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03/2018

Fritz + Fränzi

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Erziehung & Schule<br />

Disziplin<br />

Der Sekundarschüler Urs stört den Unterricht immer<br />

wieder massiv und befolgt Anweisungen nicht. Die<br />

Eltern finden, die Lehrerin sei für das Verhalten ihres<br />

Sohnes im Unterricht zuständig.<br />

Pädagogische Überlegungen<br />

Eine ruhige und konzentrierte Lernatmosphäre ist<br />

bedeutsam für den Lernerfolg. Wenn Schülerinnen<br />

oder Schüler ein ruhiges Lernen verunmöglichen, so<br />

treffen Lehrpersonen die entsprechenden pädagogischen<br />

oder disziplinarischen Massnahmen und nehmen<br />

gegebenenfalls Kontakt mit den Eltern der Störenden<br />

auf. Schülerinnen und Schüler wissen, dass die<br />

Lehrpersonen und die Eltern gemeinsam am gleichen<br />

Strick ziehen, weil sich beide für den Lernerfolg einsetzen.<br />

Eine gemeinsam getragene Schulkultur unterstützt<br />

Kinder, Lehrpersonen und Eltern. Bei nicht lösbaren<br />

Konflikten sollte die Schulleitung bzw. eine Beratungsstelle<br />

beigezogen werden. An Anlässen für Eltern können<br />

lediglich generelle Probleme thematisiert werden.<br />

Juristische Überlegungen<br />

Die Lehrperson trägt die Verantwortung für das<br />

Klassen klima und sorgt dafür, dass sich alle Schülerinnen<br />

und Schüler wohl fühlen. Es gilt zwischen Erziehungs-<br />

und Disziplinarmassnahmen zu unterscheiden.<br />

Erstere liegen im Ermessen der Lehrperson und haben<br />

keinen Strafcharakter. Für die Anwendung von Disziplinarmassnahmen<br />

hat sich die Lehrperson an den in den<br />

Bildungsgesetzen zur Verfügung gestellten Strafenkatalog<br />

zu halten. Jede Strafe muss zudem verhältnismässig<br />

sein. Sowohl Geld- oder Kollektivstrafen als auch<br />

Kuchenbacken oder Ähnliches als Strafe sind verboten.<br />

Beschämungen und jede andere Art grausamer,<br />

unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder<br />

Bestrafung sind zu unterlassen. Teilgehalt der von der<br />

Verfassung garantierten persönlichen Freiheit ist die<br />

körperliche und physische Unversehrtheit.<br />

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