casanostra 117 - Februar 2013
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service__RATGEBER_15<br />
Foto_sth<br />
Beschlussfassung in der<br />
Versammlung der Stockwerkeigentümer<br />
__Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer<br />
(StWE) an ihren Versammlungen<br />
die Beschlüsse korrekt fasst. Trotzdem enthält das<br />
ZGB dazu sehr wenige Regelungen und behilft sich<br />
mit einem Verweis auf das Vereinsrecht (Artikel<br />
712m Absatz 2 ZGB). Weitergehende Bestimmungen<br />
kann das StWE-Reglement enthalten.<br />
Eine erste Voraussetzung für korrekte Beschlüsse<br />
ist, dass die Versammlung überhaupt beschlussfähig<br />
ist und der Antrag ordnungsgemäss traktandiert<br />
worden ist. Der Antragsteller erläutert sodann<br />
den Antrag, anschliessend kann darüber diskutiert<br />
werden. Um spätere Dispute über den Inhalt des Beschlusses<br />
zu vermeiden, sollte der Antrag klar ausformuliert<br />
sein. Die Verwaltung gibt bekannt, welches<br />
Quorum das Gesetz respektive das Reglement<br />
verlangt, damit ein Beschluss als angenommen gilt.<br />
Je nach Gegenstand kann das ein einfaches Mehr,<br />
ein qualifiziertes Mehr oder Einstimmigkeit sein.<br />
Nach der Abstimmung wird das Ergebnis bekannt<br />
gegeben, damit wird der Beschluss rechtsgültig.<br />
Die Beschlüsse sind zu protokollieren, das Protokoll<br />
ist den einzelnen Stockwerkeigentümern zuzustellen.<br />
Mit dem Empfang beginnt für die Abwesenden<br />
die Anfechtungsfrist. Erst dann ist der Beschluss<br />
auch rechtskräftig.<br />
Protokollfehler oder -mängel sind von jener Person<br />
zu beweisen, die solche Mängel behauptet. Versammlungsbeschlüsse<br />
können beim Richter innert<br />
Monatsfrist seit Kenntnisnahme angefochten werden.<br />
Oft wird eine «Liste der Versammlungsbeschlüsse»<br />
angefertigt, die jedoch keine Rechtskraft<br />
hat. Sie erleichtert jedoch die Verwaltungstätigkeit<br />
und vermittelt neu eintretenden StWE wichtige Informationen<br />
in konzentrierter Form.__<br />
Text_Hansueli Füllemann, Beraterteam Hausverein Zürich<br />
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<strong>casanostra</strong>_<strong>117</strong>/<strong>2013</strong>