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Landeshauptmann<br />
Arno Kompatscher<br />
Landes-Radio-Skandal<br />
Das Jahr des Regierungswechsels 2013 begann im Chaos mit Beschimpfungen, sehr italienisch!<br />
Altmandatare, laut Visitenkarte „Onorevoli“, betitelten die Regierungsanwärter<br />
mit „Zoggler“, „Fallotten“ usw., stand in den Zeitungen. Schließlich machten sich die<br />
Sieger aus dem Gerangl auf, um das ehrenwerte Haus, unter der Erblast der Skandale,<br />
die von der Vorgänger-Regierung im Keller vergessenen Leichen zu entsorgen. Ein<br />
Überbleibsel war auch das Medien-Gesetz Nr. 6, vom 18. März 2002: „Das Land Südtirol<br />
kann Information, Bildung, Kultur und gehobene Unterhaltungskultur fördern“. Mit<br />
diesem Gesetz wären die hochwertigen, international gelobten Programme zu fördern<br />
gewesen. Einen auch für die Opposition offenen Sender fördern? Unmöglich! Weil<br />
man nicht wusste, wie man den Südtiroler Rundfunk ausgrenzen könnte, vermied<br />
man es, die Durchführungsbestimmungen zu erlassen. „Malgoverno“ wäre ein lohnender<br />
Fall für den Rechnungshof: Viel Zeit und Arbeit wurden für nichts verschwendet.<br />
Nach acht Jahren, anlässlich der Monti „lacrime e sangue decreti“, als die staatlichen<br />
Zuschüsse an Radios gestrichen wurden, erhielten neun Radios Zuschüsse von der<br />
Durnwalder-Regierung. Nach 6 Jahren, am 4.Juli 2014, erging das Verfassungs-Gerichtsurteil<br />
Nr. 190, nach welchem die Machenschaften der Ex-Durnwalder-Regierung<br />
nicht in Ordnung waren. Sechs Jahre müssen die Südtirol-Journal-Radios samt<br />
Zinsen dem Land zurückzahlen, was sie unbefugter Weise kassiert haben. Um den<br />
neun Radios, durch Verschulden der Landesregierung aus der Patsche zu helfen, machte<br />
sich Landeshauptmann Arno Kompatscher auf die Socken, um die Nacktheit der<br />
Ex-Durnwalder-Regierung mit einem Gesetz zu bedecken. Kein neues Gesetz, am alten<br />
wurde herumgedoktert, das auch eines Feigenblattes bedarf. Kultur und gehobene<br />
Unter- haltung, was der Südtiroler Rundfunk hauptsächlich bietet, wird, laut Gesetz<br />
vom Jahre 2002, nicht mehr gefördert.<br />
Im Artikel 1 wird Förderung von Freiheit und Pluralität versprochen, sowie Meinungsvielfalt erlaubt. Aber<br />
laut Art. 7a ) werden Radios von Ausgleichszahlungen ausgeschlossen, die auf Grund von ihnen verbreiteten<br />
Inhalten als Interessensvertretung politischer Parteien, Berufs-, Gewerkschafts- oder religiöser Organisationen<br />
eingestuft werden können. Gleiche Meinung über eine Partei, eine Bewegung, den Bauernbund,<br />
die Handwerker, die Industrie, die Ärzte- kammer usw. usw. darf nicht zum Ausdruck kommen.<br />
Zu dem ein Radio steht, mit der ausgedrückten Meinung in Berichten und Kommentaren, kann Interessensvertretung<br />
herausgehört werden. Herrscht in Südtirol nicht Religionsfreiheit? Aus der Rechtslehre<br />
von Tacitus - nur wenige klare Regeln - hat der Gesetzschreiber und Landeshauptmann in sein Tätigkeitsfeld<br />
wenig herübergerettet.<br />
Laut Art.5, Bst e, 2, müssen täglich mindestens 30 Minuten förderwürdige Inhalte gesendet werden,<br />
davon mindestens drei Lokalnachrichtensendungen im Ausmaß von 20 Minuten. Wie? 3 x 20 Minuten<br />
in 30 Minuten eingebaut zur Hauptsendezeit? Ohne Wiederholungen? Wurde von der Neunergruppe<br />
Südtirol-Journal keine Journalistik für Sonn- und Feiertage ausgehandelt? Sind 20 Minuten täglich<br />
gemeint? An Sonn- und Feiertagen wird viel Radio gehört. Die Südtiroler haben, laut Umfragen, maximal<br />
nur 90 Minuten täglich Zeit, nebenbei Radio zu hören. Soll Wichtiges unter die Leute, braucht es Wiederholungen!<br />
Und ein Wink an den Gesetzschreiber und Landeshauptmann Kompatscher: Laut EU-Parlamentarier<br />
Günter Öttinger, zuständig für Radio / TV, ist alles förderwürdig, was Menschen bewegt.<br />
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