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SRF_Hauszeitung

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Radios duldeten, hätte der neue Besen Dr Walter Huber die Duldung fortsetzen können. War er zu<br />

feige, sich den Vorgaben von Bozen zu widersetzen? Der Südtiroler Rundfunk leistet einen staatlich<br />

konzessionierten, öffentlichen Dienst, untermauert von der Allgemeinen Erklärung der UN-Menschenrechtskonvention<br />

vom 19. 12. 1948. Wegen dieses Vorganges hat der Südtiroler Rundfunk bei<br />

der Staatsanwaltschaft von Bozen Strafanzeige erstattet, und an zwei Ministerien in Rom Eingaben<br />

gemacht.<br />

Der Südtiroler Rundfunk und die Rundfunkanstalt Südtirol (RAS).<br />

Der Südtiroler Rundfunk ist der fröhliche, kulturelle Heimatsender, während die RAS ausländische<br />

Programme importiert. Obwohl über Satellit seit vielen Jahren alles besser empfangen werden kann,<br />

werden immer wieder Programme aus dem Ausland terrestrisch<br />

verbreitet. Steuergelder werden sinnlos verschwendet, und, damit die Kirche im Dorf bleibt,<br />

werden als Chefs RAI-Pensionierte verpflichtet (was verboten ist), die nicht wissen wollen, dass 15<br />

Südtiroler Radios jeden Bedarf abdecken. Es stünden genug andere Persönlichkeiten zur Verfügung.<br />

Laut Gasparri-Gesetz hätte die RAS auch beim Südtiroler Rundfunk Werbung buchen müssen; nicht<br />

einen Euro hatte sie für die Konkurrenz übrig. Dass sie Apparate, finanziert mit dem Steuergeld der<br />

Südtiroler, verschenkt, um zum Kauf von neuen DAB+Radios zu animieren, darf dem Rechnungshof<br />

nicht zu Ohren kommen, wo ein neuer Wind weht, wie man aus Dr. Durnwalder-Peinlichkeiten<br />

weiß. Spricht es von Güte, wenn man für deren Einführung sie verschenken muss?<br />

Landes-Statistik<br />

Der Südtiroler Rundfunk hat dem ASTAT verboten, über ihn, aus guten Gründen, zu erheben. Der<br />

Unterschied des täglichen Zuspruchs zwischen dem nationalen Audiradio und ASTAT lag bei 39.000.<br />

Die ASTAT-Girls haben sich bei Fragestellungen und bei Bemerkungen daneben benommen, und im<br />

skandalträchtigen Südtirol ist alles möglich. Bei der letzten Erhebung 2012 wurde einem Lokalradio<br />

ein großer Zuspruch in der östlichen Landeshälfte bescheinigt; wegen Ermangelung von Umsetzern<br />

aber dort nicht hörbar. In Meran wurde ein Radio zweimal erhoben. Wenn Befragte nicht schnell<br />

genug auf ein bevorzugtes Radio antworteten, half ASTAT nach mit „Südtirol 1 gell“.<br />

Wenn Radios vor und während der Umfragen bei Radiospielen Preise und Geldbeträge versprechen,<br />

so verzerrt dies den tatsächlichen Zuspruch, weswegen solche Machenschaften das Staatsgesetz Nr.<br />

689 vom 24. November 1981 und den nachfolgenden Änderungen, wie im Gesetzesdekret Nr. 158<br />

vom 13. September 2012 verbietet. Der Landeskommunikationsbeirat<br />

hätte dies zur Anzeige bringen müssen, und das Land Südtirol hätte solchen Radios Förderungen<br />

und Werbebuchungen streichen müssen. Südtirols Landesregierungen respektierten manchmal<br />

weder staatliche noch eigene Gesetze, weswegen auf Gelder laut<br />

Art. 10 des Landesgesetzes Nr. 6 / 02 und des Art. 7, des Gesetzes vom 3. Mai 2004, Nr. 112<br />

sowie des Art. 7 Absatz 10 des Gasparri-Gesetzes, gewartet wird.<br />

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