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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

10 Über den Verfassungsschutz<br />

10.1 Aufbau, Organisation, Haushalt, Personal<br />

Entsprechend dem föderativen Aufbau gibt es in allen Ländern der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland eine Verfassungsschutzbehörde. Das Bun<strong>des</strong>amt für Verfassungsschutz<br />

(BfV) in Köln nimmt die Aufgaben einer Zentralstelle auf Bun<strong>des</strong>ebene wahr. Die Verfassungsschutzbehörden<br />

von Bund und Ländern sind gesetzlich zur Zusammenarbeit<br />

verpflichtet.<br />

Verfassungsschutzbehörde für das Land <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen ist das Ministerium für<br />

Inneres und Kommunales (§ 2 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />

– VSG <strong>NRW</strong>). Für den Verfassungsschutz ist die Abteilung 6 zuständig. Im Jahr 2010<br />

standen für ihre Aufgaben 338 Stellen sowie Sach- und Investitionsmittel von 4,8<br />

Millionen Euro zur Verfügung.<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

Die Verfassungsschutzbehörde <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

personenbezogene Daten unter anderem in Dateien verarbeiten. Dies erfolgt vor allem<br />

mit Hilfe zweier Instrumente: Der „Personen-Informations-Datei“ der Verfassungsschutzbehörde<br />

<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen zur eigenen Aufgabenerfüllung und dem „Nachrichtendienstlichen<br />

Informationssystem“ (NADIS) der Verfassungsschutzbehörden <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> und der Länder.<br />

Die nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbehörde übermittelt dem Bun<strong>des</strong>amt<br />

für Verfassungsschutz beziehungsweise den anderen Lan<strong>des</strong>verfassungsschutzbehörden<br />

die für deren Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten. Zum Zweck der<br />

gegenseitigen Unterrichtung haben die Verfassungsschutzbehörden nach § 6 Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz<br />

(BVerfSchG) eine gemeinsame Datenbank, das sogenannte<br />

„Nachrichtendienstliche Informationssystem“ errichtet, die beim Bun<strong>des</strong>amt für<br />

Verfassungsschutz geführt wird. Alle Verfassungsschutzbehörden dürfen Daten in das<br />

NADIS einstellen und von dort abrufen. Eingestellt werden Daten zu Personen, über<br />

die Erkenntnisse im Zusammenhang mit politischem Extremismus vorliegen und zu<br />

Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung<br />

VERFAssungsschutz in nRw 269

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