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Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de

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zur Verfügung gestellt. Bitte wen<strong>de</strong>n<br />

Sie sich an Ihre <strong>Pflege</strong>kasse.<br />

9. Wohnraumanpassung<br />

Um Ihnen die selbständige Lebensführung<br />

in Ihrer Wohnung zu erleichtern,<br />

kann die <strong>Pflege</strong>kasse unter<br />

bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse<br />

für Umbaumaßnahmen bis<br />

zur Höhe von 2.557 Euro gewähren.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Zuschusses richtet<br />

sich nach <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

<strong>und</strong> Ihrer Einkommenssituation<br />

(siehe auch Wohnberatungsstelle).<br />

10. <strong>Pflege</strong>kurse<br />

Für <strong>Pflege</strong>personen wer<strong>de</strong>n unentgeltliche<br />

<strong>Pflege</strong>kurse angeboten, in<br />

<strong>de</strong>nen die Gr<strong>und</strong>kenntnisse <strong>de</strong>r<br />

häuslichen <strong>Pflege</strong> vermittelt wer<strong>de</strong>n<br />

(siehe auch <strong>Pflege</strong>dienste, <strong>Pflege</strong>kassen).<br />

11. Leistungen zur sozialen Sicherung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>personen<br />

Die <strong>Pflege</strong>kassen leisten Beiträge zur<br />

gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

wenn die <strong>Pflege</strong>person nicht erwerbsmäßig<br />

für min<strong>de</strong>stens 14 St<strong>und</strong>en<br />

in <strong>de</strong>r Woche einen <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />

(soweit eine <strong>Pflege</strong>stufe<br />

festgestellt ist) in seiner häuslichen<br />

115<br />

Finanzen<br />

<strong>Pflege</strong>versicherung<br />

Umgebung pflegt <strong>und</strong> nicht mehr als<br />

30 St<strong>und</strong>en wöchentlich erwerbstätig<br />

ist. Für <strong>Pflege</strong>personen besteht<br />

beitragsfrei während <strong>de</strong>r pflegerischen<br />

Tätigkeit ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.<strong>Pflege</strong>personen,<br />

die nach <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>tätigkeit<br />

ins Erwerbsleben zurückkehren wollen,<br />

haben Anspruch auf Unterhaltsgeld<br />

nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsför<strong>de</strong>rungsgesetzes (z.B. für<br />

eine Umschulung).<br />

12. <strong>Pflege</strong>zeit /kurzzeitige<br />

Freistellung<br />

Für Angehörige von <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />

besteht seit 1. Juli 2008 ein Anspruch<br />

auf eine <strong>Pflege</strong>zeit. Für die<br />

Dauer von bis zu 6 Monaten kann<br />

sich ein/e Arbeitnehmer/in von <strong>de</strong>r<br />

Arbeit freistellen lassen. In <strong>de</strong>r Zeit<br />

ist <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in sozialversichert,<br />

bezieht aber kein Gehalt.<br />

In dieser <strong>Pflege</strong>zeit wird die Beitragszahlung<br />

zur Rentenversicherung –<br />

wie bereits nach gelten<strong>de</strong>m Recht –<br />

von <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kasse übernommen,<br />

wenn die <strong>Pflege</strong>person min<strong>de</strong>stens 14<br />

St<strong>und</strong>en in <strong>de</strong>r Woche pflegt.<br />

Wenn jemand unerwartet zum <strong>Pflege</strong>fall<br />

wird, tritt für die Angehörigen<br />

oft eine schwierige Situation ein, in<br />

<strong>de</strong>r schnell eine Menge organisiert

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