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INFO - März 2018

Das beliebte Magazin für Pforzheim und die Region. Seit über 30 Jahren erscheinen wir pünktlich zum Ersten jeden Monats und versorgen unsere Leser mit interessanten Inhalten. Im Fokus steht dabei unser umfangreicher Veranstaltungskalender mit vielen Terminen zu Events, Ausstellungen und Sport in Pforzheim, dem Enzkreis und darüber hinaus.

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AUTO ▪ MÄRZ <strong>2018</strong><br />

!<br />

RechtsTIPP im <strong>März</strong><br />

Fallstricke beim Autokauf<br />

Darauf sollten Sie achten...<br />

Gibt es ein Rückgaberecht beim Autokauf bei<br />

Nichtgefallen von einem Autohändler?<br />

Diese Regelung, wie sie bei Fernabsatzverträgen<br />

gilt, ist beim Autokauf nicht anwendbar. Es müssen<br />

verschiedene Bedingungen beim Rücktritt vom<br />

Autokauf erfüllt sein. Dazu gehört das Vorliegen<br />

eines erheblichen Defekts. In einem solchen Fall ist<br />

der Rücktritt vom Kaufvertrag sofort möglich. Ein<br />

Defekt ist dann erheblich, wenn eine Beseitigung<br />

für den Käufer einen großen Aufwand darstellt<br />

und der Gebrauch des Pkw dadurch eingeschränkt<br />

ist. Oftmals wird bei Rechtsstreitigkeiten dann ein<br />

Sachverständiger vom Gericht herangezogen, der<br />

dann die Erheblichkeit des Mangels beurteilt. Dabei<br />

macht sich der Sachverständige dann ein Gesamtbild<br />

des Pkw; Allgemeinzustand, Laufleistung usw..<br />

Der Defekt des Autoradios wird aber nicht als erheblich<br />

eingestuft werden. Als Anhaltspunkt hat der<br />

BGH folgende Definition versucht: Ein Mangel ist<br />

dann erheblich, wenn bei einer umfassenden Interessenabwägung<br />

des Einzelfalls die Beseitigung der<br />

Kosten in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises<br />

übersteigen. In einem solchen Fall kann das Rückgaberecht<br />

für Gebrauchtwagen genutzt werden.<br />

Allerdings ist auch entscheidend, wann der Mangel<br />

aufgetreten ist. Um das Rückgaberecht des Gebrauchtwagens<br />

zu gewährleisten, muss der Defekt<br />

bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. bei Abschluss<br />

des Kaufvertrages vorgelegen haben. Der<br />

Käufer hat aber auch die Möglichkeit, anstatt sein<br />

Rückgaberecht zu nutzen den Kaufpreis zu mindern.<br />

Wie hoch der Minderungsbetrag dann ausfällt<br />

legt zumeist ein Gutachter fest. Wichtig bei der<br />

Minderung ist die Tatsache, dass bei solchen Defekten<br />

nicht die Bagatellgrenze von fünf Prozent des<br />

Kaufpreises greift.<br />

Gibt es ein Rückgaberecht bei einem Privatkauf?<br />

Im Gegensatz zum gewerblichen Autoverkäufer<br />

kann er private Verkäufer einen Haftungsausschluss<br />

in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Diesen Haftungsausschluss<br />

erkauft sich der Käufer zumeist mit<br />

einem geringeren<br />

Preis. In solchen<br />

Rechtsanwaltskanzlei Wenz<br />

Fällen haftet der<br />

Verkäufer dann nicht für Schäden am Fahrzeug,<br />

welche bereits beim Kauf bestanden haben. In solchen<br />

Fällen hat der Käufer nicht das Recht das Auto<br />

zurückzugeben. Ein Nachbesserungsrecht hat der<br />

Käufer in solchen Konstellationen auch nicht – es<br />

sei denn, dass der Privatverkäufer die Gewähr für<br />

das Vorhandensein einer gewissen Eigenschaft des<br />

Fahrzeugs beim Kaufvertragsabschluss übernommen<br />

hat. Für das Rückgaberecht ist demzufolge entscheidend,<br />

was im Vertrag festgehalten worden ist.<br />

Gibt es ein Rücktrittsrecht<br />

vom Autokauf im Internet?<br />

Dabei muss man drei Fallkonstellationen unterscheiden:<br />

Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor,<br />

wenn der Käufer direkt per Mausklick das Auto<br />

kauft, und der Betreiber des Internetauftritts und<br />

der Verkäufer identisch sind. In diesen Fällen profitieren<br />

die Käufer nach § 355 BGB von dem vierzehntätigen<br />

Widerrufsrecht beim Autokauf. Dies<br />

gilt aber nur beim einem Privatkauf bei einem Händler.<br />

Bei einem Kauf unter Privatleuten gilt dieses<br />

Widerrufsrecht auch nicht.<br />

Man kommt schnell in eine missliche Lage beim Autokauf.<br />

Lassen Sie sich daher am besten vor dem<br />

Kauf von einem Anwalt beraten; so können viele<br />

Probleme und damit einhergehende Kosten vermieden<br />

werden.<br />

Für Fragen stehen wir gerne unter 07231 4290700<br />

zur Verfügung.<br />

Rechtsberatung von<br />

WSK Anwälte<br />

Rechtsanwaltskanzlei Wenz<br />

Carsten Wenz<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

info@wsk-anwalt.de<br />

<strong>INFO</strong>-MAGAZIN<br />

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