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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

Teilnahme und entsprechende Redebeiträge bei 'pro <strong>NRW</strong>'-Demonstrationen in Dortmund<br />

sowie in Mönchengladbach. Der nordrhein-westfälische REP-Lan<strong>des</strong>verband<br />

hat sich von der Zusammenarbeit mit 'pro <strong>NRW</strong>' und 'pro Köln' bisher distanziert.<br />

3.1.3 Deutsche Volksunion (DVU)<br />

78 REchtsExtREmismus<br />

Bund <strong>NRW</strong><br />

Gründung 1987 1989<br />

Sitz Hamburg Dortmund<br />

Vorsitzender Matthias Faust Max Branghofer<br />

Mitglieder<br />

2010 3.000 600<br />

2009 4.500 800<br />

Publikationen keine<br />

Internet Die DVU verfügte seit 1997 über eine Internetpräsenz 25 auf<br />

Bun<strong>des</strong>ebene; in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen nur der DVU Kreisverband<br />

Dortmund.<br />

Warum die DVU verfassungsfeindliche Bestrebung war 25<br />

Die DVU war eine rechtsextremistischen Bestrebung im Sinne <strong>des</strong> nordrhein-westfälischen<br />

Verfassungsschutzgesetzes. 26 Dies ergab sich in erster Linie aus den Aussagen<br />

im Parteiprogramm sowie den Medien der DVU, insbesondere der Internetpräsenz,<br />

Wahlwerbung und Flugblättern.<br />

Dabei zeigt sich, dass die DVU im Wesentlichen die typischen rechtsextremistischen<br />

Agitationsfelder aufgegriffen hat, wobei Ausländerfeindlichkeit aber auch revisionisti-<br />

25 Die ursprüngliche Homepage der DVU wurde zum 31.12.2010 geschlossen, zwei der vier klagenden<br />

Lan<strong>des</strong>verbände haben eine neue Internetpräsenz eingerichtet.<br />

26 Zur Erfüllung seiner Funktion als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie ist der Verfassungsschutz<br />

durch das Verfassungsschutzgesetz <strong>NRW</strong> berechtigt, über eine Organisation<br />

zu berichten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen<br />

Bestrebung vorliegen. Für eine Berichterstattung ist es nicht Voraussetzung, dass sich die<br />

Verdachtsmomente bis zur Einschätzung als „verfassungsfeindlich“ verdichtet haben. Soweit<br />

nur Anhaltspunkte für den Verdachts bestehen, wird dies ausdrücklich hervorgehoben.

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