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Statut der CDU Deutschlands

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5. rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen über Auslegung und Anwendung<br />

<strong>der</strong> Satzung des Kreisverbandes,<br />

6. rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen dem Kreisverband und<br />

Kreisvereinigungen sowie zwischen Kreisvereinigungen untereinan<strong>der</strong>,<br />

7. Wi<strong>der</strong>sprüche von Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden<br />

und Vereinigungen gegen Ordnungsmaßnahmen des<br />

Kreisverbandes gegenüber Stadt-/Gemeindeverbänden bzw. Stadtbezirksverbänden<br />

o<strong>der</strong> Vereinigungen o<strong>der</strong> gegen Amtsenthebung<br />

ihrer Organe (§ 16 Parteiengesetz),<br />

8. Anfechtung von Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes,<br />

9. rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen, die we<strong>der</strong> zur Zuständigkeit <strong>der</strong><br />

Landesparteigerichte noch zur Zuständigkeit des Bundesparteigerichts<br />

gehören.<br />

§ 12 (Schlichtung in beson<strong>der</strong>en Fällen)<br />

Die Kreisparteigerichte können auch rechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n schlichten, die aus ihrer parteipolitischen Betätigung entstanden<br />

sind, sofern sie das Parteiinteresse in erheblichem Umfang berühren.<br />

§ 13 (Zuständigkeiten <strong>der</strong> Landesparteigerichte)<br />

(1) Die Landesparteigerichte sind zur Entscheidung in erster Instanz zuständig<br />

in folgenden Fällen:<br />

1. Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n des Bundes- o<strong>der</strong> Landesvorstandes sowie<br />

von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und <strong>der</strong> Landtage<br />

(Bürgerschaften) aus <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>,<br />

2. Wi<strong>der</strong>sprüche von Mitglie<strong>der</strong>n des Bundes- o<strong>der</strong> Landesvorstandes<br />

sowie von Abgeordneten des Deutschen Bundestages und <strong>der</strong><br />

Landtage (Bürgerschaften) gegen die vorläufige Untersagung <strong>der</strong><br />

Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bis zur rechtskräftigen Entscheidung<br />

<strong>der</strong> zuständigen Parteigerichte in Ausschlussfällen,<br />

3. Wi<strong>der</strong>sprüche von Mitglie<strong>der</strong>n des Landesvorstandes gegen Ordnungsmaßnahmen,<br />

die <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong> Bundesvorstand gegen<br />

sie verhängt hat,<br />

4. Rehabilitationsverfahren auf Antrag eines Mitglieds des Landeso<strong>der</strong><br />

Bundesvorstandes gegen sich selbst, wenn ihm von an<strong>der</strong>en<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Vorwurf parteischädigenden o<strong>der</strong> ehrenrührigen<br />

Verhaltens gemacht worden ist,<br />

5. Wi<strong>der</strong>sprüche gegen Ordnungsmaßnahmen eines Landes- o<strong>der</strong> des<br />

Bundesvorstandes,<br />

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