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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

Er verbreitete sein Gedankengut über verbandseigene Zeitungen sowie über eine wöchentlich<br />

ausgestrahlte Fernsehsendung und nutzte auch das Internet zu Propagandazwecken.<br />

Die ehemalige Home page <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> wurde verboten. Inzwischen<br />

gibt es aber wieder neue Internetseiten, die dem „Kalifatsstaat“ zugerechnet werden<br />

können. Auch verbandseigene Publikationen wurden nach dem Verbot vertrieben. Es<br />

besteht der Verdacht, dass Personen aus der zweiten Reihe den Zusammenhalt unter<br />

den Mitgliedern <strong>des</strong> ehemaligen 'Kalifatsstaates' aufrechterhalten.<br />

Im Oktober 2004 wurde Metin Kaplan in die Türkei abgeschoben, wo er wegen Hochverrats<br />

zunächst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er hatte zum<br />

gewaltsamen Sturz der türkischen Regierung aufgerufen, um in der Türkei einen<br />

Gottesstaat zu errichten. Im Zuge mehrerer Berufungs- und Revisionsverfahren wurde<br />

die lebenslange Haftstrafe aufgehoben, weil keine verfassungswidrige Straftat vorliege.<br />

Kaplan habe die geplante Straftat nicht ausgeführt. Am 3. Juli 2010 verurteilte der<br />

Oberste Gerichtshof in Istanbul Metin Kaplan schließlich zu 17,5 Jahren Haft.<br />

Infolge der Abschiebung und Verurteilung Metin Kaplans kam es zu Richtungs- und<br />

Nachfolgestreitigkeiten innerhalb der Gruppierung. Diese Auseinandersetzungen<br />

mündeten schließlich in eine Spaltung der Anhängerschaft in zwei konkurrierende<br />

Fraktionen. Im Gegensatz zu früheren Zeiten kam es bisher aus keiner der Fraktionen<br />

zu öffentlichkeitswirksamen Reaktionen auf die Verurteilung von Metin Kaplan im<br />

Hochverratsprozess in der Türkei.<br />

6.3.3 Organization for Human Rights and Dignity 101 – Organisation für Würde<br />

und Rechte am Menschen<br />

Mitglieder <strong>NRW</strong><br />

2010 ca. 50<br />

2009 ca. 50<br />

101 Zur Erfüllung seiner Funktion als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie ist der<br />

214 islAmismus<br />

Verfassungsschutz durch das Verfassungsschutzgesetz <strong>NRW</strong> berechtigt, über eine Organisation<br />

zu berichten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen<br />

Bestrebung vorliegen. Für eine Berichterstattung ist es nicht Voraussetzung,<br />

dass sich Verdachtsmomente bis zur Einschätzung als „verfassungsfeindlich“ verdichtet<br />

haben. Soweit nur Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, wird dies mit einer Kennzeichnung<br />

(*) ausdrücklich hervorgehoben.

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