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Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de

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116<br />

Finanzen<br />

<strong>Pflege</strong>versicherung | Sozialhilfe<br />

wer<strong>de</strong>n muss. Dafür wird neben <strong>de</strong>m<br />

Anspruch auf <strong>Pflege</strong>zeit Beschäftigten<br />

ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung<br />

für bis zu 10 Arbeitstage eingeräumt.<br />

In einer akut auftreten<strong>de</strong>n<br />

<strong>Pflege</strong>situation kann so eine bedarfsgerechte<br />

<strong>Pflege</strong> organisiert o<strong>de</strong>r<br />

eine pflegerische <strong>Versorgung</strong> in dieser<br />

Zeit sichergestellt wer<strong>de</strong>n (sog.<br />

kurzzeitige Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung).<br />

Auch in dieser Zeit ist <strong>de</strong>r freigestellte<br />

Arbeitnehmer sozialversichert.<br />

13. Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

für <strong>de</strong>menziell Erkrankte<br />

Zusätzliche Betreuungsleistungen<br />

können <strong>Pflege</strong>bedürftige erhalten,<br />

die zu Hause gepflegt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

bei <strong>de</strong>nen neben <strong>de</strong>m Hilfebedarf<br />

im Bereich Gr<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

hauswirtschaftlichen <strong>Versorgung</strong><br />

ein erheblicher Bedarf an allgemeiner<br />

Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuung<br />

besteht. In vielen Fällen müssen die<br />

pflegen<strong>de</strong>n Angehörigen r<strong>und</strong> um<br />

die Uhr anwesend sein. Die Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Anspruchsvoraussetzung erfolgt<br />

durch die <strong>Pflege</strong>kassen. Von diesem<br />

Personenkreis können neben <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Leistungen 100 bis 200 Euro<br />

pro Monat in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieser Betrag ist zweckgeb<strong>und</strong>en<br />

für Angebote zur Entlastung<br />

<strong>de</strong>r Angehörigen, wie z.B. Tages-<br />

pflege, Betreuungsgruppen <strong>und</strong><br />

häusliche Betreuungsdienste für Demenzkranke.<br />

Sozialhilfe<br />

Bei finanziellen Problemen, wie z.B.<br />

zu geringe Rente, um <strong>de</strong>n Lebensunterhalt<br />

bestreiten zu können, zu<br />

wenig Geld, um häusliche <strong>Pflege</strong> finanzieren<br />

bzw. die Kosten einer Unterbringung<br />

im Heim tragen zu<br />

können, kann unter bestimmten<br />

Voraussetzungen Sozialhilfe gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n. Da Sozialhilfe erst<br />

dann gewährt wird, wenn alle an<strong>de</strong>ren<br />

Möglichkeiten ausgeschöpft<br />

sind, wird geprüft, inwieweit Sie neben<br />

Ihrem Einkommen noch Ansprüche<br />

an an<strong>de</strong>re Kostenträger<br />

wie Renten-, Kranken-, Unfallversicherung,<br />

<strong>Pflege</strong>kasse etc. <strong>und</strong> an<br />

unterhaltspflichtige Angehörige<br />

haben. Unterhaltspflichtige Angehörige<br />

(Kin<strong>de</strong>r, Ehegatten) wer<strong>de</strong>n<br />

nur soweit zu Unterhaltsbeiträgen<br />

herangezogen, wie es <strong>de</strong>ren Einkommensverhältnisse<br />

erlauben,<br />

d.h. <strong>de</strong>ren eigener Lebensunterhalt<br />

wird nicht gefähr<strong>de</strong>t. Neben <strong>de</strong>m<br />

Einkommen muss auch evtl. vorhan<strong>de</strong>nes<br />

Vermögen bis zu einer<br />

Freigrenze für <strong>de</strong>n Lebensunterhalt

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