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Koalitionsvertrag_2018

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V. Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern<br />

1. Gute Arbeit<br />

Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen,<br />

die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt<br />

eröffnet wird.<br />

Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration<br />

von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Unser Ziel ist,<br />

bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die ganze Familie in den Blick zu nehmen.<br />

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als<br />

auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt<br />

Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein.<br />

Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen<br />

Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Dazu schaffen wir u. a. ein<br />

neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt<br />

für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen<br />

vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden<br />

Euro im Zeitraum <strong>2018</strong> bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außerdem<br />

den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten<br />

Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.<br />

Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen<br />

Euro jährlich und entfristen die Regelung.<br />

Lebensbegleitendes Lernen wird eine Grundvoraussetzung sein, um der Digitalisierung<br />

der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen. Die arbeitsmarkt- und<br />

bildungspolitischen Instrumente der Fachkräftesicherung wollen wir enger verzahnen.<br />

Wir begrüßen die vielfältigen Anstrengungen, die bereits heute von den Sozialpartnern<br />

und in den Unternehmen unternommen werden, um eine zeitgemäße betriebliche<br />

Weiterbildung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen<br />

einen beruflichen Aufstieg zu erleichtern, die Fachkräftebasis zu stärken<br />

und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu<br />

fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit<br />

den Ländern (und allen anderen Akteuren) eine Nationale Weiterbildungsstrategie<br />

entwickeln. Ein Ziel ist, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder<br />

zu bündeln, sie entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen auszurichten<br />

und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Über die Bundesagentur<br />

für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung.<br />

Innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur<br />

für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit<br />

nachhaltig zu fördern.<br />

Wir werden die Anspruchsvoraussetzung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung<br />

im § 81 Sozialgesetzbuch III im Sinne von Erweiterungsqualifizierungen anpassen.<br />

Dabei muss sich die Weiterbildung an den Bedarfen der Beschäftigten und Ar-<br />

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