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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

248 sciEntology oRgAnisAtion<br />

ja zum Leben“ angesprochen. Genaueres<br />

dazu finden Sie im Beitrag „Eine Sekte auf<br />

dem Weg ins Kinderzimmer – wie 'Scientology'<br />

die neuen Medien nutzt“ im Kapitel<br />

2.2.<br />

Der Verfassungsschutz hat aufgrund <strong>des</strong><br />

größeren Bedrohungspotenzials seine Präventivmaßnahmen<br />

verstärkt – ausgerichtet<br />

auf die verschiedenen Wirkungsbereiche<br />

der Organisation. Dies entspricht auch der<br />

Forderung <strong>des</strong> Landtags <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />

aus dem Jahre 2008, wonach die<br />

Lan<strong>des</strong>regierung den Industrie-, Handelsund<br />

Handwerkskammern Informations-<br />

Auszug aus einem Internet-Angebot von<br />

material zur Verfügung stellen sollte, um<br />

Scientology<br />

Firmen und Betriebe vor einer Unterwanderung<br />

durch die 'Scientology Organisation'<br />

zu schützen. Im Fokus standen dabei insbesondere die an Unternehmen gerichteten<br />

Angebote der Organisation hinsichtlich Management, Werbung und Schulung.<br />

Im Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales kommt der<br />

Verfassungsschutz <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen dem Auftrag <strong>des</strong> Landtags nicht nur durch<br />

Aufklärung in Form von Vorträgen und Einzelgesprächen, sondern vor allem durch<br />

direkte Information von interessierten Unternehmen und Betrieben umfassend nach.<br />

Täglich gehen zudem telefonische Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema<br />

'Scientology' ein. Dabei erfolgt im Bedarfsfall und Einverständnis mit dem Betroffenen<br />

auch eine Weiterleitung an andere öffentliche Stellen, wie „Sekteninfo <strong>NRW</strong>“.<br />

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch auf der Homepage <strong>des</strong> Verfassungsschutzes<br />

über die Gefahren der Organisationen informieren.<br />

Dass die 'Scientology Organisation' zu Recht im Blickfeld <strong>des</strong> Verfassungsschutzes<br />

steht, hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahre 2008 bestätigt – Urteil vom<br />

12.02.2008, Az.: 5 A 130/05 –. Danach richtet sich die Lehre von 'Scientology' gegen<br />

die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und gegen den<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz. Zudem strebt die Organisation eine Gesellschaft ohne<br />

allgemeine und gleiche Wahlen an.

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