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casanostra 117 - Februar 2013

Nun wohnen acht am selben Ort | Verdichten: Enormes Potenzial | Neuerungen Beratungsangebot | Hauseingang | Haustechnik: Tipps gegen Schimmelpilz | Ratgeber: Nebenkosten abrechnen

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service__RATGEBER_15<br />

Foto_sth<br />

Beschlussfassung in der<br />

Versammlung der Stockwerkeigentümer<br />

__Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer<br />

(StWE) an ihren Versammlungen<br />

die Beschlüsse korrekt fasst. Trotzdem enthält das<br />

ZGB dazu sehr wenige Regelungen und behilft sich<br />

mit einem Verweis auf das Vereinsrecht (Artikel<br />

712m Absatz 2 ZGB). Weitergehende Bestimmungen<br />

kann das StWE-Reglement enthalten.<br />

Eine erste Voraussetzung für korrekte Beschlüsse<br />

ist, dass die Versammlung überhaupt beschlussfähig<br />

ist und der Antrag ordnungsgemäss traktandiert<br />

worden ist. Der Antragsteller erläutert sodann<br />

den Antrag, anschliessend kann darüber diskutiert<br />

werden. Um spätere Dispute über den Inhalt des Beschlusses<br />

zu vermeiden, sollte der Antrag klar ausformuliert<br />

sein. Die Verwaltung gibt bekannt, welches<br />

Quorum das Gesetz respektive das Reglement<br />

verlangt, damit ein Beschluss als angenommen gilt.<br />

Je nach Gegenstand kann das ein einfaches Mehr,<br />

ein qualifiziertes Mehr oder Einstimmigkeit sein.<br />

Nach der Abstimmung wird das Ergebnis bekannt<br />

gegeben, damit wird der Beschluss rechtsgültig.<br />

Die Beschlüsse sind zu protokollieren, das Protokoll<br />

ist den einzelnen Stockwerkeigentümern zuzustellen.<br />

Mit dem Empfang beginnt für die Abwesenden<br />

die Anfechtungsfrist. Erst dann ist der Beschluss<br />

auch rechtskräftig.<br />

Protokollfehler oder -mängel sind von jener Person<br />

zu beweisen, die solche Mängel behauptet. Versammlungsbeschlüsse<br />

können beim Richter innert<br />

Monatsfrist seit Kenntnisnahme angefochten werden.<br />

Oft wird eine «Liste der Versammlungsbeschlüsse»<br />

angefertigt, die jedoch keine Rechtskraft<br />

hat. Sie erleichtert jedoch die Verwaltungstätigkeit<br />

und vermittelt neu eintretenden StWE wichtige Informationen<br />

in konzentrierter Form.__<br />

Text_Hansueli Füllemann, Beraterteam Hausverein Zürich<br />

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<strong>casanostra</strong>_<strong>117</strong>/<strong>2013</strong>

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