Statut der CDU Deutschlands
Statut der CDU Deutschlands
Statut der CDU Deutschlands
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(3) Anträge des Bundesvorstandes sollen in <strong>der</strong> Regel den <strong>CDU</strong>-Landes-,<br />
Bezirks- und Kreisverbänden sowie den Vereinigungen auf Bundesebene<br />
mindestens zwei Monate vor Beginn des Bundesparteitages zugesandt<br />
werden.<br />
§ 6 (Antragsrechte)<br />
(1) Antragsberechtigt zum Bundesparteitag sind:<br />
1. <strong>der</strong> Bundesvorstand <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>,<br />
2. <strong>der</strong> Bundesausschuss <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>,<br />
3. die jeweiligen Vorstände <strong>der</strong> Bundesvereinigungen,<br />
4. die jeweiligen Vorstände <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>-Landesverbände,<br />
5. die jeweiligen Vorstände <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>-Bezirks- und Kreisverbände sowie<br />
<strong>der</strong> <strong>CDU</strong>-Auslandsverbände,<br />
6. die Bundesfachausschüsse <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> zu den jeweiligen Leitthemen<br />
eines Parteitages und <strong>der</strong> Bundesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises<br />
<strong>der</strong> <strong>CDU</strong>/CSU (EAK).<br />
(2) Sachanträge auf dem Bundesparteitag können nur von mindestens<br />
30 stimmberechtigten Delegierten eingebracht werden. Die Anträge sind<br />
handschriftlich von den Antragstellern zu unterzeichnen und beim Sekretariat<br />
des Tagungspräsidiums einzureichen. Antragsformulare liegen im Tagungsbüro<br />
aus.<br />
(3) Geschäftsordnungsanträge auf dem Bundesparteitag können mündlich<br />
stellen:<br />
1. je<strong>der</strong> stimmberechtigte Delegierte,<br />
2. die Antragskommission,<br />
3. <strong>der</strong> Bundesvorstand.<br />
§ 7 (Öffentlichkeit und <strong>der</strong>en Ausschluss)<br />
Der Bundesparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem<br />
Zehntel <strong>der</strong> stimmberechtigten Delegierten o<strong>der</strong> auf Antrag des Bundesvorstandes<br />
können mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen gültigen Stimmen<br />
Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.<br />
§ 8 (Eröffnung, Wahl des Tagungspräsidiums)<br />
(1) Den Bundesparteitag eröffnet <strong>der</strong> Parteivorsitzende, im Verhin<strong>der</strong>ungsfalle<br />
<strong>der</strong> Generalsekretär.<br />
(2) Vor Eintritt in die Tagesordnung wird vom Bundesparteitag ein Tagungspräsidium<br />
gewählt. Umfang und Zusammensetzung des Tagungspräsidiums<br />
bestimmt <strong>der</strong> Bundesparteitag selbst. Die Wahl des Tagungspräsidiums<br />
erfolgt, wenn sich auf Befragen kein Wi<strong>der</strong>spruch erhebt, durch<br />
Handzeichen.<br />
65