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Statut der CDU Deutschlands

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o<strong>der</strong> vorschlagsberechtigte Min<strong>der</strong>heit o<strong>der</strong> für die bei Wahlen und Abstimmungen<br />

erfor<strong>der</strong>liche Mehrheit mindestens ein bestimmter Bruchteil<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des jeweiligen Parteiorgans o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anwesenden<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zu besetzenden<br />

Plätze erreicht wird, so richtet sich die Ermittlung des dem<br />

Bruchteil entsprechenden Quorums o<strong>der</strong> Ergebnisses nach den allgemeinen<br />

mathematischen Abrundungs- und Aufrundungsregeln. Daher sind<br />

Bruchteile hinter ganzen Zahlen dann abzurunden, wenn sie den Wert von<br />

0,5 (die Hälfte) einer ganzen Zahl nicht erreichen; sonst sind sie zur nächsten<br />

ganzen Zahl aufzurunden.<br />

(3) Zu einer Stichwahl stehen jeweils soviel <strong>der</strong> nichtgewählten Kandidaten<br />

mit den nächstniedrigeren Stimmenzahlen zur Wahl an, wie sie dem Eineinhalbfachen<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> noch nicht besetzten Sitze im Präsidium bzw. Bundesvorstand<br />

entsprechen. Entfallen hierbei auf die letzte Stelle <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

nach Stimmenzahlen zwei o<strong>der</strong> mehrere Kandidaten mit gleichvielen<br />

Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in die Stichwahl einbezogen.<br />

(4) Erhalten mehr Kandidaten die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen gültigen<br />

Stimmen als noch Sitze im Präsidium o<strong>der</strong> Bundesvorstand zu vergeben<br />

sind, so sind die Kandidaten mit den höheren Stimmenzahlen in <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

nach Stimmenzahlen gewählt.<br />

(5) Kandidatenvorschläge für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Bundesvorstandes<br />

können nur schriftlich gemacht werden. Die Kandidatenvorschläge<br />

müssen beim Parteitagspräsidenten abgegeben werden.<br />

(6) Meldefristen für Kandidatenvorschläge für die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag auf Vorschlag des Tagungspräsidiums<br />

beschlossen werden.<br />

§ 13 (Rechte des Tagungspräsidiums)<br />

Der amtierende Präsident för<strong>der</strong>t die Arbeiten des Bundesparteitages und<br />

wahrt die Ordnung. Ihm steht das Hausrecht im Sitzungssaal zu. Er eröffnet,<br />

leitet, unterbricht und schließt die Sitzung. Das Tagungspräsidium hat beratende<br />

Stimme in allen Gremien <strong>der</strong> Tagung.<br />

§ 14 (Wortmeldungen und Schluss <strong>der</strong> Beratungen)<br />

(1) Der amtierende Präsident ruft die Punkte <strong>der</strong> Tagesordnung auf und erteilt<br />

das Wort in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Meldungen. Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Bundesvorstandes und <strong>der</strong> Antragskommission ist das Wort auch<br />

außerhalb <strong>der</strong> Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft o<strong>der</strong><br />

meldet sich niemand zu Wort, so erklärt <strong>der</strong> amtierende Präsident die Beratung<br />

für geschlossen.<br />

(2) Wortmeldungen erfolgen schriftlich unter Angabe des Themas und sind<br />

in die Rednerliste aufzunehmen.<br />

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