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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

umfassenden staatlichen Kontrolle, Regulierung und Steuerung geprägt ist. Die Partei<br />

vertritt ein kollektivistisches Menschenbild und ein kollektivistisches Grundrechtsverständnis;<br />

damit stellt sie den grundrechtlich gewährleisteten individuellen Freiheitsanspruch<br />

der Bürgerinnen und Bürger in Frage.<br />

Teile der Partei 'DIE LINKE*' haben nach wie vor ein ambivalentes Verhältnis zur<br />

Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung. Durch die partielle Zusammenarbeit<br />

mit der gewaltbereiten autonomen Szene wird Gewalt als Teil <strong>des</strong> „antifaschistischen<br />

Kampfes“ zumin<strong>des</strong>t geduldet. Zweifel an der Verfassungstreue der Partei<br />

hatte bereits im Jahr 2009 das Oberverwaltungsgericht in Münster. 4 Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht<br />

hat diese Einschätzung im Jahr 2010 bestätigt. 5<br />

Autonome Szene<br />

„Antifaschismus“ bleibt weiterhin für die linksautonomen Szene das Themenfeld, dem<br />

angesichts der Vielzahl der zumeist „von Rechts“ angemeldeten Demonstrationen<br />

und sonstigen Veranstaltungen die größte Aufmerksamkeit gilt und in dem das größte<br />

Konfliktpotential durch Rechts-Links-Konfrontationen liegt.<br />

Die Entwicklungen in den Themenfeldern Antimilitarismus und Antikernkraft werden<br />

wesentlich durch die aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen<br />

der Bun<strong>des</strong>wehr und den Atommülltransporten bestimmt.<br />

Zu befürchten ist, dass Veranstaltungen beziehungsweise Einrichtungen der Bun<strong>des</strong>wehr<br />

und der NATO weiterhin Zielscheibe von Linksautonomen sind. Dies gilt für<br />

Veranstaltungen mit beabsichtigter Öffentlichkeitswirkung, etwa Konzerte. Das gilt<br />

aber vor allem für Werbemaßnahmen von Bun<strong>des</strong>wehroffizieren in Arbeitsagenturen<br />

und Schulen. Potenziell muss bei jeder dieser Veranstaltungen mit Angriffen oder<br />

zumin<strong>des</strong>t spektakulären Aktionen mit symbolischer Öffentlichkeitswirkung gerechnet<br />

werden.<br />

Teile der linksextremistischen Szene – auch aus <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen – haben das<br />

Thema Antikernkraft für sich instrumentalisiert. Die Intensität und Breite der Proteste<br />

(Blockaden, Aufrufe zum „CASTOR? schottern!“, Versuche der Beschädigung von<br />

Gleisen) deuten darauf hin, dass es über linksextremistische Potenziale hinaus zunehmend<br />

auch ein „bürgerliches“ Protestpotential gibt, das bereit ist, mögliche straf-<br />

4 Urteil vom 13.2.2009 (Az: 16 A 845/08)<br />

5 Urteil vom 7.9.2010 (Az: 6 C 22.09)<br />

EntwicklungstEndEnzEn 17

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