Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de
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Finanzen<br />
<strong>Pflege</strong>versicherung | Sozialhilfe<br />
wer<strong>de</strong>n muss. Dafür wird neben <strong>de</strong>m<br />
Anspruch auf <strong>Pflege</strong>zeit Beschäftigten<br />
ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung<br />
für bis zu 10 Arbeitstage eingeräumt.<br />
In einer akut auftreten<strong>de</strong>n<br />
<strong>Pflege</strong>situation kann so eine bedarfsgerechte<br />
<strong>Pflege</strong> organisiert o<strong>de</strong>r<br />
eine pflegerische <strong>Versorgung</strong> in dieser<br />
Zeit sichergestellt wer<strong>de</strong>n (sog.<br />
kurzzeitige Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung).<br />
Auch in dieser Zeit ist <strong>de</strong>r freigestellte<br />
Arbeitnehmer sozialversichert.<br />
13. Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
für <strong>de</strong>menziell Erkrankte<br />
Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
können <strong>Pflege</strong>bedürftige erhalten,<br />
die zu Hause gepflegt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />
bei <strong>de</strong>nen neben <strong>de</strong>m Hilfebedarf<br />
im Bereich Gr<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
hauswirtschaftlichen <strong>Versorgung</strong><br />
ein erheblicher Bedarf an allgemeiner<br />
Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuung<br />
besteht. In vielen Fällen müssen die<br />
pflegen<strong>de</strong>n Angehörigen r<strong>und</strong> um<br />
die Uhr anwesend sein. Die Prüfung<br />
<strong>de</strong>r Anspruchsvoraussetzung erfolgt<br />
durch die <strong>Pflege</strong>kassen. Von diesem<br />
Personenkreis können neben <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Leistungen 100 bis 200 Euro<br />
pro Monat in Anspruch genommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Dieser Betrag ist zweckgeb<strong>und</strong>en<br />
für Angebote zur Entlastung<br />
<strong>de</strong>r Angehörigen, wie z.B. Tages-<br />
pflege, Betreuungsgruppen <strong>und</strong><br />
häusliche Betreuungsdienste für Demenzkranke.<br />
Sozialhilfe<br />
Bei finanziellen Problemen, wie z.B.<br />
zu geringe Rente, um <strong>de</strong>n Lebensunterhalt<br />
bestreiten zu können, zu<br />
wenig Geld, um häusliche <strong>Pflege</strong> finanzieren<br />
bzw. die Kosten einer Unterbringung<br />
im Heim tragen zu<br />
können, kann unter bestimmten<br />
Voraussetzungen Sozialhilfe gewährt<br />
wer<strong>de</strong>n. Da Sozialhilfe erst<br />
dann gewährt wird, wenn alle an<strong>de</strong>ren<br />
Möglichkeiten ausgeschöpft<br />
sind, wird geprüft, inwieweit Sie neben<br />
Ihrem Einkommen noch Ansprüche<br />
an an<strong>de</strong>re Kostenträger<br />
wie Renten-, Kranken-, Unfallversicherung,<br />
<strong>Pflege</strong>kasse etc. <strong>und</strong> an<br />
unterhaltspflichtige Angehörige<br />
haben. Unterhaltspflichtige Angehörige<br />
(Kin<strong>de</strong>r, Ehegatten) wer<strong>de</strong>n<br />
nur soweit zu Unterhaltsbeiträgen<br />
herangezogen, wie es <strong>de</strong>ren Einkommensverhältnisse<br />
erlauben,<br />
d.h. <strong>de</strong>ren eigener Lebensunterhalt<br />
wird nicht gefähr<strong>de</strong>t. Neben <strong>de</strong>m<br />
Einkommen muss auch evtl. vorhan<strong>de</strong>nes<br />
Vermögen bis zu einer<br />
Freigrenze für <strong>de</strong>n Lebensunterhalt