Versorgung und Pflege - Pflegeboersen.de

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14.12.2012 Aufrufe

112 Finanzen Pflegeversicherung kassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung (Fallmanagement) anzubieten. 1. Pflegesachleistungen Pflegebedürftige, die in ihrem oder in einem anderen Haushalt gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Sie wird durch geeignete Pflegekräfte (mit Versorgungsvertrag der Pflegekasse) erbracht, z.B. durch die Sozial- bzw. Diakoniestation und ambulanten Pflegedienste. Gesamtwert der monatlichen Leistungen Stufe I bis zu 420 Euro Stufe II bis zu 980 Euro Stufe III bis zu 1.470 Euro (in besonderen Härtefällen bis zu 1.918 Euro) „Poolen“ von Leistungen Immer mehr Menschen haben den Wunsch auch im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben. Pflegeund Betreuungsleistungen, sowie hauswirtschaftliche Versorgunug können von Pflegebedürftigen gemeinsam als Sachleistung in Anspruch genommen werden („poolen“). Voraussetzung: Wohngemeinschaft, benachbartes Gebäude oder Umgebung. 2. Pflegegeld Statt der Pflegesachleistungen kann auch Pflegegeld beantragt werden. Dies setzt voraus, dass die/der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise (Angehörige, Freunde, Nachbarn oder nicht erwerbsmäßige Pflegekräfte) selbst sicherstellt. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, einen Pflegeeinsatz durch einen Pflegedienst, den der Versicherte selbst auswählt, abzurufen – in den Stufen I und II halbjährlich, in der Stufe III vierteljährlich. Die Kosten dieses Einsatzes trägt die Pflegeversicherung. Höhe des monatlichen Pflegegeldes Stufe I bis zu 215 Euro Stufe II bis zu 420 Euro Stufe III bis zu 675 Euro

3. Kombination von Geld- und Sachleistungen Pflegebedürftige können die nötigen Hilfen nach ihren persönlichen Bedürfnissen auch kombinieren. Seit dem 01.07.2008 ist es möglich, durch die Kombination von Tagespflege mit Sachleistungen und/oder Pflegegeld bis zu 150% der ursprünglich möglichen Leistungen auszuschöpfen. Das bedeutet, dass der Tagespflegegast zum Beispiel bei voller Inanspruchnahme der Tagespflegeleistungen zusätzlich Sachleistungen und/oder Pflegegeld bis maximal 50% der ihm zustehenden Leistungen erhalten kann, oder umgekehrt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. 4. Pflegevertretung / Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft zu Hause und/oder Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, dieses Angebot nur stundenweise in Anspruch zu nehmen. Wenn die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden am Stück be- 113 Finanzen Pflegeversicherung ansprucht wird, kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Voraussetzung ist, dass die bisherige Pflegeperson den Versicherten schon mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Jährliche Leistungen der Pflegekassen für die Kurzzeitpflege (stationär): Stufe I bis zu 1.023 Euro Stufe II bis zu 1.279 Euro Stufe III bis zu 1.470 Euro (in besonderen Härtefällen bis zu 1.750 Euro) Für die Verhinderungspflege (ambulant oder stationär) werden jährlich maximal 1.470 Euro zusätzlich zu den Sachleistungen übernommen. 5. Tages- und Nachtpflege Wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann, besteht ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Diese Leistung ermöglicht z.B. die teilweise Entlastung oder die Überbrückung der Zeiten einer Beschäftigung der Pflegeperson.

3. Kombination von Geld- <strong>und</strong><br />

Sachleistungen<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftige können die nötigen<br />

Hilfen nach ihren persönlichen<br />

Bedürfnissen auch kombinieren.<br />

Seit <strong>de</strong>m 01.07.2008 ist es möglich,<br />

durch die Kombination von Tagespflege<br />

mit Sachleistungen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Pflege</strong>geld bis zu 150% <strong>de</strong>r ursprünglich<br />

möglichen Leistungen<br />

auszuschöpfen. Das be<strong>de</strong>utet, dass<br />

<strong>de</strong>r Tagespflegegast zum Beispiel<br />

bei voller Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Tagespflegeleistungen<br />

zusätzlich<br />

Sachleistungen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>geld<br />

bis maximal 50% <strong>de</strong>r ihm zustehen<strong>de</strong>n<br />

Leistungen erhalten<br />

kann, o<strong>de</strong>r umgekehrt. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrer<br />

<strong>Pflege</strong>kasse.<br />

4. <strong>Pflege</strong>vertretung / Verhin<strong>de</strong>rungspflege<br />

/ Kurzzeitpflege<br />

Bei Urlaub, Krankheit o<strong>de</strong>r sonstiger<br />

Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>person übernimmt<br />

die <strong>Pflege</strong>kasse für bis zu 4<br />

Wochen im Kalen<strong>de</strong>rjahr die Kosten<br />

für eine Ersatzpflegekraft zu Hause<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Kurzzeitpflege in einer<br />

<strong>Pflege</strong>einrichtung. Es besteht auch<br />

die Möglichkeit, dieses Angebot nur<br />

st<strong>und</strong>enweise in Anspruch zu nehmen.<br />

Wenn die Verhin<strong>de</strong>rungspflege<br />

weniger als 8 St<strong>und</strong>en am Stück be-<br />

113<br />

Finanzen<br />

<strong>Pflege</strong>versicherung<br />

ansprucht wird, kommt es zu keiner<br />

Kürzung <strong>de</strong>s <strong>Pflege</strong>gel<strong>de</strong>s. Voraussetzung<br />

ist, dass die bisherige <strong>Pflege</strong>person<br />

<strong>de</strong>n Versicherten schon<br />

min<strong>de</strong>stens 6 Monate in seiner<br />

häuslichen Umgebung gepflegt hat.<br />

Jährliche Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>kassen<br />

für die Kurzzeitpflege<br />

(stationär):<br />

Stufe I bis zu 1.023 Euro<br />

Stufe II bis zu 1.279 Euro<br />

Stufe III bis zu 1.470 Euro<br />

(in beson<strong>de</strong>ren Härtefällen<br />

bis zu 1.750 Euro)<br />

Für die Verhin<strong>de</strong>rungspflege<br />

(ambulant o<strong>de</strong>r stationär) wer<strong>de</strong>n<br />

jährlich maximal 1.470 Euro<br />

zusätzlich zu <strong>de</strong>n Sachleistungen<br />

übernommen.<br />

5. Tages- <strong>und</strong> Nachtpflege<br />

Wenn die häusliche <strong>Pflege</strong> nicht im<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Umfang sichergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n kann, besteht ein Anspruch<br />

auf teilstationäre <strong>Pflege</strong> in<br />

Einrichtungen <strong>de</strong>r Tages- <strong>und</strong> Nachtpflege.<br />

Diese Leistung ermöglicht z.B.<br />

die teilweise Entlastung o<strong>de</strong>r die<br />

Überbrückung <strong>de</strong>r Zeiten einer Beschäftigung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Pflege</strong>person.

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