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Diplomarbeit

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Lizenz zu erwerben muss der Bewerber der Luftfahrtbehörde ein flugmedizinisches<br />

Tauglichkeitszeugnis (Medical Certificate) vorweisen können, welches die<br />

Tauglichkeitsvoraussetzungen des Part-MED der VO EU 1178/2011 erfüllt. 5 Der Flugschüler<br />

muss vor dem ersten Alleinflug im Besitz eines solchen Tauglichkeitszeugnisses sein. Eine<br />

fliegerärztliche Untersuchung ist dem Bewerber vor Ausbildungsbeginn anzuraten, um<br />

zumindest die angestrebte Lizenz der Tauglichkeitsklasse 1 zu erhalten. Außerdem ist dem<br />

Flugschüler mitzuteilen, dass medizinische Tauglichkeitszeugnisse bei längerer Krankheit<br />

oder Verletzungen überprüft bzw. erneuert werden müssen. 6<br />

Alle Piloten von Luftfahrzeugen die auch am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst<br />

teilnehmen, dürfen ihre erworbenen Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihren<br />

Lizenzen einen Sprachvermerk für die englische Sprache oder der Sprache besitzen, die für<br />

den Funkverkehr verwendet wird. Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse sowie das<br />

Gültigkeitsdatum müssen in der Lizenz vermerkt sein. Der Bewerber muss vor Ausstellung<br />

der Lizenz eine Sprachkompetenz von mindestens Level 4 aufweisen. 7<br />

Dabei ist es wichtig effektiv kommunizieren zu können, etwa bei rein akustischem Kontakt<br />

aber auch mit einem anwesenden Gesprächspartner. Außerdem muss die deutliche<br />

Kommunikation über alltägliche und arbeitsbezogene Themen, sowie der Austausch von<br />

Mitteilungen und die Erkennung und Aufhebung von Missverständen möglich sein. Zudem<br />

sollte mit einem Dialekt bzw. Akzent gesprochen werden, der in der Luftfahrt einwandfrei<br />

verstanden werden kann. Dieser Sprachenvermerk muss regelmäßig neu bewertet werden.<br />

Für Piloten mit Sprachkompetenzlevel 4, die für die normale Einsatzfähigkeit ausreicht, ist<br />

dies alle vier Jahre notwendig. Können erweiterte Sprachkenntnisse auf Expertenniveau<br />

nachgewiesen werden, muss der Sprachenvermerk nur mehr alle sechs Jahre neu bewertet<br />

werden. 8<br />

5 Alfred Pritz, Fluglehrer und Pilot der Flugpolizei Salzburg, Medizinische Tauglichkeit<br />

6 Vgl. Rotorsky, PPL(H) Teil A, S.19<br />

7 Vgl. Rotorsky, PPL(H) Teil A, S.21<br />

8 Vgl. luftfahrtrecht.at/dokument/aktuell.php?lawCode=Teil-FCL&docId=FCL_0055_act (Stand<br />

06.12.2016)<br />

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