Statut der CDU Deutschlands
Statut der CDU Deutschlands Statut der CDU Deutschlands
CDU Deutschlands mit Ablauf des 6. November 1992 endet (§ 6 Abs. 1 Satz 2 der Parteigerichtsordnung der CDU). 7. Der 38. Bundesparteitag beauftragt den neuen, vom 1. Parteitag der CDU Deutschlands gewählten Bundesvorstand der CDU Deutschlands, baldmöglichst auch eine Kommission zu berufen, die die Organisationsund Finanzstruktur und das Satzungsrecht der CDU in ganz Deutschland überprüft sowie dem Bundesvorstand Vorschläge für etwaige Änderungen macht. Über die entsprechenden Anträge des Bundesvorstandes hat der Bundesparteitag bis spätestens 31. Dezember 1992 zu beraten und rechtsverbindlich zu beschließen. Gegenstand der Überprüfung, Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung sind insbesondere auch die künftige Zusammensetzung der CDU-Bundespartei-Organe sowie die bisherigen Regelungen über die Exil-CDU.*) *) Teilweise erledigt durch satzungsändernde Beschlüsse des 3. Parteitages vom 25.-28.10.1992 in Düsseldorf. 27
Finanz- und Beitragsordnung (FBO) Inhaltsübersicht § 1 Ausgabendeckung § 2 Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung § 3 Rechenschaftsbericht § 4 Anzeigepflicht bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht § 5 Spenden § 6 Spendenrichtlinien § 7 Unentgeltliche Sach-, Werk- und Dienstleistungen § 8 Behandlung von Sach-, Werk- und Dienstleistungen § 9 Mitgliedsbeiträge § 10 Sonderbeiträge § 11 Aufnahmegebühren § 12 Öffentliche Sammlungen § 13 Parteiinterner Finanzausgleich § 14 Abführung von Beitragsanteilen § 15 Umlagen § 16 Hausverein § 17 Wirtschaftsbetriebe § 18 Vermögensträger nachgeordneter Organisationen § 19 Finanzielle Geschäfte der Bundespartei § 20 Bundesschatzmeister § 21 Finanzbeauftragter der Bundespartei § 22 Revisionsbeauftragter § 23 Bundesfinanzkommission § 24 Rechnungsprüfer § 25 Etatbeschlüsse § 26 Etat der Bundesgeschäftsstelle § 27 Rechnungslegung § 28 Abschlussprüfung § 29 Unterrichtungsrechte § 30 Widerspruchsfreie Finanz- und Beitragsordnungen § 31 Inkrafttreten 28
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<strong>CDU</strong> <strong>Deutschlands</strong> mit Ablauf des 6. November 1992 endet (§ 6 Abs. 1<br />
Satz 2 <strong>der</strong> Parteigerichtsordnung <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>).<br />
7. Der 38. Bundesparteitag beauftragt den neuen, vom 1. Parteitag <strong>der</strong><br />
<strong>CDU</strong> <strong>Deutschlands</strong> gewählten Bundesvorstand <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> <strong>Deutschlands</strong>,<br />
baldmöglichst auch eine Kommission zu berufen, die die Organisationsund<br />
Finanzstruktur und das Satzungsrecht <strong>der</strong> <strong>CDU</strong> in ganz Deutschland<br />
überprüft sowie dem Bundesvorstand Vorschläge für etwaige Än<strong>der</strong>ungen<br />
macht. Über die entsprechenden Anträge des Bundesvorstandes<br />
hat <strong>der</strong> Bundesparteitag bis spätestens 31. Dezember 1992 zu beraten<br />
und rechtsverbindlich zu beschließen. Gegenstand <strong>der</strong> Überprüfung, Antragstellung,<br />
Beratung und Beschlussfassung sind insbeson<strong>der</strong>e auch<br />
die künftige Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>CDU</strong>-Bundespartei-Organe sowie<br />
die bisherigen Regelungen über die Exil-<strong>CDU</strong>.*)<br />
*) Teilweise erledigt durch satzungsän<strong>der</strong>nde Beschlüsse des<br />
3. Parteitages vom 25.-28.10.1992 in Düsseldorf.<br />
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