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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

unterschätzt werden. Über die islamistischen Bestrebungen die Öffentlichkeit in geeigneter<br />

Form zu informieren ist eine weitere wichtige Aufgabe <strong>des</strong> Verfassungsschutzes,<br />

der er mit seinen Berichten und anderen Publikationen nachkommt.<br />

6.1 Islamistisch motivierter transnationaler Terrorismus mit antiwestlicher<br />

Stoßrichtung<br />

6.1.1 Jihadisten / al-Qaida und ihr Umfeld<br />

Hintergrund<br />

Die Bezeichnung „Jihadisten“ (islamistische Terroristen, auch Mujahidin) ist ein Sammelbegriff,<br />

unter dem unterschiedlich strukturierte Gruppierungen zusammengefasst<br />

werden. Sie bilden organisierte, teilweise aber auch nur lose zusammenhängende<br />

Netzwerke von Personen mit ähnlichen Grundüberzeugungen, die sich durch ihre<br />

Gewaltorientierung auszeichnen. Sie betrachten sich als Kämpfer für den Islam. Ihr<br />

Name leitet sich von dem Begriff „Jihad“ ab, den sie einseitig als Aufruf zum gewaltsamen<br />

Widerstand gegen alle „Feinde <strong>des</strong> Islam“ auslegen.<br />

Jihadisten verhalten sich höchst konspirativ. Sie sammeln sich um einzelne – zum Teil<br />

lokale – Führungspersönlichkeiten, die wiederum über vielfältige Kontakte zu anderen<br />

lokalen und internationalen Jihadisten verfügen. Dadurch entstehen Beziehungsgeflechte,<br />

die bei Bedarf aktiviert werden, etwa um logistische oder finanzielle Unterstützung<br />

zu leisten. Ideologischer Ausgangspunkt der meisten dieser Gruppierungen ist<br />

die von Usama bin Ladin gegründete Organisation 'al-Qaida' (Die Basis).<br />

Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen<br />

Weil sie durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen weltweit agieren<br />

und insbesondere die USA und ihre Verbündeten mit Terror bedrohen, gefährden<br />

Mitglieder und Unterstützer der Jihadisten-Netzwerke die auswärtigen Belange der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland (§ 3 Absatz 1 Nr. 3 VSG <strong>NRW</strong>). Sie gefährden zudem<br />

die innere Sicherheit, da terroristische Aktionen gegen Ziele in Deutschland nicht<br />

ausgeschlossen sind, so dass sich die Beobachtung inländischer Aktivitäten auch auf<br />

§ 3 Absatz 1 Nr.1 VSG <strong>NRW</strong> stützt.<br />

184 islAmismus

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