Koalitionsvertrag_2018
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Wir werden eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der<br />
Bundesregierung schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden<br />
dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.<br />
Der elektronische Personalausweis wird zu einem universellen, sicheren und mobil<br />
einsetzbaren Authentifizierungsmedium. Der praktische Einsatz muss deutlich benutzerfreundlicher<br />
werden. Wir wollen weitere private und öffentliche Einsatzbereiche<br />
erschließen. Wir verankern eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürgerinnen<br />
und Bürger festschreibt. Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemeinsame<br />
Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen<br />
(„once only“-Prinzip). Wir werden die öffentlichen Register modernisieren<br />
und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen.<br />
IT-Kompetenzen sollen eine stärkere Gewichtung in den Anforderungsprofilen und<br />
damit bei der Einstellung und bei der Auswahl von Führungskräften bekommen. Wir<br />
werden die Ausbildungs- und Studienordnungen der Verwaltungsausbildungen und<br />
der Weiterbildungsangebote modernisieren. Wir wollen innovations- und mitarbeiterfreundliche<br />
Arbeitsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Löhnen, Gehältern und Aufstiegsmöglichkeiten<br />
schaffen.<br />
Die bereits begonnene IT Konsolidierung werden wir mit großem Einsatz fortführen<br />
und die Steuerung und das Controlling des Projekts weiter verbessern. Die Bundesregierung<br />
stärkt die Rolle des IT-Beauftragten der Bundesregierung. Dieser managt<br />
und steuert zentral die IT Konsolidierung, Standardisierung und Beschaffung. Die<br />
Umwandlung des Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) in eine Anstalt des<br />
öffentlichen Rechts werden wir zügig umsetzen und damit Planungssicherheit für die<br />
Kundenbehörden schaffen.<br />
Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich kostenfrei<br />
zur Verfügung stehen. Damit kann auch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung<br />
innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden.<br />
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Daten sind der Treibstoff für Innovationen und neue Dienste. Diese wollen wir ermöglichen<br />
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Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und<br />
Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, werden wir im Rahmen eines<br />
zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausweiten.<br />
Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten<br />
bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale<br />
Geschäftsmodelle erhalten. Wir wollen erreichen, dass z. B. Start-ups und Unternehmen<br />
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