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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

sche Thesen, also die Umdeutung geschichtswissenschaftlicher Fakten, die Schwerpunkte<br />

gebildet haben.<br />

DVU beschließt Auflösung und Fusion mit der NPD<br />

Auf dem NPD-Bun<strong>des</strong>parteitag am 4. und 5. Juni 2010 hat allein der NPD-Bun<strong>des</strong>vorsitzende<br />

und nicht etwa der teilnehmende DVU-Bun<strong>des</strong>vorsitzende Faust die geplante<br />

Fusion von NPD und DVU bekannt gegeben.<br />

Ein Hindernis – die Altschulden der DVU bei ihrem ehemaligen Vorsitzenden – war<br />

durch eine Großspende im Dezember 2010 aus dem Weg geräumt worden. Vor der<br />

Fusion sollte den Mitgliedern beider Parteien Gelegenheit gegeben werden, in einer<br />

Mitgliederbefragung über die geplante Fusion abzustimmen.<br />

Der nordrhein-westfälische DVU-Lan<strong>des</strong>verband stand der Fusion von Anfang an<br />

kritisch gegenüber. In beiden Parteien gab es aber eine deutliche Mehrheit für den<br />

geplanten Zusammenschluss. Nach der positiven Mitgliederbefragung fanden getrennte<br />

Parteitage von DVU und NPD statt. Auf dem Bun<strong>des</strong>parteitag der DVU am 12.<br />

Dezember 2010 in Kirchheim (Thüringen) wurde in Anwesenheit von deutlich weniger<br />

als 100 DVU-Mitgliedern die Auflösung der eigenen Partei zum 31. Dezember 2010<br />

beschlossen. Auch hier sprach sich eine deutliche Mehrheit der Anwesenden für eine<br />

Fusion bzw. Selbstauflösung aus. Kurz vor dem eigentlichen Beschluss hatte der<br />

nordrhein-westfälische DVU-Lan<strong>des</strong>vorsitzende die Veranstaltung verlassen.<br />

Der Parteivorsitzende wurde ermächtigt, den sogenannten „Verschmelzungsvertrag“<br />

mit der NPD zu unterzeichnen. Gemäß Satzung der DVU musste zuvor jedoch eine<br />

erneute Mitgliederbefragung durchgeführt werden. Hierbei soll es zu Unregelmäßigkeiten<br />

gekommen sein.<br />

Die Vorsitzenden der DVU-Lan<strong>des</strong>verbände Berlin, Niedersachsen, <strong>Nordrhein</strong>-<br />

Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen<br />

Anordnung gestellt, mit dem der Vollzug der Fusion bzw. die Unterzeichnung <strong>des</strong><br />

Fusionsvertrages verhindert werden sollte. Am 25. Januar 2011 entschied das Landgericht<br />

München I, dass der „Verschmelzungsvertrag“ nicht unterzeichnet werden darf<br />

und dass die Mitgliederbefragung bei der DVU wiederholt werden muss. Insofern ist<br />

die Verschmelzung formal noch nicht rechtsgültig vollzogen.<br />

REchtsExtREmismus 79

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