Statut der CDU Deutschlands
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o<strong>der</strong> vorschlagsberechtigte Min<strong>der</strong>heit o<strong>der</strong> für die bei Wahlen und Abstimmungen<br />
erfor<strong>der</strong>liche Mehrheit mindestens ein bestimmter Bruchteil<br />
<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des jeweiligen Parteiorgans o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anwesenden<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zu besetzenden<br />
Plätze erreicht wird, so richtet sich die Ermittlung des dem<br />
Bruchteil entsprechenden Quorums o<strong>der</strong> Ergebnisses nach den allgemeinen<br />
mathematischen Abrundungs- und Aufrundungsregeln. Daher sind<br />
Bruchteile hinter ganzen Zahlen dann abzurunden, wenn sie den Wert von<br />
0,5 (die Hälfte) einer ganzen Zahl nicht erreichen; sonst sind sie zur nächsten<br />
ganzen Zahl aufzurunden.<br />
(3) Zu einer Stichwahl stehen jeweils soviel <strong>der</strong> nichtgewählten Kandidaten<br />
mit den nächstniedrigeren Stimmenzahlen zur Wahl an, wie sie dem Eineinhalbfachen<br />
<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> noch nicht besetzten Sitze im Präsidium bzw. Bundesvorstand<br />
entsprechen. Entfallen hierbei auf die letzte Stelle <strong>der</strong> Reihenfolge<br />
nach Stimmenzahlen zwei o<strong>der</strong> mehrere Kandidaten mit gleichvielen<br />
Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in die Stichwahl einbezogen.<br />
(4) Erhalten mehr Kandidaten die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen gültigen<br />
Stimmen als noch Sitze im Präsidium o<strong>der</strong> Bundesvorstand zu vergeben<br />
sind, so sind die Kandidaten mit den höheren Stimmenzahlen in <strong>der</strong> Reihenfolge<br />
nach Stimmenzahlen gewählt.<br />
(5) Kandidatenvorschläge für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Bundesvorstandes<br />
können nur schriftlich gemacht werden. Die Kandidatenvorschläge<br />
müssen beim Parteitagspräsidenten abgegeben werden.<br />
(6) Meldefristen für Kandidatenvorschläge für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag auf Vorschlag des Tagungspräsidiums<br />
beschlossen werden.<br />
§ 13 (Rechte des Tagungspräsidiums)<br />
Der amtierende Präsident för<strong>der</strong>t die Arbeiten des Bundesparteitages und<br />
wahrt die Ordnung. Ihm steht das Hausrecht im Sitzungssaal zu. Er eröffnet,<br />
leitet, unterbricht und schließt die Sitzung. Das Tagungspräsidium hat beratende<br />
Stimme in allen Gremien <strong>der</strong> Tagung.<br />
§ 14 (Wortmeldungen und Schluss <strong>der</strong> Beratungen)<br />
(1) Der amtierende Präsident ruft die Punkte <strong>der</strong> Tagesordnung auf und erteilt<br />
das Wort in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Meldungen. Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Bundesvorstandes und <strong>der</strong> Antragskommission ist das Wort auch<br />
außerhalb <strong>der</strong> Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft o<strong>der</strong><br />
meldet sich niemand zu Wort, so erklärt <strong>der</strong> amtierende Präsident die Beratung<br />
für geschlossen.<br />
(2) Wortmeldungen erfolgen schriftlich unter Angabe des Themas und sind<br />
in die Rednerliste aufzunehmen.<br />
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