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health@work Ausgabe 6/2017

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SYSTEME<br />

Fehlzeiten auswerten<br />

Spricht man von Krankenstand, wird darunter<br />

eine krankheitsbedingte Abwesenheit in<br />

Form einer Prozentzahl verstanden. Kranke<br />

Mitarbeiter müssen nicht zwangsläufig Arbeitsunfähig<br />

sein, weshalb bei einer Krankschreibung<br />

durch den Arzt eine krankheitsbedingte<br />

Arbeitsunfähigkeit attestiert wird. In<br />

diesem Falle ist ein Mitarbeiter krankheitsbedingt<br />

nicht mehr in der Lage, seine berufliche<br />

Tätigkeit zu verrichten.<br />

Wie lassen sich BGM-Konzepte<br />

in die Praxis umsetzen? In<br />

der Rubrik Praxistipp zeigen<br />

Experten der Deutschen Hochschule<br />

für Prävention und Gesundheitsmanagement<br />

(DHf-<br />

PG), wie das gelingt. In dieser<br />

<strong>Ausgabe</strong> geht es darum, wie<br />

Unternehmen die Fehlzeitenstatistiken<br />

richtig auswerten.<br />

Welche Kennzahlen sind wesentlich?<br />

Meldet sich ein Arbeitnehmer morgens bei<br />

seinem Arbeitgeber krank, beginnt dort auch<br />

die Erfassung der krankheitsbedingten Fehlzeit,<br />

deren Dauer dann in die Krankenstandstatistik<br />

einfließt. Für ein Unternehmen ist<br />

dabei zu unterscheiden, welche Tage in der<br />

Lohnfortzahlung (die ersten sechs Wochen)<br />

liegen und welche im Rahmen der Krankengeldzahlung<br />

durch die Krankenkassen (ab<br />

der siebten Woche) abgedeckt sind. Darüber<br />

hinaus können die krankheitsbedingten Fehlzeiten<br />

innerhalb der Lohnfortzahlung auch<br />

danach unterschieden werden, ob der Mitarbeiter<br />

an den betreffenden Tagen hätte arbeiten<br />

müssen oder ob es sich um freie Zeiten<br />

handelt.<br />

DHfPG<br />

Praxistipp<br />

Nach wie vor sind krankheitsbedingte Fehlzeiten<br />

der primäre Anlass, ein betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

zu starten. Während<br />

insbesondere die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit<br />

interessieren, lohnt auch eine vertiefende<br />

und differenzierte Auswertung. Was<br />

bedeutet das? Zuerst gilt es, die Begrifflichkeiten<br />

in diesem Zusammenhang zu klären.<br />

Fehlt ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz, kann<br />

dies an einer Erkrankung liegen, aber auch<br />

daran, dass der Mitarbeiter sich in einer Kur<br />

oder Fortbildungsmaßnahme befindet.<br />

Fazit: ökonomisch wesentlich relevant sind<br />

für ein Unternehmen die Fehlzeiten innerhalb<br />

der Lohnfortzahlung und deren Bezug zur<br />

Arbeitstätigkeit, da hier Lohnfortzahlung geleistet<br />

werden muss, dieser jedoch keine Arbeitsleistung<br />

entgegensteht. Außerdem können<br />

Zusatzkosten für Überstunden anderer<br />

Kollegen, für den Einbezug von Leiharbeitnehmern<br />

oder Strafzahlung für nicht fristgemäß<br />

erbrachte Leistungen gegenüber Kunden aufgrund<br />

arbeitsunfähiger Mitarbeiter entstehen.<br />

Fehlzeiten können BEM notwendig machen<br />

Neben dieser Betrachtung ist aber auch die<br />

Erfassung aller krankheitsbedingten Fehltage,<br />

egal ob Arbeits- oder freie Tage betroffen sind,<br />

für das betriebliche Eingliederungsmanagement<br />

(BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX durchzuführen.<br />

Demnach ist Mitarbeitern mit einer<br />

Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen<br />

innerhalb eines Jahres ein BEM anzubieten,<br />

weshalb Unternehmen auch hierzu eine<br />

Statistik führen müssen. Innerhalb dieser auf-<br />

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