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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

3 Rechtsextremismus 12<br />

Rechtsextremisten lehnen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ab. Sie<br />

betonen die ethnische Zugehörigkeit als bestimmen<strong>des</strong> Merkmal der Nation und als<br />

Grundlage der Politik. Rechtsextremisten sind von der Vorstellung geprägt, dass die<br />

Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse entscheidende Bedeutung für das Individuum<br />

besitzt, der alle anderen Interessen und Werte, auch Menschen- und Bürgerrechte,<br />

untergeordnet seien. Vor diesem ideologischen Hintergrund gibt es für Rechtsextremisten<br />

kein friedliches, gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben<br />

von Menschen unterschiedlicher Herkunft in einem Staat. Daraus folgen zwangsläufig<br />

Freund-Feind-Haltungen und Intoleranz gegenüber Menschen anderer Herkunft,<br />

anderen Aussehens, anderer Religion.<br />

Dieses propagierte politische Ordnungssystem einer rassisch verstandenen homogenen<br />

Volksgemeinschaft, eines antipluralistischen Systems, lässt für demokratische<br />

Entscheidungsprozesse ebenso wenig Raum wie für die freie Selbstentfaltung je<strong>des</strong><br />

Einzelnen. Alles und jeder hat sich dem völkischen Staat bedingungslos unterzuordnen.<br />

Rechtsextremismus ist ideologisch nicht homogen. Eine gegen den Gleichheitsgrundsatz<br />

gerichtete Fremdenfeindlichkeit und ein ausgrenzender Nationalismus<br />

kommen aber in allen Varianten <strong>des</strong> Rechtsextremismus vor.<br />

Allgemein lassen sich drei grundlegende Formen und damit einhergehende unterschiedliche<br />

Gefahrenpotenziale <strong>des</strong> Rechtsextremismus erkennen:<br />

Aktionsorientierter Rechtsextremismus:<br />

Der aktionsorientierte Rechtsextremismus artikuliert sich als Machtausübung im<br />

sichtbaren öffentlichen Raum. Zum sichtbaren öffentlichen Raum gehört vor allem die<br />

„Straße“. Insbesondere neonazistische Gruppierungen sehen daher ihren Aktionsschwerpunkt<br />

in der Organisation und Durchführung von Demonstrationen. Gezielte<br />

12 Zur Erfüllung seiner Funktion als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie ist der Verfassungsschutz<br />

durch das Verfassungsschutzgesetz <strong>NRW</strong> berechtigt, über eine Organisation<br />

zu berichten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen<br />

Bestrebung vorliegen. Für eine Berichterstattung ist es nicht Voraussetzung, dass sich Verdachtsmomente<br />

bis zur Einschätzung als „verfassungsfeindlich“ verdichtet haben. Soweit nur<br />

Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, wird dies mit der Kennzeichnung (*) ausdrücklich<br />

hervorgehoben.<br />

REchtsExtREmismus 37

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