Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de

Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de

pflegeboersen.de
von pflegeboersen.de Mehr von diesem Publisher
14.12.2012 Aufrufe

114 Finanzen Pflegeversicherung Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Darüber hinausgehende Kosten, wie für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen. Leistungen werden bis zu folgenden Höchstbeträgen im Kalendermonat zur Verfügung gestellt: Stufe I 420 Euro (erheblich Pflegebedürftige) Stufe II 980 Euro (Schwerpflegebedürftige) Stufe III 1.470 Euro (Schwerstpflegebedürftige) Zusätzlich zum Höchstsatz können Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld anteilig bezogen werden, maximal das 1,5-fache. 6. Vollstationäre Pflege / Pflegeheim Wo die Versorgung allein durch ambulante und teilstationäre Angebote nicht ausreichend gesichert ist, kann vollstationäre Pflege in Anspruch genommen werden. Stufe I bis zu 1.023 Euro Stufe II bis zu 1.279 Euro Stufe III bis zu 1.470 Euro (in besonderen Härtefällen bis zu 1.750 Euro) 7. Stationäre Hospize Werden Schwerstkranke während ihrer letzten Lebensphase in einem Hospiz stationär oder teilstationär versorgt, beteiligen sich die Kassen im Rahmen der Verträge mit einem Zuschuss. Nähere Informationen erhalten Sie bei ihrer Kasse. Der Aufenthalt in einem stationären Hospiz wird von der Krankenkasse, der Pflegekasse, dem Hospizträger und einem Eigenanteil des Versicherten finanziert. 8. Pflegehilfsmittel (im häuslichen Bereich) Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für technische Pflegehilfsmittel wie z.B. Hausnotrufgeräte und für Pflegehilfsmittel wie z.B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, bis zu 31 Euro monatlich. Technische Hilfsmittel wie Krankenbetten, Rollstühle oder Hebegeräte werden in der Regel leihweise

zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. 9. Wohnraumanpassung Um Ihnen die selbständige Lebensführung in Ihrer Wohnung zu erleichtern, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Umbaumaßnahmen bis zur Höhe von 2.557 Euro gewähren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Maßnahme und Ihrer Einkommenssituation (siehe auch Wohnberatungsstelle). 10. Pflegekurse Für Pflegepersonen werden unentgeltliche Pflegekurse angeboten, in denen die Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt werden (siehe auch Pflegedienste, Pflegekassen). 11. Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Die Pflegekassen leisten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson nicht erwerbsmäßig für mindestens 14 Stunden in der Woche einen Pflegebedürftigen (soweit eine Pflegestufe festgestellt ist) in seiner häuslichen 115 Finanzen Pflegeversicherung Umgebung pflegt und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Für Pflegepersonen besteht beitragsfrei während der pflegerischen Tätigkeit ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.Pflegepersonen, die nach der Pflegetätigkeit ins Erwerbsleben zurückkehren wollen, haben Anspruch auf Unterhaltsgeld nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes (z.B. für eine Umschulung). 12. Pflegezeit /kurzzeitige Freistellung Für Angehörige von Pflegebedürftigen besteht seit 1. Juli 2008 ein Anspruch auf eine Pflegezeit. Für die Dauer von bis zu 6 Monaten kann sich ein/e Arbeitnehmer/in von der Arbeit freistellen lassen. In der Zeit ist der/die Arbeitnehmer/in sozialversichert, bezieht aber kein Gehalt. In dieser Pflegezeit wird die Beitragszahlung zur Rentenversicherung – wie bereits nach geltendem Recht – von der Pflegekasse übernommen, wenn die Pflegeperson mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt. Wenn jemand unerwartet zum Pflegefall wird, tritt für die Angehörigen oft eine schwierige Situation ein, in der schnell eine Menge organisiert

114<br />

Finanzen<br />

<strong>Pflege</strong>versicherung<br />

Die <strong>Pflege</strong>kassen übernehmen die<br />

Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen,<br />

die Aufwendungen <strong>de</strong>r<br />

medizinischen Behandlungspflege<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r sozialen Betreuung. Darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Kosten, wie für<br />

Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung, sind<br />

vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen selbst aufzubringen.<br />

Leistungen wer<strong>de</strong>n bis<br />

zu folgen<strong>de</strong>n Höchstbeträgen im Kalen<strong>de</strong>rmonat<br />

zur Verfügung gestellt:<br />

Stufe I 420 Euro<br />

(erheblich <strong>Pflege</strong>bedürftige)<br />

Stufe II 980 Euro<br />

(Schwerpflegebedürftige)<br />

Stufe III 1.470 Euro<br />

(Schwerstpflegebedürftige)<br />

Zusätzlich zum Höchstsatz können<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Pflege</strong>geld anteilig bezogen wer<strong>de</strong>n,<br />

maximal das 1,5-fache.<br />

6. Vollstationäre <strong>Pflege</strong> /<br />

<strong>Pflege</strong>heim<br />

Wo die <strong>Versorgung</strong> allein durch ambulante<br />

<strong>und</strong> teilstationäre Angebote<br />

nicht ausreichend gesichert ist,<br />

kann vollstationäre <strong>Pflege</strong> in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Stufe I bis zu 1.023 Euro<br />

Stufe II bis zu 1.279 Euro<br />

Stufe III bis zu 1.470 Euro<br />

(in beson<strong>de</strong>ren Härtefällen<br />

bis zu 1.750 Euro)<br />

7. Stationäre Hospize<br />

Wer<strong>de</strong>n Schwerstkranke während ihrer<br />

letzten Lebensphase in einem Hospiz<br />

stationär o<strong>de</strong>r teilstationär versorgt,<br />

beteiligen sich die Kassen im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Verträge mit einem Zuschuss.<br />

Nähere Informationen erhalten<br />

Sie bei ihrer Kasse. Der Aufenthalt<br />

in einem stationären Hospiz wird von<br />

<strong>de</strong>r Krankenkasse, <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kasse,<br />

<strong>de</strong>m Hospizträger <strong>und</strong> einem Eigenanteil<br />

<strong>de</strong>s Versicherten finanziert.<br />

8. <strong>Pflege</strong>hilfsmittel<br />

(im häuslichen Bereich)<br />

Die <strong>Pflege</strong>kassen übernehmen die<br />

Kosten für technische <strong>Pflege</strong>hilfsmittel<br />

wie z.B. Hausnotrufgeräte<br />

<strong>und</strong> für <strong>Pflege</strong>hilfsmittel wie z.B.<br />

Betteinlagen, Einmalhandschuhe<br />

o<strong>de</strong>r Desinfektionsmittel, die zum<br />

Verbrauch bestimmt sind, bis zu 31<br />

Euro monatlich.<br />

Technische Hilfsmittel wie Krankenbetten,<br />

Rollstühle o<strong>de</strong>r Hebegeräte<br />

wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel leihweise

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!