Koalitionsvertrag_2018
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V. Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern<br />
1. Gute Arbeit<br />
Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen,<br />
die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt<br />
eröffnet wird.<br />
Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration<br />
von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Unser Ziel ist,<br />
bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die ganze Familie in den Blick zu nehmen.<br />
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als<br />
auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt<br />
Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein.<br />
Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen<br />
Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Dazu schaffen wir u. a. ein<br />
neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt<br />
für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen<br />
vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden<br />
Euro im Zeitraum <strong>2018</strong> bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außerdem<br />
den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten<br />
Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.<br />
Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen<br />
Euro jährlich und entfristen die Regelung.<br />
Lebensbegleitendes Lernen wird eine Grundvoraussetzung sein, um der Digitalisierung<br />
der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen. Die arbeitsmarkt- und<br />
bildungspolitischen Instrumente der Fachkräftesicherung wollen wir enger verzahnen.<br />
Wir begrüßen die vielfältigen Anstrengungen, die bereits heute von den Sozialpartnern<br />
und in den Unternehmen unternommen werden, um eine zeitgemäße betriebliche<br />
Weiterbildung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen<br />
einen beruflichen Aufstieg zu erleichtern, die Fachkräftebasis zu stärken<br />
und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu<br />
fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit<br />
den Ländern (und allen anderen Akteuren) eine Nationale Weiterbildungsstrategie<br />
entwickeln. Ein Ziel ist, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder<br />
zu bündeln, sie entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen auszurichten<br />
und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Über die Bundesagentur<br />
für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung.<br />
Innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur<br />
für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit<br />
nachhaltig zu fördern.<br />
Wir werden die Anspruchsvoraussetzung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung<br />
im § 81 Sozialgesetzbuch III im Sinne von Erweiterungsqualifizierungen anpassen.<br />
Dabei muss sich die Weiterbildung an den Bedarfen der Beschäftigten und Ar-<br />
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