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Diplomarbeit

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Notfallverfahren (Emergency Procedures)<br />

Jedes Luftfahrzeug wird periodisch (alle 50 bzw. 100 Flugstunden) einer genauen<br />

Inspektion durch technisches Fachpersonal auf etwaige Schäden kontrolliert. Dies ergibt<br />

eine sehr hohe funktionale Verlässlichkeit. Trotzdem wird in der praktischen Ausbildung<br />

dem Training von "abnormalen Flugzuständen", sogenannten „emergency procedures“,<br />

große Aufmerksamkeit gewidmet. Das heißt der Flugschüler lernt unter Aufsicht des<br />

Fluglehrers (analog einem Fahrlehrer einer Fahrschule), mit Flugzuständen die aufgrund<br />

technischer Probleme resultieren, sicher umzugehen. Dabei wird auch der Totalausfall des<br />

Triebwerks simuliert. Der Flugschüler lernt hierzu die erforderliche Rotordrehzahl durch<br />

entsprechende Steuereingaben stabil zu halten. Diese sogenannte Autorotation ermöglicht<br />

es dem Piloten eine sichere Notlandung durchzuführen.<br />

Je komplexer der Aufbau eines Hubschraubers, desto umfassender werden diese<br />

sogenannten "Notfallverfahren", welche vom Piloten im Cockpit auswendig abverlangt<br />

werden, trainiert. 11<br />

Navigationsflug<br />

Bei Navigationsflügen wird vom Piloten die Planung und Umsetzung eines Fluges über<br />

weite Strecken trainiert. Dabei wird vorher auf Luftfahrtkarten eine Flugroute bestimmt, die<br />

dann unter Berücksichtigung gültiger Vorschriften abgeflogen wird. 12<br />

Nach positivem Abschluss der praktischen Ausbildungsphasen und der positiv<br />

absolvierten Theorieprüfung ist der Flugschüler zur Abschlussprüfung bereit. Diese erfolgt<br />

nach Prüfung aller Ausbildungsunterlagen durch einen von der zuständigen<br />

Luftfahrtbehörde bestellten Flugprüfer. Wird auch diese Prüfung positiv finalisiert, so<br />

erfolgt die Ausstellung der Privatpilotenlizenz durch die zuständige Luftfahrtbehörde. Nach<br />

erfolgter Ausbildung zum Privatpiloten auf Hubschraubern beginnt ein sogenanntes "Time<br />

Building". Das heißt es müssen weitere 100 Flugstunden absolviert werden. Mit einer<br />

Gesamtflugstundenanzahl von 155 Flugstunden ist ein Pilot berechtigt, die praktische<br />

Ausbildung zum Erwerb der Berufshubschrauberpilotenlizenz zu beginnen. In der<br />

Fachsprache spricht man dabei von einer sogenannten "modularen Ausbildung". Eine<br />

weitere Ausbildungsmöglichkeit ist die sogenannte "integrierte Ausbildung" zum<br />

11 Alfred Pritz, Fluglehrer und Pilot der Flugpolizei Salzburg, Erklärung Notfallverfahren<br />

12 Vgl. de.wikipedia.org/wiki/Navigationsflug (Stand 06.01.2017)<br />

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