Statut der CDU Deutschlands
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5. rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen über Auslegung und Anwendung<br />
<strong>der</strong> Satzung des Kreisverbandes,<br />
6. rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen dem Kreisverband und<br />
Kreisvereinigungen sowie zwischen Kreisvereinigungen untereinan<strong>der</strong>,<br />
7. Wi<strong>der</strong>sprüche von Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden<br />
und Vereinigungen gegen Ordnungsmaßnahmen des<br />
Kreisverbandes gegenüber Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden<br />
o<strong>der</strong> Vereinigungen o<strong>der</strong> gegen Amtsenthebung<br />
ihrer Organe (§ 16 Parteiengesetz),<br />
8. Anfechtung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes,<br />
9. rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen, die we<strong>der</strong> zur Zuständigkeit <strong>der</strong><br />
Landesparteigerichte noch zur Zuständigkeit des Bundesparteigerichts<br />
gehören.<br />
§ 12 (Schlichtung in beson<strong>der</strong>en Fällen)<br />
Die Kreisparteigerichte können auch rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n schlichten, die aus ihrer parteipolitischen Betätigung entstanden<br />
sind, sofern sie das Parteiinteresse in erheblichem Umfang berühren.<br />
§ 13 (Zuständigkeiten <strong>der</strong> Landesparteigerichte)<br />
(1) Die Landesparteigerichte sind zur Entscheidung in erster Instanz zuständig<br />
in folgenden Fällen:<br />
1. Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n des Bundes- o<strong>der</strong> Landesvorstandes sowie<br />
von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und <strong>der</strong> Landtage<br />
(Bürgerschaften) aus <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>,<br />
2. Wi<strong>der</strong>sprüche von Mitglie<strong>der</strong>n des Bundes- o<strong>der</strong> Landesvorstandes<br />
sowie von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und <strong>der</strong><br />
Landtage (Bürgerschaften) gegen die vorläufige Untersagung <strong>der</strong><br />
Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bis zur rechtskräftigen Entscheidung<br />
<strong>der</strong> zuständigen Parteigerichte in Ausschlussfällen,<br />
3. Wi<strong>der</strong>sprüche von Mitglie<strong>der</strong>n des Landesvorstandes gegen Ordnungsmaßnahmen,<br />
die <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong> Bundesvorstand gegen<br />
sie verhängt hat,<br />
4. Rehabilitationsverfahren auf Antrag eines Mitglieds des Landeso<strong>der</strong><br />
Bundesvorstandes gegen sich selbst, wenn ihm von an<strong>der</strong>en<br />
Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Vorwurf parteischädigenden o<strong>der</strong> ehrenrührigen<br />
Verhaltens gemacht worden ist,<br />
5. Wi<strong>der</strong>sprüche gegen Ordnungsmaßnahmen eines Landes- o<strong>der</strong> des<br />
Bundesvorstandes,<br />
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