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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

und Vorträgen zum Verlags- und Veröffentlichungswesen<br />

sowie zur Medienarbeit Anklang.<br />

Diese Art der Messe stellt auch außerhalb<br />

von <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen einen neuen Trend<br />

dar. Es bleibt abzuwarten, ob davon die<br />

angestrebten Impulse für die linksextremistische bzw. anpolitisierte Szene ausgehen<br />

werden.<br />

4.2.1 Themenfeld Antifaschismus<br />

Zentrales Themenfeld der autonomen Szene war und ist<br />

auch weiterhin der „Antifaschismus“. Die Aktivitäten der<br />

Autonomen Antifa – als prägender Teil der aktionsorientierten<br />

Szene – gehen dabei weit über öffentliche Meinungsbekundungen<br />

hinaus. Gewalt sowohl gegen das rechtsextremistische<br />

bzw. „rechtspopulistische“ Spektrum als auch<br />

gegen die Polizei bei Demonstrationen, wird als legitimes<br />

Mittel zur Bekämpfung <strong>des</strong> bürgerlichen und kapitalistischen<br />

Systems verstanden. 74 Die Autonome Antifa wendet<br />

sich in ihrem „antifaschistischen Kampf“ vor allem gegen Veranstaltungen rechtsgerichteter<br />

Gruppierungen mit dem Ziel, diese – gegebenenfalls auch mit Gewalt – zu<br />

stören oder zu verhindern, gegen Organisationen, Institutionen und Szeneobjekte<br />

rechtsgerichteter Gruppierungen und gegen Einzelpersonen, die tatsächlich oder<br />

vermeintlich der rechtsgerichteten Szene angehören oder denen eine Unterstützung<br />

der Szene unterstellt wird.<br />

Die Grundrechte der Meinungs-, Versammlungs- und politischen Organisationsfreiheit<br />

der Anhänger <strong>des</strong> „rechten“ Spektrums werden negiert. Die Polizei und „die Rechten“<br />

werden als – gegebenenfalls auch mit Gewalt – zu bekämpfende Gegner betrachtet.<br />

Bereits die Polizeipräsenz bei Demonstrationen wird als „strukturelle Gewalt“ empfunden,<br />

die „Gegengewalt“ als „legitimen revolutionären Akt“ rechtfertigt. Dass es aus<br />

verfassungsrechtlichen Gründen Aufgabe der Polizei ist, auch Veranstaltungen der<br />

74 Vgl. Pfahl-Traughber: „Antifaschismus als Thema linksextremistischer Agitation, Bündnispolitik<br />

und Ideologie Eine Analyse zu ideengeschichtlichen Hintergründen und strategischen<br />

Funktionen eines Kampfbegriffs“.<br />

142 linksExtREmismus

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