Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de
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zur Verfügung gestellt. Bitte wen<strong>de</strong>n<br />
Sie sich an Ihre <strong>Pflege</strong>kasse.<br />
9. Wohnraumanpassung<br />
Um Ihnen die selbständige Lebensführung<br />
in Ihrer Wohnung zu erleichtern,<br />
kann die <strong>Pflege</strong>kasse unter<br />
bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse<br />
für Umbaumaßnahmen bis<br />
zur Höhe von 2.557 Euro gewähren.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Zuschusses richtet<br />
sich nach <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
<strong>und</strong> Ihrer Einkommenssituation<br />
(siehe auch Wohnberatungsstelle).<br />
10. <strong>Pflege</strong>kurse<br />
Für <strong>Pflege</strong>personen wer<strong>de</strong>n unentgeltliche<br />
<strong>Pflege</strong>kurse angeboten, in<br />
<strong>de</strong>nen die Gr<strong>und</strong>kenntnisse <strong>de</strong>r<br />
häuslichen <strong>Pflege</strong> vermittelt wer<strong>de</strong>n<br />
(siehe auch <strong>Pflege</strong>dienste, <strong>Pflege</strong>kassen).<br />
11. Leistungen zur sozialen Sicherung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>personen<br />
Die <strong>Pflege</strong>kassen leisten Beiträge zur<br />
gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
wenn die <strong>Pflege</strong>person nicht erwerbsmäßig<br />
für min<strong>de</strong>stens 14 St<strong>und</strong>en<br />
in <strong>de</strong>r Woche einen <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />
(soweit eine <strong>Pflege</strong>stufe<br />
festgestellt ist) in seiner häuslichen<br />
115<br />
Finanzen<br />
<strong>Pflege</strong>versicherung<br />
Umgebung pflegt <strong>und</strong> nicht mehr als<br />
30 St<strong>und</strong>en wöchentlich erwerbstätig<br />
ist. Für <strong>Pflege</strong>personen besteht<br />
beitragsfrei während <strong>de</strong>r pflegerischen<br />
Tätigkeit ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.<strong>Pflege</strong>personen,<br />
die nach <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>tätigkeit<br />
ins Erwerbsleben zurückkehren wollen,<br />
haben Anspruch auf Unterhaltsgeld<br />
nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsför<strong>de</strong>rungsgesetzes (z.B. für<br />
eine Umschulung).<br />
12. <strong>Pflege</strong>zeit /kurzzeitige<br />
Freistellung<br />
Für Angehörige von <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />
besteht seit 1. Juli 2008 ein Anspruch<br />
auf eine <strong>Pflege</strong>zeit. Für die<br />
Dauer von bis zu 6 Monaten kann<br />
sich ein/e Arbeitnehmer/in von <strong>de</strong>r<br />
Arbeit freistellen lassen. In <strong>de</strong>r Zeit<br />
ist <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in sozialversichert,<br />
bezieht aber kein Gehalt.<br />
In dieser <strong>Pflege</strong>zeit wird die Beitragszahlung<br />
zur Rentenversicherung –<br />
wie bereits nach gelten<strong>de</strong>m Recht –<br />
von <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kasse übernommen,<br />
wenn die <strong>Pflege</strong>person min<strong>de</strong>stens 14<br />
St<strong>und</strong>en in <strong>de</strong>r Woche pflegt.<br />
Wenn jemand unerwartet zum <strong>Pflege</strong>fall<br />
wird, tritt für die Angehörigen<br />
oft eine schwierige Situation ein, in<br />
<strong>de</strong>r schnell eine Menge organisiert