15.01.2018 Aufrufe

SRF_Hauszeitung

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Banalitätenseuche<br />

Nach dem Inkrafttreten des staatlichen Radio/TV-Gesetzes 1975 und folgenden Änderungen hat<br />

Südtirols Landesregierung 2002 ein eigenes Gesetz bewerkstelligt, zur Förderung von Information,<br />

Kultur, Bildung und gehobene Unterhaltung. Der Südtiroler Rundfunk hätte daraus am meisten<br />

Nutzen gezogen. Weil der Südtiroler Rundfunk sich weigerte, als Gegenleistung die Oppositionsparteien<br />

nicht mehr zu Wort kommen zu lassen, wurden die Durchführungsbestimmungen zu<br />

diesem Gesetz nicht erlassen.<br />

Als die Monti-Regierung die staatliche Förderung für die privatrechtlichen Radio/TV‘s strich, haben<br />

wohl einige Radios den Landeshauptmann Durnwalder eingefädelt, um nur Information, ohne<br />

Kultur, Bildung und gehobene Unterhaltung zu fördern. Für diesen Zweck wurde die Presseagentur<br />

RMI gegründet, welche der Südtirol-Journalgruppe Nachrichten lieferte. Neun Radios haben jahrelang<br />

gleichlautende Nachrichten gesendet. Die mit Skandalen verwöhnten Südtiroler ärgerten sich,<br />

und Urlauber kritisierten dies als Banalitätenseuche. Der Landeshauptmann wünschte schriftlich,<br />

dass alle Radios gleichlautende Nachrichten senden - zensurierte, von uns angemerkt, durch die<br />

Waschmaschine geschleust.<br />

Der Glockenklöppel schlägt einmal links und einmal rechts an; so haben Demokratie und Politik<br />

zu funktionieren - sind wir der Meinung. Nicht dieser Meinung war die Durnwalder-Regierung.<br />

Mit einem eigenen Gesetz wollte man den Südtiroler Rundfunk abschalten. Die Anwaltschaft des<br />

Landes wusste, dass bei Gericht der Südtiroler Rundfunk gewinnen würde - was auch geschah -<br />

Kosten und Ärger konnte man zumindest verursachen, und die eigenen Gerichtskosten begleicht ja<br />

der Steuerzahler. Die Durnwalder-Regierung umging, und Kompatscher umgeht das Landes- und<br />

Staatsgesetz.<br />

Bekanntlich hat Italien ein Datenschutzgesetz und ein Statistikgesetz.<br />

Wer in Südtirol einen Werbeauftrag vom Land - vom Staate vorgeschrieben - bekommen will, muss<br />

unterschreiben, dass das Land obige Gesetze brechen darf. Nötigung im Amt!<br />

Wegen vorgekommenem Fremdverschulden und Eigenverschulden ist ASTAT für Befragungen über<br />

Radio / TV wohl nicht geeignet.<br />

Bei der letzten Hörerbefragung wurde ein Radio zweimal angeführt. Im Pustertal wurde einem<br />

Radio viel Zuspruch gut geschrieben, obwohl es wegen Ermangelung an Ausstrahlung, gar nicht<br />

gehört werden konnte. Mit „Südtirol 1 gell“ hat ASTAT nachgeholfen, wenn Befragte im Antworten<br />

zögerten. Früher war es noch schlimmer, weshalb der Südtiroler Rundfunk dann verboten hat,<br />

über ihn zu erheben. Laut italienweiten Erhebungen durch Audiradio zählen die Programme des<br />

Südtiroler Rundfunks zu den Drittmeistgehörten bei 39.000 bis 42.000 Hörern täglich, für ASTAT<br />

nicht nennenswert. Mit dieser Beurteilung und der Behauptung, dass der Südtiroler Rundfunk nur<br />

von alten Leuten und Kindern gehört wird, bekamen wir keine, vom Gasparri-Staatsgesetz vorgeschriebene,<br />

Werbeaufträge von den autonomen Verwaltungen. „Gasparri . . . . 25% dalla Provincia<br />

autonoma di Bolzano e degli anti da essa istituiti, nonche da amministrazioni autonome comunque<br />

denominate, sottoposti alla sua vigilanza o ‚legislazione.“<br />

Auch das Landesgesetz Art.10, Nr.6/2002 und des Artikels 7 des Gesetzes vom 3.Mai, Nr. 112 brachte<br />

uns null Euro. Leider vertrauen viele, trotz Renten- und SEL-Skandale, dem verzerrten, quotenhistörischen<br />

Gehabe der Landesregierung.<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!