Diplomarbeit
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Notfallverfahren (Emergency Procedures)<br />
Jedes Luftfahrzeug wird periodisch (alle 50 bzw. 100 Flugstunden) einer genauen<br />
Inspektion durch technisches Fachpersonal auf etwaige Schäden kontrolliert. Dies ergibt<br />
eine sehr hohe funktionale Verlässlichkeit. Trotzdem wird in der praktischen Ausbildung<br />
dem Training von "abnormalen Flugzuständen", sogenannten „emergency procedures“,<br />
große Aufmerksamkeit gewidmet. Das heißt der Flugschüler lernt unter Aufsicht des<br />
Fluglehrers (analog einem Fahrlehrer einer Fahrschule), mit Flugzuständen die aufgrund<br />
technischer Probleme resultieren, sicher umzugehen. Dabei wird auch der Totalausfall des<br />
Triebwerks simuliert. Der Flugschüler lernt hierzu die erforderliche Rotordrehzahl durch<br />
entsprechende Steuereingaben stabil zu halten. Diese sogenannte Autorotation ermöglicht<br />
es dem Piloten eine sichere Notlandung durchzuführen.<br />
Je komplexer der Aufbau eines Hubschraubers, desto umfassender werden diese<br />
sogenannten "Notfallverfahren", welche vom Piloten im Cockpit auswendig abverlangt<br />
werden, trainiert. 11<br />
Navigationsflug<br />
Bei Navigationsflügen wird vom Piloten die Planung und Umsetzung eines Fluges über<br />
weite Strecken trainiert. Dabei wird vorher auf Luftfahrtkarten eine Flugroute bestimmt, die<br />
dann unter Berücksichtigung gültiger Vorschriften abgeflogen wird. 12<br />
Nach positivem Abschluss der praktischen Ausbildungsphasen und der positiv<br />
absolvierten Theorieprüfung ist der Flugschüler zur Abschlussprüfung bereit. Diese erfolgt<br />
nach Prüfung aller Ausbildungsunterlagen durch einen von der zuständigen<br />
Luftfahrtbehörde bestellten Flugprüfer. Wird auch diese Prüfung positiv finalisiert, so<br />
erfolgt die Ausstellung der Privatpilotenlizenz durch die zuständige Luftfahrtbehörde. Nach<br />
erfolgter Ausbildung zum Privatpiloten auf Hubschraubern beginnt ein sogenanntes "Time<br />
Building". Das heißt es müssen weitere 100 Flugstunden absolviert werden. Mit einer<br />
Gesamtflugstundenanzahl von 155 Flugstunden ist ein Pilot berechtigt, die praktische<br />
Ausbildung zum Erwerb der Berufshubschrauberpilotenlizenz zu beginnen. In der<br />
Fachsprache spricht man dabei von einer sogenannten "modularen Ausbildung". Eine<br />
weitere Ausbildungsmöglichkeit ist die sogenannte "integrierte Ausbildung" zum<br />
11 Alfred Pritz, Fluglehrer und Pilot der Flugpolizei Salzburg, Erklärung Notfallverfahren<br />
12 Vgl. de.wikipedia.org/wiki/Navigationsflug (Stand 06.01.2017)<br />
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