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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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Strafverfolgungsmaßnahmen<br />

<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

Am 24. Februar 2010 wurden in Köln und Düsseldorf zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre<br />

der DHKP-C festgenommen und darüber hinaus sieben Objekte in<br />

<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen – darunter auch der Sitz der DHKP-C-nahen 'Anatolischen<br />

Föderation' in Wuppertal – durchsucht. Den Festgenommenen wird vorgeworfen, als<br />

hochrangige Führungsfunktionäre der DHKP-C in Europa Mitglieder der innerhalb<br />

der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei zu sein (§ 129b<br />

StGB). Darüber hinaus wird einem Beschuldigten versuchte schwere räuberische<br />

Erpressung vorgeworfen. Der andere Beschuldigte soll sich zudem wegen <strong>des</strong> Einschleusens<br />

von Ausländern strafbar gemacht haben.<br />

Der Prozess gegen drei Führungsfunktionäre der DHKP-C, die seit November 2008<br />

inhaftiert waren, endete am 16. Dezember 2010 mit der Verurteilung der drei Angeklagten<br />

zu Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 9 Monaten und 7 Jahren und 9 Monaten.<br />

Gegen ein weiteres Mitglied der DHKP-C wurde am 9. Dezember 2010 vor dem<br />

Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf das Urteil gesprochen. Der Angeklagte, der sich im<br />

Dezember 2009 der Polizei stellte, wurde wegen seiner Mitgliedschaft in der DHKP-C<br />

und der Verabredung zum Totschlag zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten<br />

verurteilt.<br />

Ein weiterer Prozess begann am 15. Januar 2009 vor dem OLG Düsseldorf gegen<br />

einen im Jahr 2007 verhafteten Führungsfunktionär und Mitbegründer der DHKP-C.<br />

Dieser Prozess dauert an.<br />

Bewertung<br />

Die Probleme in den zurückliegenden Jahren bei der Mitgliedermotivation und bei der<br />

Finanzierung der Organisation bestehen fort. Hinzu kommt nach wie vor die konsequente<br />

Verfolgung und Verhaftung von Führungsfunktionären durch die Sicherheitsbehörden,<br />

die die Organisation verunsichern und schwächen.<br />

5.1.3 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK); Volkskongress Kurdistans (KONGRA-<br />

GEL) und unterstützende Organisationen<br />

Seit dem 26. November 1993 in Deutschland vom Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern mit<br />

einem Betätigungsverbot belegt.<br />

AusländERExtREmismus 167

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