casanostra 117 - Februar 2013
Nun wohnen acht am selben Ort | Verdichten: Enormes Potenzial | Neuerungen Beratungsangebot | Hauseingang | Haustechnik: Tipps gegen Schimmelpilz | Ratgeber: Nebenkosten abrechnen
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14_ RATGEBER__ service<br />
Foto_zvg<br />
Nebenkosten:<br />
Von pauschal zu akonto<br />
(und umgekehrt)<br />
Ein Wechsel zwischen Akonto- und Pauschalverrechnung<br />
ist gut möglich. Hinweise, was dabei zu<br />
beachten ist.<br />
__Im Wesentlichen gibt es vier Verrechnungsarten<br />
für die Nebenkosten. Die häufigste ist die Akontozahlung.<br />
Die Pauschale hingegen verliert zunehmend<br />
an Bedeutung, da sie den Veränderungen der<br />
effektiven Kosten nur ungenügend Rechnung trägt.<br />
Die Direktzahlung wiederum wird vor allem bei Einfamilienhäusern<br />
verwendet. Der umfassende Mietzins<br />
schliesslich kommt in der Praxis fast nur bei<br />
mündlichen Verträgen zum Zug. Was ist nun bei den<br />
einzelnen Verrechnungsarten zu beachten?<br />
Im Zweifelsfall Akontozahlung<br />
Bei der Akontozahlung werden die im Voraus bezahlten<br />
und vereinbarten Nebenkostenbeträge am<br />
Ende einer Rechnungsperiode den effektiven Kosten<br />
gegenübergestellt. Jede Mietpartei erhält jährlich<br />
eine Abrechnung dazu. Der Saldo daraus wird als<br />
Guthaben oder Schuld verrechnet. Ist nicht klar, ob<br />
es sich beim gewählten System um die Akontozahlung<br />
oder die Pauschale handelt, so wird die Verrechnung<br />
nach akonto vermutet.<br />
Einsichtsrecht auch bei Pauschale<br />
Bei der Pauschale werden die Nebenkosten im Voraus<br />
festgelegt. Bei dieser Variante sind, unabhängig<br />
vom resultierenden Saldo, alle Nebenkosten abgegolten.<br />
Die Basis zur Erfassung der Pauschale müssen<br />
die Durchschnittswerte der vorausgegangenen<br />
drei Jahre darstellen. Der Vermieter hat keine Verpflichtung,<br />
dem Mieter eine Abrechnung zu erstellen,<br />
der Mieter hat jedoch das Einsichtsrecht in die<br />
Abrechnungen.<br />
Beispiel wenn verschiedene Gebäudeteile eine unterschiedliche<br />
Nutzung aufweisen, einzelne Gebäudeteile<br />
schlecht isoliert sind oder aber wenn nur einzelne<br />
Zimmer untervermietet werden.<br />
Mix der Verrechnungsarten möglich<br />
Die erwähnten Verrechnungsarten können miteinander<br />
kombiniert werden. Wichtig ist, dass im Vertrag<br />
jeweils klar herauskommt, um welche Art der<br />
Verrechnung es sich handelt.<br />
Unabhängig vom gewählten System ist zu erwähnen,<br />
dass der Vermieter bei der Erhebung der<br />
Nebenkosten keinen Gewinn erzielen darf. Das<br />
heisst, er darf dem Mieter nur die tatsächlichen Kosten<br />
in Rechnung stellen.<br />
Eine Änderung des Verrechnungssystems der<br />
Nebenkosten, deren Höhe oder Zusammensetzung<br />
bedeutet das gleiche Vorgehen wie bei einer Mietzinsanpassung.<br />
Das heisst, der Vermieter hat dem<br />
Mieter solche Änderungen jeweils unter Einhaltung<br />
der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen<br />
auf den nächstmöglichen Kündigungstermin<br />
und auf einem amtlich genehmigten Formular anzuzeigen.<br />
Die entsprechenden Formulare dazu finden<br />
sich auf der Website des Hausvereins Schweiz: www.<br />
hausverein.ch.__<br />
Text_Michel Wyss, Beraterteam<br />
Hausverein Mittelland<br />
www.wyssliegenschaften.ch<br />
Nützliche Broschüren mit kompaktem Wissen<br />
Keine Abrechnung bei Direktzahlung<br />
Bei der Direktzahlung zahlt der Mieter die Nebenkosten<br />
direkt an den Rechnungssteller. Zum Beispiel<br />
läuft der Öleinkauf unabhängig vom Vermieter. Eine<br />
Abrechnung ist in diesem Fall nicht nötig. Einzig beim<br />
Auszug würde in diesem Zusammenhang eine Verrechnung<br />
stattfinden, sollte der Ölvorrat mit der Ölmenge<br />
beim Antritt der Miete nicht übereinstimmen.<br />
Umfassender Mietzins bei einzelnen Zimmern<br />
Im umfassenden Mietzins sind alle Nebenkosten bereits<br />
im vereinbarten Mietzins enthalten. Das ist nur<br />
interessant, wenn keine Vergleichsgrössen zum Verrechnen<br />
der Nebenkosten vorhanden sind. Zum<br />
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Verkaufspreis: je CHF 13.– für Mitglieder bzw. CHF 16.– für<br />
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Tel. 031 311 50 55<br />
<strong>casanostra</strong>_<strong>117</strong>/<strong>2013</strong>