<br />

ergeben. In der Vergangenheit mussten geschäftsführende<br />

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften<br />

immer wieder erfahren, dass<br />

Beitragszahlungen alleine keinen Rechtsanspruch<br />

auf Leistungen im Versorgungsfall<br />

begründen. Das monatlich im treuen Glauben<br />

der Versicherungspflicht Sozialbeiträge<br />

entrichtet werden, hieß noch nichts. Lag<br />

nämlich nach Ansicht der Kassen, Rentenversicherungsträger<br />

<strong>und</strong> der Agenturen für<br />

Arbeit kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />

vor, besteht auch keine<br />

Leistungsverpflichtung der Versicherungsträger.<br />

In der Vergangenheit nahmen die<br />

Träger der Rentenversicherung oder der<br />

Arbeitslosenversicherung eine eingehende<br />

Überprüfung der Versicherungspflicht nur<br />

auf Antrag oder erst im Leistungsfall vor.<br />

Nunmehr gilt für neu ab dem 1. Januar<br />

2005 angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

einer GmbH ebenfalls das im vorausgegangenen<br />

Abschnitt bereits dargestellte<br />

Statusfeststellungsverfahren. Durch die<br />

Angabe im Meldevordruck im hierfür vorbezeichneten<br />

Feld ist die zuständige Einzugsstelle<br />

verpflichtet, das Verfahren bei der<br />

Deutschen Rentenversicherung B<strong>und</strong> (DRB),<br />

vormals BfA, für eine umfassende Überprüfung<br />

des sozialversicherungsrechtlichen<br />

Status des neu angemeldeten Gesellschafter-Geschäftsführers<br />

einzuleiten.<br />

Wer sein Unternehmen als Gesellschafter<br />

Geschäftsführer leitet, hat stets eine Doppelfunktion<br />

im Betrieb. Zum einen die<br />

Stellung eines weisungsberechtigten Unternehmers<br />

der Gesellschaft. Zum anderen die<br />

eines Angestellten im Rahmen eines Dienstverhältnisses<br />

mit der GmbH. Im Mittelpunkt<br />

der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung<br />

steht somit die Frage, ob die Unternehmer-<br />

oder die Arbeitnehmereigenschaften<br />

überwiegen. Für die Bewertung, welchen<br />

Einfluss beteiligte Geschäftsführer auf die<br />

Geschicke des Unternehmens ausüben, gelten<br />

verschiedene Kriterien. Da die Rechtsprechung<br />

jedoch noch keine einheitlichen<br />

Direktiven gef<strong>und</strong>en hat, die den Versicherungsstatus<br />

für Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

eindeutig definieren, bedarf es der<br />

konkreten Betrachtung der Einzelumstände.<br />

Wesentliche Merkmale zur Beurteilung der<br />

persönlichen Abhängigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers<br />

sind das Beteiligungsverhältnis<br />

<strong>und</strong> die Weisungsfreiheit.<br />

Hierzu werden die Ausgestaltung des Gesellschafts-<br />

<strong>und</strong> Anstellungsvertrages sowie<br />

die tatsächlichen Ausprägung der Beurteilungskriterien<br />

zur Feststellung von Sozialversicherungspflicht<br />

oder Sozialversicherungsfreiheit<br />

herangezogen.

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