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Slavische Philologie - Archiv

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Iljinskij, Die Urkunde des bosnischen Banns Kulin. angez. von Resctar. 1 53<br />

niscli den Wortlaut des Eidschwures niederschreiben, den sie dem bosnisclien<br />

Banus abnehmen wollten. Da wir nichts davon wissen, daß Kulin ban je in<br />

Ragusa gewesen sei, so kann man ohne weiteres annehmen, daß ragnsanische<br />

Abgesandte mit dem lateinischen Texte des zu leistenden Eidschwures zum<br />

bosnischen Banus sich begaben, der den Eidschwur zunächst von seinem<br />

Kanzler Radoje ins Serbokroatische übersetzen ließ, dann den Eid nach diesem<br />

serbokroatischen Texte tatsächlich leistete, worauf Radoje die Beglaubigungsformel<br />

und das Datum hinzufügte.<br />

Auf diese Weise erklärt sich auf das einfachste auch das Verhältnis der<br />

beiden Texte zu einander:<br />

nicht der serbokroatische, sondern der lateinische<br />

Text bildet den Ausgangspunkt, ist das Original, das von Radoje, übersetzt<br />

wurde. Übrigens jetzt, da wir das Petersburger Exemplar in treuer Reproduktion<br />

vor Augen haben, wäre kaum daran zu zweifeln, denn es ist augenscheinlich,<br />

daß zuerst der lateinische Text geschrieben wurde, der genau soviel<br />

Platz einnimmt, als er braucht, um gleichmäßig geschrieben zu werden,<br />

woran unmittelbar der serbokroatische Text sich anschließt; man hat also<br />

nicht etwa einen freien Raum gelassen, um die später zu verfertigende<br />

lateinische<br />

Übersetzung einzufügen, sondern man hat sogleich mit der Niederschrift<br />

des lateinischen Textes angefangen. Übrigens, warum hätte man gerade<br />

der Übersetzung den ersten Platz eingeräumt?<br />

Zum Schlüsse möchte ich noch einige Worte über die beiden Wiener<br />

Exemplare der Urkunde sagen. Miklosich erwähnt sie (Monumenta S. 2) mit<br />

den Worten: »duo apographa vetustissima, quorum alternm inennte saeculo<br />

XIII. factum est«, und hat den serbokroatischen Text der Urkunde nach der<br />

älteren Wiener Abschrift herausgegeben. Ob letztere wirklich dem Anfange<br />

des XIII. Jahrh. angehört, mag dahingestellt sein: die slavische Schrift macht<br />

auf mich eher den Eindruck der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. Der serbokroatische<br />

Text folgt auch hier — auf einem engen Pergamentstreifen — unmittelbar<br />

dem lateinischen und ist — wie erwähnt — wohl von anderer Hand.<br />

gewiß mit verschiedener Tinte geschrieben, was wohl so zu erklären ist, daß<br />

die doppelsprachige Urkunde in der ragusanischen Kanzlei von zwei verschiedenen<br />

Schreibern abgeschrieben wurde (einem »lateinischen« und einem »slavischen«),<br />

von welchen ein jeder seine eigene Tinte hatte (weil in älterer Zeit<br />

ein jeder Schreiber sich selbst seine Tinte zubereitete !). Der serbokroatische<br />

Text ist bei Miklosich vollkommen richtig herausgegeben, nur wurden — wie<br />

immer bei Miklosich — die Abkürzungen aufgelöst ; der lateinische Text entspricht,<br />

wenn man von den zum Teil auf andere Weise bezeichneten Abkürzungen<br />

absieht — genau dem Texte des Originals ; die einzigen Abweichungen<br />

sind: Zeile I (bei Iljinskij) ban (für hmi), Z. II loj'enc (für bos7ie), Z.VI mercantef<br />

(für 7noerca?ifes), Z. XII adiuitet (für adjuet).<br />

Verschieden ist das äußere Aussehen der jüngeren Abschrift:<br />

der lateinische<br />

Text ist gedrängt im obersten Teile des engen Pergamentstreifens geschrieben,<br />

worauf zehn linierte leere Zeilen ihn vom serbokroatischen Text<br />

trennen. Der lateinische Text bietet auch hier nur wenige unbedeutende Abweichungen:<br />

Z. I ban, Z.VI mercantef, Z. IX apä' (für ajud), Z. XII adiuuJ<br />

sowie h[aec]\s[an)c{t]a d[omin)i .111] eua[n)g[e)lja.

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