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Banalitätenseuche<br />
Nach dem Inkrafttreten des staatlichen Radio/TV-Gesetzes 1975 und folgenden Änderungen hat<br />
Südtirols Landesregierung 2002 ein eigenes Gesetz bewerkstelligt, zur Förderung von Information,<br />
Kultur, Bildung und gehobene Unterhaltung. Der Südtiroler Rundfunk hätte daraus am meisten<br />
Nutzen gezogen. Weil der Südtiroler Rundfunk sich weigerte, als Gegenleistung die Oppositionsparteien<br />
nicht mehr zu Wort kommen zu lassen, wurden die Durchführungsbestimmungen zu<br />
diesem Gesetz nicht erlassen.<br />
Als die Monti-Regierung die staatliche Förderung für die privatrechtlichen Radio/TV‘s strich, haben<br />
wohl einige Radios den Landeshauptmann Durnwalder eingefädelt, um nur Information, ohne<br />
Kultur, Bildung und gehobene Unterhaltung zu fördern. Für diesen Zweck wurde die Presseagentur<br />
RMI gegründet, welche der Südtirol-Journalgruppe Nachrichten lieferte. Neun Radios haben jahrelang<br />
gleichlautende Nachrichten gesendet. Die mit Skandalen verwöhnten Südtiroler ärgerten sich,<br />
und Urlauber kritisierten dies als Banalitätenseuche. Der Landeshauptmann wünschte schriftlich,<br />
dass alle Radios gleichlautende Nachrichten senden - zensurierte, von uns angemerkt, durch die<br />
Waschmaschine geschleust.<br />
Der Glockenklöppel schlägt einmal links und einmal rechts an; so haben Demokratie und Politik<br />
zu funktionieren - sind wir der Meinung. Nicht dieser Meinung war die Durnwalder-Regierung.<br />
Mit einem eigenen Gesetz wollte man den Südtiroler Rundfunk abschalten. Die Anwaltschaft des<br />
Landes wusste, dass bei Gericht der Südtiroler Rundfunk gewinnen würde - was auch geschah -<br />
Kosten und Ärger konnte man zumindest verursachen, und die eigenen Gerichtskosten begleicht ja<br />
der Steuerzahler. Die Durnwalder-Regierung umging, und Kompatscher umgeht das Landes- und<br />
Staatsgesetz.<br />
Bekanntlich hat Italien ein Datenschutzgesetz und ein Statistikgesetz.<br />
Wer in Südtirol einen Werbeauftrag vom Land - vom Staate vorgeschrieben - bekommen will, muss<br />
unterschreiben, dass das Land obige Gesetze brechen darf. Nötigung im Amt!<br />
Wegen vorgekommenem Fremdverschulden und Eigenverschulden ist ASTAT für Befragungen über<br />
Radio / TV wohl nicht geeignet.<br />
Bei der letzten Hörerbefragung wurde ein Radio zweimal angeführt. Im Pustertal wurde einem<br />
Radio viel Zuspruch gut geschrieben, obwohl es wegen Ermangelung an Ausstrahlung, gar nicht<br />
gehört werden konnte. Mit „Südtirol 1 gell“ hat ASTAT nachgeholfen, wenn Befragte im Antworten<br />
zögerten. Früher war es noch schlimmer, weshalb der Südtiroler Rundfunk dann verboten hat,<br />
über ihn zu erheben. Laut italienweiten Erhebungen durch Audiradio zählen die Programme des<br />
Südtiroler Rundfunks zu den Drittmeistgehörten bei 39.000 bis 42.000 Hörern täglich, für ASTAT<br />
nicht nennenswert. Mit dieser Beurteilung und der Behauptung, dass der Südtiroler Rundfunk nur<br />
von alten Leuten und Kindern gehört wird, bekamen wir keine, vom Gasparri-Staatsgesetz vorgeschriebene,<br />
Werbeaufträge von den autonomen Verwaltungen. „Gasparri . . . . 25% dalla Provincia<br />
autonoma di Bolzano e degli anti da essa istituiti, nonche da amministrazioni autonome comunque<br />
denominate, sottoposti alla sua vigilanza o ‚legislazione.“<br />
Auch das Landesgesetz Art.10, Nr.6/2002 und des Artikels 7 des Gesetzes vom 3.Mai, Nr. 112 brachte<br />
uns null Euro. Leider vertrauen viele, trotz Renten- und SEL-Skandale, dem verzerrten, quotenhistörischen<br />
Gehabe der Landesregierung.<br />
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